Hallo, mein Vater trinkt schon über 10 Jahre und nimmt auch Drogen ...er war immer Mal wieder in Therapie ..aber flog raus, oder würde Rückfällig. Meiner Mum hat er aufgrund der Sucht psychisch kranke gemacht...sie hatte dann den Mut sich scheiden zu lassen. Ich habe nur sporadisch Kontakt zu meinem Vater...wenn er Mal wieder nüchtern ist. Wegen seiner sucht hat er mehrere Diebe begannen und auch Einbrüche. Jetzt ist er gerade im betreutes wohnen und ich soll nach meiner Einkommensauskunft Unterhalt zahlen und dass sogar rückwirkend. Muss ich überhaupt zahlen? Bin ich nicht ausgeschlossen nach BGB 1611 ?
Unterhalt für alkoholkranken Vater
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ui, das würde schwierig werden, schätze ich. Ihr Vater ist AlkoholKRANK. Ich betone das so weil Alkoholismus tatsächlich als Krankheit anerkannt ist, sogar - je nach Ausprägung und Folgen - als Grund für die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gelten kann. Wäre er schizophren, wären die Auswirkungen für Sie persönlich wohl ähnlich, aber da würde wahrscheinlich keiner ernsthaft seine Unterhaltspflicht bezweifeln.... Auch Drogensucht ist eine Erkrankung. Auch hier ist es schwierig.
Die andere Frage wäre halt auch, warum die Allgemeinheit Zahlen sollte - es ist Ihr Vater.
Wie auch immer, vielleicht kommen Sie drum herum - Aber das in keinem Fall einfach und preiswert. Sie müssen mit Zeit- und Kostenaufwand für den/die Prozesse rechnen, Gutachter Kosten möglicherweise und so weiter,.mit ungewissem Ausgang. Manchmal(!) gelingt es, aufgrund besonders schwerer Verfehlungen gegen die eigene Person um die Zahlung herum zu kommen - aber das betrifft dann Menschen, die als Kinder wirklich jahrelang schwersten mishandled und gequält wurden.
Das hier zB hört sich ja zuerst mal gut an :
Zitat:Sittliches Verschulden
Einfaches Verschulden reicht nicht aus. Der BGH definiert ein sittliches Verschulden wie folgt: „Bei einem sittlichen Verschulden handelt es sich um Vorwerfbarkeit von erheblichem Gewicht.Es liegt vor, wenn das Verhalten sittliche Missbilligung verdient. Der Bedürftige muss in vorwerfbarer Weise anerkannte Gebote der Sittlichkeit außer Acht gelassen haben (BGH FamRZ 85, 273 )." Sie muss also durch Verhaltensweisen herbeigeführt worden sein, die bei objektiver Wertung sittlich zu missbilligen sind (z.B. Trunksucht, Spielleidenschaft u.ä. (BGH FamRZ 83, 803 ). Das Verschulden muss für die Bedürftigkeit ursächlich sein und die Folgen des Verschuldens müssen noch andauern (Palandt/Brudermüller, BGB, 73. Aufl., § 1611 Rn. 3).
Das würde ja stimmen soweit. Rückfällig ist er geworden, etc. Aber weiter geht's :
https://www.iww.de/sr/elternunterhalt/elternunterhalt-verwirkung-des-anspruchs-auf-elternunterhalt-f75001Zitat:Beispiel: Alkohol- und Rauschgiftsucht
Führt diese zur Bedürftigkeit, ist ein sittliches Verschulden nur gegeben, wenn der einsichtsfähige Bedürftige eine erfolgversprechende ärztlichen Behandlung verweigert oder nach einer solchen rückfällig wird (OLG Frankfurt FamRZ 11, 226 ). Weitere Voraussetzung ist, dass die Alkohol- oder Rauschgiftsucht ursächlich für die Bedürftigkeit ist. Beruht die Bedürftigkeit jedoch auf anderen Faktoren (z.B. den persönlichen Lebensumständen), ist es unerheblich, ob die Trunksucht auf einem sittlichen Verschulden beruht (OLG Celle FamRZ 10, 817 ).
Und der letzte Satz hat es in sich. Es ist nicht so schwer, glaubhaft zu machen, daß die Probleme auf den persönlichen Lebensumständen fußen als nachzuweisen, daß das eben nicht der Fall sein soll.
Sie können eigentlich nichts großartig anderes tun, als die Zahlung zu verweigern und das dann durchpauken in der Hoffnung, zu gewinnen. Erfolgsaussichten zu prognostizieren, dürfte unmöglich sein, das wäre Sache eines guten Anwalts, nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Was schreibt man denn genau? Und rückwirkend ab wann sollst du zahlen?ZitatJetzt ist er gerade im betreutes wohnen und ich soll nach meiner Einkommensauskunft Unterhalt zahlen und dass sogar rückwirkend. :
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