Unterhalt für den Vater , obwohl er nie Unterhalt gezahlt hat?!

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
steven001
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt für den Vater , obwohl er nie Unterhalt gezahlt hat?!

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz Merkwürdige Situation! Mein Vater, den ich mehr als 10 Jahre nicht mehr gesehen hab bezieht jetzt wohl Sozialhilfe/Harz 4.
Ich habe nun einen Brief der Stadt bekommen, indem ich aufgefordert werde einen Fragebogen auszufüllen, um ggf an ihn Unterhalt zu zahlen!

Das Merkwürdige daran ist, er hat früher nie für mich oder meine Geschwister Unterhalt gezahlt!

Ist sowas rechtens?

mfg

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, steven001!

Deine Frage ist wohl eher moralischer Natur?

Rechtens ist die Forderung, Unterhalt von dir und deinen Geschwistern und von wem auch immer - zu dem er einmal eine Beziehung pflegte - zu erhalten. Der Staat - also auch ich, mit meinen eigenen Geldsorgen - hält sich da möglichst und mit wachsender Begeisterung raus. Die Vergangenheit eurer Familie und Fragen des Umgangs, der Versorgung usw. werden dabei wohl kaum berücksichtigt. Es geht allein darum jemanden zu finden der jetzt Leistungsfähig, für deinen Vater ist.

Ich wünsche dir trotzdem alles erdenklich Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

@steven001,

Hallo,

ja das ist rechtes, aber Dein Selbstbehalt ist da relativ hoch und wenn du noch eine Familie zu versorgen hast, musst du sicher nichts zahlen.

Davon abgesehen halte ich das auch für einen Skandal, wenn ich keine Arbeit mehr finde und in Harz4 komme, dass meine Tochter dann für mich aufkommen müsste (Furchtbare Vorstellung)

Also mach Dich nicht verrückt, erkundige Dich wie hoch Dein Selbstbehalt in disem Fall ist.

Gruss

Salfena




0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Steven,

§ 1611
Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung

(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.


Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen