Unterhalt für die Mutter bei Seitensprung in Ehe?

16. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für die Mutter bei Seitensprung in Ehe?

hallo, ich hab mal ne frage...
weiss jemand wie das aussieht wenn:
Mein Mann vor unserer Ehe ein Kind gezeugt hat, die Mutter zu dem Zeitpunkt verheiratet war, was sie nun nicht mehr ist, und sich nun erst rausgestellt hat (durch einen Vaterschaftstest) das er der Vater ist, ob er dann Unterhalt für die Mutter zahlen muss und wenn ja wieviel oder wie wird das berechnet???
Oder ist da nicht ihr exehemann für den Unterhalt der Mutter zuständig... denn er war ja mit Ihr verheiratet!
Denn wir wurden angeschriebn das wir zahlen müssten?!?
Geht das denn?
Bitte helft mir weiter!
Danke

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"kirsche"




27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
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Student
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#2
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Es kommt noch besser.
Der Ex-Mann kann den KU, den er fälschlich gezahlt hat, von Deinem Mann zurückfordern.

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#3
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der exmann hat nie gezahlt für kind! das kind ist zwar in der ehe geboren aber er hat nie dafür gezahlt! Muss denn der exmann nicht für SIE (die MUTTER) unterhalt zahlen? Wenn ja ist mein Mann dann dann auch noch ihr gegenüber unterhaltsflichtg?
:(

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"kirsche"

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#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

Der Ex-Mann ist aber nicht dafür verantwortlich, daß die Frau wg. des Erziehungsurlaubs nicht arbeiten gehen kann. Es ist ja nicht sein Kind, sondern daß Deines Mannes.

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#5
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber sie ist schon seit jahren harz4 empfängerin und hat ihm wort wörtlich gesagt das sich sich ein schönes leben auf seine kosten machen wird!
Und das sie wohl niemals arbeiten gehen wird oder will

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"kirsche"

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#7
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

keine ahnung ob der zahlen muss?!
aber kann man denn nichts dagegen unternehmen, klagen oder ähnliches?
sie hat ja schliesslich keine einbußungen durch das kind... harz4 halt?! wie hoch kann der unterhalt denn sein?!

liebe grüße

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"kirsche"

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#9
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

das kind ist 1,45 jahre alt, aus ihrer ehe ist sonst kein kind entstanden. also nur das meines mannes, wir haben keine gemeinsamen kinder, jedoch bin ich zur zeiz arbeitslos, mit 165 euro job

grüße

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#11
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bekomme arbeitslosengeld + 165 euro macht 420 euro

mein mann bekommt im normalfall 1700 euro

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"kirsche"

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#12
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#13
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

versteh ich nich so ganz also muss er alles was über 890 euro lirgt abdrücken??
und ich habe inklusib 165 euro basis 420 euro im monat hinzu kommt das ich schwerbehindert bin und laufende kosten habe durch meine medikamente?! wird das nicht berücksichtigt?

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"kirsche"

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#14
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

oder muss er quasi für mein labensunterhalt diese 650 euro abgeben bzw. werden uns zugute liegen?

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#15
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

Ich verstehe das nicht.
Sein Sie mir nicht böse, aber Sie haben doch bei der Eheschließung gewußt, daß Ihr Mann ein Kind hat. Wären Sie Mutter, würden Sie doch sicher auch auf das Geld bestehen, was Ihnen zusteht.
Ihr Mann hat ein Kind gezeugt und muß jetzt dafür zahlen.

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#16
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#17
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wie is das denn mit den 650 euro das verstehe ich noch nicht so ganz? sind 650 euro für mich? quasi die mir von meinem mann zustehen und der rest an die mutter geht oder wie ist das?

liebe grüße

kirsche

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"kirsche"

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#18
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

Nein, das ist falsch. Zuerst kommt das Kind und dessen Mutter dran.

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#19
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

aber warum ist er nicht in erster linie für mich zuständig?
Also es wird so sein das mein man den minstestsatz an das kind zahlen muss... wieso is ne lange geschichte.... anwalt geht auf samenraub oder entweder räumt sie dann ein das sie gelogen hat oder ihr frauenarzt wird verklagt...... da der frauenerzt ihr niemals gesagt hat das ihr verhütungmittel wirkt auch wenn der (hormonring) ring raus ist wir sie wohl einräumen müssen das sie absolut ******* erzählt hat. aber davon mal ab was steht ihr denn dann für ein betrag zu also rechnen wir mal von 650euro 200 ab für den kindesunterhalt sind wir bei 450 euro wieviel steht der muuter dann zu und wieviel mir? Er ist doch erstmal mir als seiner frau verpflichtet oder nicht?

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#20
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#21
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

okay... danke erstmal!!!
wenn ich was immernoch nicht raffe meld ich mich nochmal!

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#22
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#23
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ahso...
naja also müsste ich erst selbs ein kind von meinem mann bekommen... na toll... das hat noch zeit!
mit diesem beträgen das raff ich nicht so ganz... haben grad noch einen termin beim anwalt bekommen um 15.00 uhr!
mal sehen was der uns sagen kann!
aber wie gesagt erstmal vielen dank für die infos.. bin schon ein kleines stückchen weiter!

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#24
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

huhu hab dank anwalt in erfahrung gebracht das es hut sein kann das mein mann nicht zahlen muss weil sie nichts eingeklagt hat und ich als ehefrau vor der mutter und dem kind gehe....

grüße

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#25
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Da frag ich mich doch, was ist das denn für ein Anwalt?

Zuerst kommt derjenige, welcher nicht selbst für seinen Bedarf aufkommen (arbeiten) kann. In dem Falle ja wohl das Kind (oder hat jemand schon mal nen fast 2jähriges Kind hinterm Thresen stehen sehen und Kundschaft bedienen? ;) )Der Mutter des Kindes steht, bis zum 3. Geburtstag des Kindes, BU zu. Du, da du selbst für deinen Unterhalt sorgen könntest, auch wenn Schwerbehindert, keine Kinder vorhanden, du kommst erst danach.
Da hier aber eine Magelfallberechnung angesetzt werden muss, wird gequotelt.
Hat die KM denn einen genau bezifferten Betrag für sich gefordert? Wenn ja, ist dein Mann, ab vorliegen des bezifferten Betrages, in Verzug gesetzt. Klagt sie, muss er, wenn zur Zahlung verurteilt. ab Verzugsetzen nachzahlen. Beim KU kann es sogar passieren, das dein Mann ab Geburt nachzahlen darf.

Grüßle dream

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#26
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

faszinierend, was manche Anwälte laut Beschreibung hier so ablassen....Kinde rgehen immer vor, ganz gleich, ob da eine Ehefrau jetzt ist oder nicht. Sonst bräuchten ja hier nur alle Väter heiraten, um keinen Unterhalt für die nichtehelichen Kinder zahlen zu müssen. Und es ist nunmal so, daß auch der Mutter BU zusteht- vor Dir, zumal Du selber keine Kinder hast und arbeiten gehen kannst. Oder bist Du auch berufsunfähig geschrieben? Nix für ungut, aber Schwerbehinderte möchten immer gleich behandelt werden, auch auf dem Arbeitsmarkt- dann sollte auch gelten, daß sie dies nicht immer als Grund vorschieben, warum z. B. ein Vater nicht für sein Kind zahlen kann. Oder bist Du gleichzeitig als erwerbsunfähig anerkannt? Wenn nicht, kannst Du arbeiten, so sieht es nunmal aus.

Das die Ex nichts eingeklagt hat bisher, heißt erstmal gar nichts- im Gegenteil, wenn er nicht zahlt und auf eine Klage wartet, tritt nicht nur evtl. das oben erwähnte ein, sondern dann kommen auch noch die ganzen Kosten der Klage auf ihn zu.

Würde Dir raten, Dir einen vernünftigen Anwalt zu nehmen, der alles genau ausrechnet.

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#27
 Von 
Cherie85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich gehe zur zeit auf 165 euro basis arbeiten weil ich nächstes jahr eine neue ausbildung beginne. Hat soweit ninchts mit meiner behinderung zu tun!
Für das Kind zahlt er das was er zahlen muss und was dem kind zusteht es ging nur um die kindesmutter! Wieso is ne lange geschichte aber mal abwarten wenn es so ist werden wir halt bettelarm und sie hat das erreicht was sie wollte....
zumindest bis die kurze 3 ist!
Naja egal......

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"kirsche"

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