Unterhalt für die Mutter - kann ich das neu berechnen lassen?

10. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterhalt für die Mutter - kann ich das neu berechnen lassen?

Hallo,

könnt Ihr mir sagen auf wie viel unterhalt ich anspruch hätte bei 2100€ netto( von Ex, nicht verheiratet mit mir). Mein Ex zahlt mir monatlich 488€ und davon kann ich langsam nicht leben, da meine miete schon 530€ kostet. damals wurde es nach dem sozialhilfesatz gerechnet ( wo er auch nicht gearbeitet hat) und seit 2 jahren habe ich es auch nicht neu berechnet. inzwischen verdient er soviel s.o. + weihnachtsgeld + urlaubsgeld und sonstige zulagen. ungefähr etwa durchschnittlich 2300€. laut düsseldorfer tabelle sollten es im monat mind. 770€ sein , oder täusche ich mich da???

würd mich über antworten freuen
lg
meggi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)

falls ich dir jetzt auf die Füße trete, möchte ich mich schon einmal vornweg entschuldigen!

Warum gehst du nicht arbeiten, wenn du mit dem Geld das du zur Verfügung hast nicht klar kommst?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

das war zwar nicht meine frage, aber ich kanns dir gerne beantworten: ich bin im erziehungsurlaub 3 jahre und kann meinen alten job erst nächsten jahr im nov antretten. finde es für mein kind wichtig, wenn ich die ersten 3 jahre daheim bleibe. ich möchte mein kind erziehen und keine andere. wenn andere arbeiten gehen ist es ok, für mich und damals für uns beide( mein ex und mir) kam es nie in frage. er verdient sehr gut,daher denke ich dass es das zwei jahre lang überleben wird, den unterhalt zu zahlen- vorallem wenn er sich nie um das kind kümmert.
abgesehen ist meine arbei weit weg, daher müsste ich mein kind komplett für ganze woche abgeben und nur zum schlafen holen. naja ist nicht mein ding.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo chavah,
nein waren nicht verheiratet.
1 kind von 2 jahren. unterhaltstitel fürs kind : ja. für mich damals vor 2 jahren durch sozialamt berechnet. ergebniss: 488€ monatlich. seit dem habe ich es nicht neu berechnet.
danke..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Na dann bekommst Du doch sicherlich noch Zuschüsse(Wohngeld, oder ergänzend Hartz 4)..denke mal nicht, das Du dem Ex noch großartig mehr aus der Tasche ziehen kannst.......

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich denke auch, erstmal ist es ja nett von ihm, dass er dir was zahlt, da ihr ja nicht verheiratet wart.

Wie wird die Höhe der Unterhaltszahlungen bemessen und festgelegt?
Nach der Spruchpraxis der Gerichte beträgt die Höhe der Unterhaltszahlungen je nach Alter des Kindes zwischen 16 Prozent und 22 Prozent des Monatseinkommens des Unterhaltspflichtigen (unter Berücksichtigung der aliquoten Sonderzahlungen und regelmäßig bezahlten Überstunden und Zulagen).

Das habe ich dazu gefunden.
Aber du hast ja definitiv Anspruch auf Hartz4! Die zahlen dir 345 für dich +207 fürs Kind + Miete + 120 ca. da du alleinerziehend bist... da kommst du schon allein auf fast 1000 € + Kindergeld + Erziehungsgeld (falls noch nicht ganz 2) + Unterhalt! Und damit finde ich kann man ganz gut leben.

Wenn dein Job aber so weit weg ist, willst du dann umziehen, um schneller bei der Arbeit zu sein und mehr von deinem Kind zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Junior

Nicht ganz korrekt deine aussage.

Auch wenn sie nicht verheiratet waren, ist der Vater des Kinde der Mutter bis zum 3. Lebensjahr ihr unterhaltsverpflichtet!!!

Für das Kind ergibt sich nach Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 199€ (egal welches einkommen, da Kindergeld anteilig berechnet)

Und auch das Amt zahlt nicht 207 € fürs Kind und Mutter bekommt noch KU...........Regelsatz Kind:207€

KU199 +Kg 154 macht einkommen 353€...........für das kind..........dann wird ein zuschuss für die wohnung und nebenkosten gewährt für das Kind, anteilig...minus dessen einkommen"""""

Also nichts 207+154 KG +KU

So ist es nicht.

Und das Vater zahlt für Mutter ist auch nicht..........ach danke mir dafür wie großzügig ich bin.........sondern er muß zahlen, bis zum 3.Lebensjahr, jedoch hat er Mutter gegenüber einen höheren Selbstbehalt, als dem Kind gegenüber..............von daher denke ich...........ist es für Mutter rumrechnen wie auch immer...........für sie und ihr Kind kommt letztlich nicht 1 € mehr bei rum.........und da dann noch Gerichte mit beauftragen, die auch kosten......

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Klar Chavah ist der Unterhalt einkommensabhängig.

Aber in der ersten Stufe (1-6 Jahre) bleibt, egal wieviel Vater verdient, 199 KU.........da der Kindergeld anteilig abgezogen wird......je mehr Vater verdient, um so mehr wird Kindergeld angerechnet.........und somit bleibt bei den 1-6 jährigen immer ein Betrag von 199€ als Kindsunterhalt!

Gruß Merline

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Stufe 1-6 bleibt sich gleich (0-5 Jahre), ab Stufe 7 bekommt das Kind auch mehr Unterhalt.

Bei meggi wird sich am KU nichts ändern, aber vielleicht am Unterhalt für sie.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ich frage mich gerade, wie meggi auf 770€ kommt.
Also wenn das nach Sozialhilfesatz damals für Dich berechnet wurde, vermute ich, das Du vor der Entbindung auch nicht gearbeitet hast. Das was Vater der Mutter an Unterhalt zahlen muß, richtet sich nämlich unter anderem auch nach deren Einkommen vor der Entbindung.

Und ich glaube nicht, das sie für sich mehr bekäme, denn bei seinem Einkommen steigt ja auch der Selbstbehalt(in dem Fall 1200€).....wobei die 1200€ den minderjährigen gegenüber gilt. Der Mutter gegenüber hat er einen höheren Selbstbehalt.Also wir reden hier vielleicht von rund 50€.......und da ich immer noch glaube das Meggi Zuschuss vom Staat bekommt(ergänzend Hartz 4?)wird für sie eh nicht 1€ mehr bei rum kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Chavah.....bei den 1-6 jährigen wird immer anteilig Kindergeld abgezogen!!!!

Bei Stufe eins anteilig 5 € (205€ minus 5 macht 199).....
Da Vater aber höher eingestuft wird, wird anteilig mehr Kindergeld abgezogen......es bleiben 199€ bei Kindern von 1-6 Jahren.......

Da kannst dran rütteln wie Du willst...da rüttelt auch das JA nicht anders.

Wenn Vater 2100 netto Verdient, hat er einen Selbstbehalt von 1200€...auch daran kannst nicht rütteln.....zudem steht der SB von 890 nur gegenüber minderjähriger......geneüber den Müttern haben die zahlungspflichtigen einen höheren Selbstbehalt. Auch daran läßt sich nicht rütteln.

Und das JA berechnet nicht den Unterhalt für die Mutter, sondern nur für das Kind, welcher, egal wieviel Vater verdient, netto 199€ beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Vater ist aber nicht Einkommensstufe 6.also bleibt es bei 199€.
Ich rede hier ja von Meggies Fall.
Und auch Ehefrauen gegenüber haben die Pflichtigen einen höheren Selbstbehalt, selbst den volljährigen Kindern gegenüber.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
holgi_1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Aussage über die 488.-EUR Unterhalt im Monat Oktober 2005 ist nicht ganz richtig. Bis Sept.2004 waren dies 488.-EUR. Von Okt.2004 an waren es 578.-EUR (Neuberechnung durch Sozi basierend auf aktuellen Gehaltsabrechnungen). Ab März 2005 habe ich auf 588.-EUR korrigiert und ab Mai 2005 auf 650.-EUR. Ich hatte damals basierend auf einer kleinen Gehaltserhöhung 617,-EUR neu zu zahlenden Unterhalt berechnet, jedoch aus Kulanz auf 650.-EUR erhöht. Jedoch mit der Aussage, solange es finanziell hinhaut. Basis für diese Berechnungen war jeweils das durchschnittliche Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der Lohnsteuerrückzahlung, eine Kindesunterhaltszahlung von 285.-EUR, eine von 229.-EUR, Bafögrückzahlung 105.-EUR und Selbstbehalt 1000.-EUR.
Ich fühlte mich allerdings zuletzt nicht ganz ernst genommen durch Aussagen wie ich habe jetzt eine neue teurere Wohnung; du kannst das schon überleben; Nachfragen wann das Geld eingeht, obwohl ich immer regelmäßig gezahlt hatte (meine Fa. zahlt immer am Monatsletzten, manchmal später wg. WE. Daher habe ich es vor 3 Monaten auf die 617.-EUR wieder reduziert. Sie sagt immer, ich bin zu empfindlich diesbezüglich. Ich weiß auch nicht. Offenbar ist dies so. Was meint Ihr?
Das Besuchen meines Töchterchens gestaltet sich auch nicht so einfach, da ich die ganze Zeit kein Auto hatte und 50km weg wohne. Da ist ein regelmäßiger Besuch einfach nicht möglich. Ihr letzter Freund wohnt ums Eck, da ist ein regelmäßiges Sehen leicht möglich. Ich hätte dies auch immer so gemacht, wenn ich in der Nähe von ihr wohnen würde. Ich bin die Entfernung oft auch mit dem Fahrrad gefahren, da der Zug unverhältnismäßig teuer ist. Was meint ihr, wie häufig unter diesen Umständen das Besuchen sein sollte?
Liebe Grüße
Holger

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Sicher kommt es auf die Wohnungsgröße und den kommunalen Mietspiegel an, ob Wohngeld gezahlt wird oder nicht - aber 530 Euro für eine alleinstehende Person mit Kind erscheinen mir schon relativ hoch - ist also durchaus möglich, dass sie die Miete selbst zahlen muss....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
holgi_1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Höhe der Miete ist kein Thema, mir geht es nur darum, in welchem Zusammenhang sie es mir mehrmals sagte - immer in Zusammenhang mit dem Unterhalt. Für mich sind dies 2 paar Stiefel.
Was mich vielmehr interessiert, ob ich mit 610.-EUR Unterhaltszahlung zuwenig zahle (basierend auf Durchschnittsnetto 2230.-EUR - Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld + Lohnsteuerrückzahlung inkl.) und wie ich es ihr beibringe das es sie nicht zu kurz kommt. Wäre für Eure Hilfe sehr dankbar. Dies ist bei uns nämlich ein Dauerthema. Und nur einfach mehr zahlen, damit sie zufrieden ist, ist auch nicht der richtige Weg.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen