Unterhalt für die Mutter meines Kindes???

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Yacuzza
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für die Mutter meines Kindes???

hallo zusammen, ich komme irgendwie nicht mehr weiter und hoffe, das ihr mir helfen könnt. im november 09 trennte sich meine ehemalige lebensgefährtin von mir, nachdem sie mir fremd gegangen war und ich es heraus fand.(denke mal, diese affäre lief schon länger) sie ist auch gleich 14 tage später ausgezogen in ihre neue wohnung. mit diesen auszug aus unserer wohnung, ist ihr neuer freund gleich inoffiziell in ihre wohnung mit eingezogen. (konnte bei abholung meines kindes bekleidung von ihn entdecken und selber sehen, das er einen wohnungsschlüssel von ihrer wohnung hat) er hat aber noch eine eigene wohnung und nun pendeln sie von ihrer wohnung zu seiner wohnung und schlafen alle paar tage mal woanders. sie hat mich mitlerweile auf unterhalt für sich verklagt. wie oder was kann ich machen, das ich es beweisen kann und wo muss ich es melden, das die beiden eine neue lebenspartnerschaft gegründet haben? denn ich sehe nicht ein, das ich ihr noch mehr geld zahlen muss, obwohl sie beide zusammen schon ein gutes endgeld haben. (sie ca 1400€ (incl. kindesunterhalt, sie arbeitslos, alg I ) und ihr freund ca 1300€ mtl)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist euer Kind?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Yacuzza
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

unsere tochter ist 1 jahr und 6 monate. wir waren nicht verheiratet. sie bezieht alg 1. hat sie nicht auch eine erwerbsobliegenheitspflicht?

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

bis zum dritten Lebensjahr eurer Kindes bist du auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Erwerbsobliegenheit hat die Mutter bis dahin keine.

Wie hoch ist dein Einkommen, wie hoch das ALG?
Wie viel zahlst du KU?

Grüßle







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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Yacuzza
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also mein bereinigtes einkommen abzüglich aller versicherungen, kredite, die ich in unserer beziehung aufgenommen hatte liegt bei 1164€. da wäre noch die frage, ich zahle die gemeinsam angeschaffte küche, die meine ex mitgenommen hat weiter ab. müßte sie denn dann nicht die küche weiter bezahlen?

sie erhält alg 1 mtl. 660€+ 200€ kindesunterhaltsvorschuss (mtl werden es 241€ werden)+ 184€ kindergeld.

wie sieht es denn aus, mit einen schwerwiegenen grund, das sie sich getrennt hat? (sie ist mir schon seit längerer zeit fremd gegangen und ist jetzt auch mit den mann zusammen bzw. lebt mit ihn in einer wohnung zusammen)

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

das schreibst du zu Beginn:

quote:
er hat aber noch eine eigene wohnung

quote:
sie ca 1400€ (incl. kindesunterhalt, sie arbeitslos, alg


Und das jetzt:

quote:
ist jetzt auch mit den mann zusammen bzw. lebt mit ihn in einer wohnung zusammen)

quote:
sie erhält alg 1 mtl. 660€+ 200€ kindesunterhaltsvorschuss (mtl werden es 241€ werden)+ 184€ kindergeld.


quote:
wie sieht es denn aus, mit einen schwerwiegenen grund, das sie sich getrennt hat?


Aber sie betreut euer gemeinsames Kind.

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
also mein bereinigtes einkommen abzüglich aller versicherungen, kredite, die ich in unserer beziehung aufgenommen hatte liegt bei 1164€. da wäre noch die frage, ich zahle die gemeinsam angeschaffte küche, die meine ex mitgenommen hat weiter ab. müßte sie denn dann nicht die küche weiter bezahlen?


Die Richtigkeit des bereinigten Netto-Ek wage ich zu bezweifeln.

Es können nicht alle Vewrsicherungen in Abzug gebracht werden. Lediglich sekundäre Altersvorsorge in Höhe von bis zu 4% des Bruttojahreseinkommen. Hausrat, Haftpflicht etc.pp können nicht bereinigend in Abzug beracht werden.

Die Küche zahlt der Vertragspartner des Verkäufers.

Die Höhe der Kreditverpflichtung wäre zu prüfen. Evtl. muss die Tilgung gestreckt werden.

LG nero



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