Unterhalt für die NOCH-Frau meines Freundes

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kleinesuesse_20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für die NOCH-Frau meines Freundes

Hallo, ich hoffe jemand hat Erfahrung damit und kann mir tips geben, wie wir halbwegs gut aus der Sache herauskommen.
Die ex meines Freundes macht uns im wahrsten Sinne des Wortes das Leben zur Hölle.
Mein Freund verdient ca. 1400 € netto und zahlt an seine ex ca. 310 € Unterhalt. Die Frau hat in ihrem Leben noch nie richtig gearbeitet, ist auch nicht wirklich gewillt (sie macht eine Ausbildung bei ihrem Lebensgefährten und Reisen in die USA werden in der Berufsschule als Seminar angegeben). Mit diesem Mann ist sie auch während der Ehe fremdgegangen, weshalb die Ehe letztenendes gescheitert ist. Sie kassiert soviel Geld, obwohl keine Kinder vorhanden sind. Sie hat keine Schulausbildung geschweige denn berufsausbildung. 5 vorherige Versuche sind gescheitert, alles wurde abgebrochen, weil sie nicht hingegangen ist und lieber die Tage im Bett verbracht hat. Die vohergegangene Ausbildungsstelle hat sie verloren, weil sie einen Krankenschein genommen hat, aber trotzdem nebenbei im Betrieb ihres neuen Lebensgefährten gearbeitet hat. Die beiden sind offiziell seit Juni letzten Jahres getrennt (ab da hatte mein Freund auch wieder Lohnsteuerklasse 1), jetzt fällt ihr ein, dass ihr ja die Hälfte der Lohnsteuerrückzahlung zusteht ??????? Was steht ihr eigentlich noch alles zu. Mein Freund knüppelt sich den Arsch wund (entschuldigung) und sie kassiert. Die gemeinsamen Möbel hat sie alleine behalten. Den Kredit dafür zahlt mein Freund so gesehen alleine, aber die Raten werden ihr beim Unterhalt aufgerechnet. Ich versteh das Rechtssystem nicht mehr, wenn immer gesagt sie kriegt und sie kriegt, aber im Grunde hat sie die Ehe zerstört durch Fremdgehen, und sie zieht Kohle ab wo sie nur kann...

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@kleinesüsse,
warum klärt ihr das nicht durch einen anwalt?
ich denke nicht das dein freund ihr noch unterhalt zahlen muss aber genau weis ich es nicht!
da ja auch keine kinder vorhanden sind und sie ja wie du sagst bei ihrem lp arbeitet!
was er evtl. dann auch beweisen muss!
lg
beccy

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo, erstmal wäre wichtig zu wissen, wie lan sie verheiratet waren. Du schreibst , sie wären getrennt. Also noch nicht geschieden!? Während der Trennungszeit wird er wohl um Unterhalt nicht herumkommen. Nach der Scheidung kann das dann ganz anders aussehen.
Ist der Unterhalt tituliert? Wenn er die gemeinsamen Kreditraten allein zahlt, kann dies auch bei den Unterhaltszahlungen abgezogen werden. Alles andere ist Unfug!
Sofern die Einkommenssteuerrückerstattung nicht sein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöht hat, hat sie in der Tat das Recht, die Hälfte einzufordern.

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#3
 Von 
Kleinesuesse_20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die beiden waren von sommer 2001 bis letztes Jahr zusammen. Wir haben eine anwältin, aber die sagt da ist nix zu machen. Er müsste zahlen. Weil seine Exfrau nen lebensstandard hätte, der ihr zusteht. Wie gesagt, der kredit wrd ihr beim Unterhalt abgerechnet, sie bekommt dementsprechend weniger.
Wirklich arbeiten tut sie ja auch nicht, sie macht eine ausbildung und liegt ihm auf der Tasche. Sie fährt nen dicken Benz, lebt in einem tollen Haus mit ihrem LG, muss da angeblich Miete zahlen. Ich versteh die Welt nicht mehr. Die bekommt alles finanziert von ihrem neuen Freund und trotzdem muss mein Freund zahlen, nur weils ihr zusteht. Im grunde macht sie das nur, um ihn noch mehr fertig zu machen. Mitlerweile hat sie schon ne unterlassungsklage bekommen, weil sie uns ständig terrorisiert hat, weil sie mehr geld will und das auch einklagen will, weil sie ihre rechnungen nicht zahlen kann. Sie macht ja ne Ausbildung, aber nach 5 abgebrochenen Ausbildungen ist das mit 21 Jahren in meinen Augen nicht mehr nötig und die soll ihren Popo mal bewegen und für ihren lebensunterhalt selbst aufkommen. Muss ich auch und mein Freund auch, weil wir unsere rechnungen nämlich sonst nicht bezhalen könnten.
@teufelin getrennt haben die beiden sich im Juni letzten jahres, von da an lief auch das trennungsjahr. Angeblich gilt aber die Ehedauer bis zum einreichen des scheidungsantrages im Juni diesen Jahres... Demnch wären es dann nicht 1 jahr und 11 monate ehedauer, sonder 2,5 Jahre. Ich versteh echt nix mehr....

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
2.5 JAhre sind zwar keine echte "Kurzehe" mehr - aber einen langjährig erworbenen "Lebensstandard" kann man hier wohl auch kaum unterstellen.
Nachehelichen Unterhalt auf dieser Basis gibt es i.d.R. nur bei Langzeitehen. Während der Trennungszeit wird er aber wohl leider nicht um den Unterhalt herum kommen.
Also: Er soll zusehen, dass so schnell wie möglich die Scheidung ausgesprochen wird. Verfahren um Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Hausrat etc... kann man auch ans Scheidungshauptverfahren anhängen.

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#5
 Von 
Kleinesuesse_20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Antrag liegt bei Gericht. Wir warten auf den Termin. Aber anscheinend dauert und dauert das. Wir hoffen ja auf einen netten Richter, der sieht wie abgezockt sie ist, da es nicht gilt einen alten Lebensstandard zu halten, sondern sich ihrer wesentlich verbessert hat nach der Trennung. Aber diese Termine vor Gericht dauern immer so lange. Kann man sie eigentlich zwingen ihren geburtsnamen wieder anzunehmen ? Diese Frage ist rein interessemässig.

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

nein - soweit ich weiß, ist es der Ex-Ehefrau freigestellt, ob sie den Ehenamen behalten oder ihren Mädchennamen wieder annehmen möchte. Ich kenn allerdings nur Exen, die froh waren, den Namen des Ex-Mannes loszusein - jedenfalls wenn keine Kinder vorhanden waren. - Oder hat dein Freund so nen tollen Namen? Ich mein Gräfin von Irgendwo oder so würd ich wahrsch. auch nicht abgeben :)
lg

-----------------
"Julchen"

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

soweit ich weiß, darf sie den Ehenamen behalten, auch wenn es Euch nicht gefällt.
Sie dürfte sogar bei eventueller Neu-Heirat ihren alten Ehe-Namen behalten under Neue dürfte diesen Namen auch annehmen....
unglaublich, aber wahr...

Grüße,
nachgefragt

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#8
 Von 
Kleinesuesse_20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wär die katastrophe schlecht hin... :) ne mal ehrlich ich möchte nicht mit dieser frau in verbindung gebracht werden und auch evtl. die ich mal haben werde sollen nicht mit ihr in verbindung gebracht werden. Sie soll einfach aus dem leben meines Freundes verschwinden, so wie sie es auch gesagt hat. Denn iegentlich beharrt sie erst auf die zahlung von unterhalt seit sie erfahren hat, dass es mich gibt...

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#9
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

"soweit ich weiß, darf sie den Ehenamen behalten, auch wenn es Euch nicht gefällt.
Sie dürfte sogar bei eventueller Neu-Heirat ihren alten Ehe-Namen behalten under Neue dürfte diesen Namen auch annehmen....
unglaublich, aber wahr..."

das gesetz soll ja auch in fällen greifen, wo der vater vorverstorben ist und die mutter neu heiratet. so können die kinder den nachnamen (ihres verstorbenen vaters) behalten. hat schon seinen sinn......

grüße

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#10
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

"......under Neue dürfte diesen Namen auch annehmen...."

Das kann nicht sein, oder unsere Standesbeamtin hat uns Mist erzählt.

Wir wollten das auch. Weil ich Kinder mit in die Ehe gebracht habe, die alle den gleichen Namen haben und mein Name "sowieso schöner war" :) .

Ich mußte, bzw. habe mich dann dazu entschlossen, einen Doppelnamen annehmen, um den Bezug zu meinen Kindern zu behalten. Mein Mann durfte meinen Namen NICHT annehmen, weil es nicht mein Geburtsname, sondern mein "geschiedener Name" war.

So und nu.....

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#11
 Von 
Kleinesuesse_20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber wenn keine kinder vorhanden sind, wie bei unserem fall jetzt... irgendwie ist das ganze rechtssystem merkwürdig... und ich muss ehrlich sagen ich mach irgendwas falsch... wenn man so einfach an geld kommt.... dann mach ich echt was falsch... da frage ich mich, warum ich nicht heirate, fremdgehe und dann meinen exmann auf unterhalt verklage.... irgendwie versteh ich die moral dabei nicht... warum sind frauen so abgezockt ???? jetzt mal rein aufs geld usw. bezogen... sie hat es doch schön, dann soll sie uns doch auch in ruhe leben lassen..... sie hat doch keine nachteile, wenn sie keinen unterhalt mehr bekommt.

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#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ MaPa

wann war das bei Dri mit der gewünschten "Mitnahme" des alten Ehenamens?

Es gab dazu ein höchstrichterliches Urteil; das ist noch kein Jahr alt.
In dem Fall war der Geschiedene Mann ein "von..." und die geschiedene Frau hat den alten Ehenamen "von...." mitgenommen; ihr neuer Partner hat dann diesen Namen auch annehmen dürfen.

(ich meine sogar, darüber gab es auf der 123-Start-Seite einen Beitrag)

Grüße,
nachgefragt

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#13
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nachgefragt,

danke für Deine Antwort.

Das war schon Anfang 2002, also zu früh.......

Was´n Sch....

LG

-- Editiert von MaPa am 18.11.2004 09:14:10

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#14
 Von 
alena40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,habe auch mal eine frage,bin seit 2002 geschieden mein sohn 8 jahre lebt bei mir.unterahalt wurde im august eingestellt. lebe mit meinen freund zusammen zahlt auch unterhalt für seine kids.nun wurde er arbeitslos,mein anwalt klagt auf neuen unterhalt für mich und mein kind da ich selber kein einkommen habe mag sich auch blöd anhören keine arbeit finde.
wenn jemand erfahrung hat möge er es mir doch bitte mitteilen ..danke im vorraus.

ps. will meinen ex nicht nicht ausnehmen aber im moment geht es nicht anders waren 22 jahre verh.

-- Editiert von alena40 am 18.11.2004 12:54:22

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#15
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ alena
warum wurde der Unterhalt im August eingestellt?

-----------------
"Julchen"

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#16
 Von 
alena40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

da ich mit meinen freund zusammen gezogen bin .der unterhalt wurde vom anwalt eingestellt.hatte auch schon weniger unterhalt wegen dem zusammenleben bekommen jetzt habe ich nur noch den kindesunterhalt und muß die krankenkasse zahlen..


-----------------
" "

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#17
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo alena,
du bist lediglich halbtags erwerbspflichtig, sofern dein Sohn schon die 3. Grundschulklasse besucht.
Wenn du ausreichend Bewerbungen vorweisen kannst, muss sogar für einen gewissen Zeitraum der volle Unterhalt weitergezahlt werden, da dein Freund arbeitslos ist und du ein Kind zu versorgen hast.
Lediglich eine Haushaltsersparnis wirst du dir anrechnen lassen müssen - was ja auch nur fair ist .

Ein Anwalt kann keinen Unterhalt einstellen, sofern er tituliert ist. Daher nehme ich an, dass nichts tituliert wurde oder? Damit hatte er dann auch das Recht, den Unterhalt einzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ teufelin

na ja,

auch wenn kein Titel besteht, hat man nicht so einfach das Recht, den Unterhalt einzustellen, auch nicht als Anwalt.
Auch eine Vereinbarung wäre gültig, so lange bis eine neue getroffen wurde (wie auch immer).

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@nachgefragt,
wenn er bisher freiwillig einen bestimmten ( oder flexiblen ) Betrag zahlte, kann er diesen auch einstellen. Erst recht, wenn sich die Umstände geändert haben.
Grundsätzlich hat die Exfrau erstmal keinen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Um einen Anspruch geltend zu machen, muss sie diesen entweder einklagen oder es muss eine rechtsgültige ( schriftliche ) Vereinbarung vorliegen.
Ein Anwalt kann eh nichts "einstellen". Er hat wahrscheinlich geschrieben, dass sein Mandant unter diesen neuen Umständen nicht mehr bereit ist, Unterhalt zu zahlen. So - und dann wäre es an ihr gelegen, dagegen "Einspruch" einzulegen. Notfalls in Form einer Klage. Und genau das tut ihr Anwalt ja gerade.
Da ein Anwalt dieses Schreiben aufgesetzt hat, gehe ich davon aus, dass es keinerlei gültige Vereinbarungen ( in welcher Form auch immer ) gab.

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#20
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

OK, Du hast es relativiert:

Es muss nicht immer ein Titel sein, weswegen man zahlt. Es kann auch eine gültige Vereinbarung sein. Das ist dann ja noch lange keine freiwillige Zahlung.
Und die kann man mal eben nicht so einfach einstellen.

(Sagst Du Deinen Kindern auch: jetzt räum bitte freiwillig auf!)
Message understood ;-)

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@nachgefragt,
klar, versuch ich tagtäglich - bisher meist ohne Erfolg :-))
Zwang allerdings hilft auch nicht viel - da wird dann alles in die nächstbeste Ecke oder in den Schrank gefeuert.
Aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben oder?
Meine Lösung: Lade den besten Freund deines Sohnes zur LAN-Party inkl. Übernachtung ein. Was meinst du, wie geleckt die Zimmer plötzlich aussehen!
Das ganze könnte man jetzt aufs Thema Unterhalt "umschreiben". Sprich: Gehe mit Taktik vor, dann bekommst du, was du willst! ;)

Aber es soll trotzdem Väter geben, die freiwillig Unterhalt an die Exfrau zahlen.

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