Unterhalt für die Stiefmutter

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mirjana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für die Stiefmutter

Hallo!
Demnächst wird mein 90jähriger rüstiger Schwiegervater eine ihm gut vertraute 48Jährige heiraten. Zwar hat er kein Vermögen zu vererben, jedoch 55% seiner kleinen Rente, wenn er 1 Jahr mit ihr verheiratet war. Da die angehende Schwiegermutter (Kroatin) sehr arm ist, würde es ihr das schon weiterhelfen in der Zukunft.
Frage: Inwieweit wäre ich als Schwiegertochter bzw. mein Mann als vermögender Sohn zu ihrem Unterhalt verpflichtet?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Gar nicht.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

ein Blick in´s Gesetzt gibt da Aufschluss.

§ 1601 BGB

Ich denke, Dein Mann ist mit der Kroatin nicht in gerader Linie verwandt.

LG nero


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

ist ja fast noch eine Klausurfrage.

Ne, musste nix zahlen....

Wie mein Vorredner bereits postete, erleichtert ein Blick ins Gesetzt regelmäßig die Rechtsfindung...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mirjana123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten! Ihr seid echt klasse!!!!

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