Hallo!
Demnächst wird mein 90jähriger rüstiger Schwiegervater eine ihm gut vertraute 48Jährige heiraten. Zwar hat er kein Vermögen zu vererben, jedoch 55% seiner kleinen Rente, wenn er 1 Jahr mit ihr verheiratet war. Da die angehende Schwiegermutter (Kroatin) sehr arm ist, würde es ihr das schon weiterhelfen in der Zukunft.
Frage: Inwieweit wäre ich als Schwiegertochter bzw. mein Mann als vermögender Sohn zu ihrem Unterhalt verpflichtet?
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Unterhalt für die Stiefmutter
13. Januar 2015
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Frage vom 13. Januar 2015 | 14:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für die Stiefmutter
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#1
Antwort vom 13. Januar 2015 | 15:25
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Gar nicht.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
#2
Antwort vom 13. Januar 2015 | 22:39
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend!
ein Blick in´s Gesetzt gibt da Aufschluss.
§ 1601 BGB
Ich denke, Dein Mann ist mit der Kroatin nicht in gerader Linie verwandt.
LG nero
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#3
Antwort vom 14. Januar 2015 | 20:57
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 232x hilfreich)
ist ja fast noch eine Klausurfrage.
Ne, musste nix zahlen....
Wie mein Vorredner bereits postete, erleichtert ein Blick ins Gesetzt regelmäßig die Rechtsfindung...
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#4
Antwort vom 16. Januar 2015 | 20:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für eure Antworten! Ihr seid echt klasse!!!!
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