Hallo,
nach §1815 l Abs. 2 BGB
hat die nichteheliche Mutter in den ersten 3 Jahren nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater. Ihre eigenen Einkünfte werden gegengerechnet, klar. Aber wenn die Mutter während der Elternzeit kein Einkommen hat, muss sie - ehe sie überhaupt einen Euro Unterhalt für sich zum Leben bekommt - alle ihre Ersparnisse aufbrauchen, die private Altersvorsorge (die ja heutzutage gefordert ist) usw. bis auf einen sogenannten SCHONBETRAG.
Weiß jemand, wie hoch dieser Schonbetrag ist, nach was sich das richtet und wo man das nachlesen kann?
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"C.B.
"
Unterhalt für die nichteheliche Mutter
20. August 2005
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Frage vom 20. August 2005 | 11:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für die nichteheliche Mutter
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#1
Antwort vom 23. August 2005 | 20:50
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Schonbetrag liegt bei 200 Euro pro Lebensjahr.
Also 200 x Dein Lebensalter = Betrag der nicht angerechnet wird.
LG
voyager
-- Editiert von atlantis am 23.08.2005 20:52:02
#2
Antwort vom 24. August 2005 | 10:58
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Der Schonbetrag bzw. der Verbrauch des eigenen Vermögens gilt nur beim ALG2.
Den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater kann die Mutter auch so geltend machen. Gegengerechnet werden hier nur die Einkünfte aus dem Vermögen (z.B. Zinsen).
Kann der Vater dann nicht zahlen und wird aus diesem Grund ALG2 beantragt, dann gilt natürlich oben stehendes.
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