Hallo in die Runde,bin bin hier absolut neu und brauch Eure Hilfe,da das Jugendamt für Väter nicht zuständig ist,was die Berechnung des Unterhalts betrifft.
Kurz zu meinem Problem: Aus einer unehelichen Beziehung habe ich eine Tochter die nun im Februar 18 Jahre alt wird.
Nun habe ich gelesen,dass ab dem 18. Jahr beide Gehälter zusammen gerechnet werden,was den Unterhalt betrifft.Ich verdiene ca. 2700 Euro und meine Ex wird nicht viel weniger haben.Ich glaube,sie arbeitet auch nicht ganz in Vollzeit.
Muss meine Tochter nun zum Jugendamt gehen,um den Unterhalt neu berechnen zu lassen?
Wenn ja,dann muss meine Ex ja auch ihre letzten 12 Lohnabrechnungen vorlegen.
Mir ist schon klar,dass wir dann ca. bei 5200-5400€ liegen. Netto.
Muss ich dann den Betrag in der Düsseldorfer Tabelle eingeben und daraus meinen Unterhalt berechnen oder wird der Unterhalt dann geteilt abzüglich des kompletten Kindergeldes ?
Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten. Der will für die Berechnung weit über 1000€ haben.
Derzeit zahle ich nach der neuen Düsseldorfer Tabelle abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 522€
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
Vielen Dank
Gruß Zwanny
Unterhalt für ein volljähriges Kind ab März
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was macht denn das Kind ausbildungstechnisch? Geht es zur Schule, ist es in einer Ausbildung und bekommt ein Entgelt?
wirdwerden
ZitatWas macht denn das Kind ausbildungstechnisch? Geht es zur Schule, ist es in einer Ausbildung und bekommt ein Entgelt? :
Ah,Entschuldigung! Hatte ich vergessen zu erwähnen,meine Tochter wird sicherlich noch ein paar Jahre studieren,sie macht jetzt im Sommer ihr Abitur und dann möchte sie Lehramt studieren.
Zahlen werde ich ja dann eh bis zum 25. Lebensjahr,kein Problem.
Mir geht es nur darum,dass mir jemand sagt,wieviel ich ab dem 18. Jahr zahlen muss,wenn dann beide Gehälter zusammen gerechnet werden.
Vielleicht zahle ich zuviel oder muss dann weniger zahlen,weil meine Ex ja dann auch rangezogen wird zum Unterhalt
-- Editiert von User am 25. Januar 2023 17:29
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Okay, dann fang ich mal an.
Der erste Schritt ist, die Einkommen der Eltern zu bereinigen. Um berufsbedingte Aufwendungen, z.B. Vielleicht mal nicht nur in die Düsseldorfer Tabelle schauen, sondern auch in die Leitlinien des zuständigen OLGs. So, wenn man die bereinigten Einkommen hat,, bitte auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Steuerrückzahlungen berücksichtigen, dann kann man den Unterhalt berechnen. Die Methode hast Du schon richtig erkannt. Die bereinigten Gehälter der Eltern werden addiert, dann ergibt sich der Anspruch der Tochter, das Kindergeld ist voll anzurechnen und es ist zu quoteln.
Noch ganz wichtig: die Mutter, bei der das Kind lebt, ist bei der Berechnung voll einzubeziehen, auch wenn das Kind bei ihr lebt. Ob sie dann den Teil, für den sie aufkommen muss, in Naturalien leistet (Hotel Mama) oder wie sie das sonst wie regelt, das hat mit der Berechnung nichts zu tun.
Und - mit 25 hört die Unterhaltspflicht nicht auf, nur das Kindergeld. Die Eltern müssen so lange zahlen, bis das Kind eine erste Ausbildung zügig beendet hat. Das kann länger dauern oder auch kürzer. Aber, die Frage stellt sich jetzt ja noch nicht.
wirdwerden
Doch, wenn der Vater das Kind betreut und erzieht, dann schon.Zitatda das Jugendamt für Väter nicht zuständig ist,was die Berechnung des Unterhalts betrifft. :
Nein, das könnt ihr auch privat regeln, so wie die meisten Menschen. Aber die Möglichkeit besteht für das Kind, wenn es unbedingt auf Basis einer Berechnung sein soll.ZitatMuss meine Tochter nun zum Jugendamt gehen,um den Unterhalt neu berechnen zu lassen? :
Es sind alle Einkünfte von beiden Eltern gegenüber dem Kind offenzulegen, auch z.B. Steuererstattungen, Kapitalerträge, usw.ZitatWenn ja,dann muss meine Ex ja auch ihre letzten 12 Lohnabrechnungen vorlegen. :
Das musst du auch nicht. In Anbetracht deines Einkommens ist die Aussage allerdings auch bemerkenswert.ZitatEinen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten. :
Wen hast du da gefragt? Baker McKenzie?ZitatDer will für die Berechnung weit über 1000€ haben. :
Ich würde dann einen Anwalt hinzu ziehen, wenn man sich mit dem Kind nicht einigt.
wirdwerden
ZitatWen hast du da gefragt? Baker McKenzie? :
Beispiel wie vom RA gesagt: 300 Mindestunterhalt x 12 - 3600 € Verkehrwert
Davon erhält der RA einen gewissen Satz ca. 700 €
Da ich aber derzeit über 500 € zahle ist der Verkehrswert bedeutend höher
Also Kosten für den RA über 1000€
Kurzes Beispiel damit ich das richtig verstanden habe,
Beide Elternteile haben zusammen ca. 5400€ netto im Monat.
Dies würde dann bedeuten laut Düsseldorfer Tabelle Stufe 10
Bei einem Kind wären das dann ab dem 18. Lebensjahr 1005€
Hiervon wird noch das komplette Kindergeld abgezogen von 250€
Heisst es bleiben noch 755€ übrig.
Diese 755€ werden dann durch beide Elternteile geteilt,verstehe ich das so richtig oder bin ich auf dem Holzweg ?
Pro Elternteil dann 377,50€ ?????
Gruß Zwanny
Nicht ganz, es wird nach Quote gerechnet. Wenn Wohneigentum vorhanden ist, ist der Wohnwert ggf. auch noch dem Einkommen zuzurechnen.
Ein Anwalt kann sich lohnen, wenn man sich nicht ohne einigt. Auf Dauer rechnet sich das dann.
Klingt verdächtig nach dynamischem Titel in Höhe von 110%. Und wenn der nicht ausdrücklich bis zur Volljährigkeit befristet ist, sollte man sich endlich mal damit befassen.ZitatDerzeit zahle ich nach der neuen Düsseldorfer Tabelle abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 522€ :
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