Unterhalt für eine 20 jährige

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
gunther berse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für eine 20 jährige

Muß mein Vater der 69 jahre alt ist und sich zu seinem bisschen rente was er bekommt für seine Arbeitslose Tochter(20 Jahre)noch unterhalt bezahlen.Sie hat 2 lehren abgebrochen und hat nicht wirklich Interesse daran etwas zu verdienen.Mein vater lebt mit 2 Kindern aus zweiter Ehe in einer Wohnung,wobei einer der Kinder ausgelernt ist und sein eigenes Geld verdient.Nachdem Die Tochter gestern beim Amt war soll laut aussage des amtes jetzt mein vater und auch der Bruder für ihren Unterhalt aufkommen.
Kann mir bitte jemand bei diesem thema helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Gunther,

Verwandte gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet. Dass stimmt schon.
Aber nur, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Deine Schwester hat zwei gesunde Arme und zwei ebenfalls gesunde Beine, nehme ich mal an...:)
In Ausbildung befindet sie sich auch nicht, was einen Anspruch gerechtfertigt hätte.

Dein Vater ist erstmal vorrangig seiner Ehefrau und dem jüngeren?? Kind, sofern es noch privilegiert ist, zu Unterhalt verpflichtet.

Und wenn er dann nur *ein bisschen* Rente hat, ist eh nix zu holen.

Wohnt deine Schwester in eigener Wohnung?

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
gunther berse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne sie Wohnt in der Wohnung meines Vaters,und mein dad ist halt froh das er für sie zur Zeit das Kindergeld noch bekommt.Damit er überhaupt finanziell klar kommt geht er Tagsüber mit fast 70 noch Taxi fahren.
Bin ja heilfroh das ich von meinen Eltern eine recht gute erziehung genossen habe ,ansonnsten hätte ich dem Mädel warscheinlich die Hammelbeine langgezogen

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#4
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Also, irgendwie sollte der Vater ersteinmal seine Familienverhältnisse regeln!

Im Übrigen - denke ich - weiß er was er tun will; oder auch nicht!

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Gunther,

quote:
Ne sie Wohnt in der Wohnung meines Vaters


Auweia... dann zieht die unter-25-Regelung.
Die sagt aus, dass unter 25 keine Wohnkosten von der ARGE übernommen werden.

Wie hoch ist denn die Rente deines Vaters?
Seine Frau verdient?
Evtl. gibts Zuschüsse....Wohngeld etc.
Vielleicht solltest du das mal im Forum Sozialrecht nachfragen.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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