Unterhalt für halbtags tätigen Ehemann

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Petra42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für halbtags tätigen Ehemann

Mein Mann hat mich im letzten Jahr wegen einer anderen Frau verlassen, mit der er noch zusammen ist, aber nicht zusammen lebt. Er hat halbtags gearbeitet und ich Vollzeit, und er hat unsere Tochter (inzwischen 15) betreut. Die Tochter ist aber bei mir geblieben. Seit einem Jahr zahle ich ihm Trennungsunterhalt (wir haben uns auf den Betrag so geeinigt) und möchte nach Ablauf des Trennungs-Jahres damit aufhören. Er hat sich wohl nur halbherzig um Arbeit bemüht, sich aber auch nicht fortgebildet oder ähnliches. Er meint, er würde weiter viel Geld von mir bekommen. (Er verdient ca. 1/3 von mir)
Die Scheidung ist inzwischen eingereicht und er will entweder eine Einmalzahlung mit Unterhalt für ein Jahr oder mich verklagen (dann auch rückwirkend auf höheren Trennungsunterhalt). Muss ich mir Sorgen machen?
Danke im voraus!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Petra,

das Trennungsjahr endet nicht nach einem Jahr, sondern mit der Scheidung. So lange wirst du Trennungsunterhalt zahlen müssen.

Ich weiß ja nicht, um welche Summen es hier geht, aber wenn er sich schon vor der Scheidung darauf einlassen will, dass du eine Einmalsumme zahlst und dann ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht auch für "Zeiten der Not" (sollte er oder auch du einmal krank werden oder sich aus sonstigen Gründen nicht selbst unterhalten können) unterzeichnet wird, würde ich mich vermutlich drauf einlassen. Dann hast du dieses Thema für alle Zeiten aus dem Weg. Sonst kann er (du natürlich auch, aber das kommt wohl eher nicht zum Tragen) jederzeit versuchen, einen Unterhaltsanspruch wieder aufleben zu lassen. Das kann ziemlich anstrengend sein, vor allem, wenn geklagt wird.

Mit der Eheschließung geht man grundsätzlich eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung ein, auch wenn mittlerweile der Grundsatz der Eigenverantwortung Priorität hat.

Ob er zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Klage Erfolg haben könnte, kann ohne nähere Daten nicht beurteilt werden.

Grüße

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Noch etwas: Der Unterhaltsverzicht kann angefochten werden, wenn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung absehbar ist, dass der andere sich nciht selbst unterhalten kann.

Die Anfechtung kann auch auf Veranlassung eines Transferleistungsträgers erfolgen, dein Mann muss daran noch nicht einmal "schuld" sein. Aber bevor öffentliche Mittel fließen wird - zu Recht - geschaut, ob nicht anderweitige Unterhaltsberechtigungen bestehen.

Grüße

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#3
 Von 
Petra42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! Aber muss er nicht nach einem Jahr Vollzeit arbeiten? Für halbtags gibt es ja schon länger keinen Grund mehr!
Grüße

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Warum meinst du, dass er nach einem Jahr Vollzeit arbeiten muss? Wo ist das festgelegt? Bisher war sein Halbtagsjob im Rahmen der ehelichen Lebensführung ja vermutlich auch von dir akzeptiert, oder??

Der Trennungsunterhalt bedeutet so eine Art Vertrauensschutz. Der finanziell schlechter gestellte Partner soll nicht sein komplettes Leben umstellen müssen, solange die Ehe noch besteht. Und der ist bis zur Scheidung erst einmal zu zahlen. Ggf. gibt es auch noch einen (vorübergehenden) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn es dem Partner aufgrund ehebedingter Nachteile nicht gleich zuzumuten ist, vollständig für sich selbst aufzukommen.

Ein komplexes und am Einzelfall orientiertes Thema, für das es zwar einen groben Rahmen, aber keine Pauschalantworten gibt. Weiß ja keiner, wie der Noch-Mann gestrickt ist, welche Register er ziehen könnte, welche Argumente er hat.

Aufgrund des Alters eurer Tochter vermute ich eine längere Ehe, in der er im beiderseitigen Einverständnis auf seine berufliche Entwicklung verzichtet hat. Mit einem cleveren Anwalt kann er dir da vermutlich viel Ärger bereiten...

Grüße

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#5
 Von 
Petra42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen, dass nur während des Trennungsjahres eine Umstellung des Lebens nicht verlangt werden kann. Danach müsste jeder wenn möglich für sich selber sorgen und da er ja nicht mehr für das Kind sorgen muss, kann er ja auch ganztags arbeiten. Und man müsse nachweisen, dass man sich ausreichend und umfassend um Arbeit bemüht. Das meint auch mein Anwalt. Das Problem ist, dass mein Mann eher faul ist und sich auf meinem Geld ausruht, z.B. auch Jobs, bei denen er soviel verdient, wie jetzt mit meinem Unterhalt für unter seiner Würde findet.

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Aber auch dein Anwalt müsste wissen, dass das Trennungsjahr mitnichten ein Kalenderjahr ist, sondern bis zu Scheidung läuft. Und eben grundsätzlich bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zu zahlen ist.

Hatten wir gerade in einem anderen Thread und wurde dort ausführlich erläutert - vom dromedar...

Und Anwälte behaupten viel, sind aber nunmal im Zweifel eben nicht die entscheidenden Richter. Und allein auf die kommt es bei einer Klage an.

Mein Rat bleibt, zahle die "Abfindung" gegen einen umfassenden Unterhaltsverzicht und freu dich, dass du damit alle Verpflichtungen los bist. Du kannst ja auch ein dir angemessenes Gegenangebot machen. Im Zweifel ist jede gütliche Einigung x mal günstiger, als ein Prozess.

Grüße

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#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Petra42,

wenn deine OLG-Leitlinien das hergeben, dann schau mal bitte unter Punkt 17.2 nach; dort findest du etwas zur Erwerbsobliegenheit, in der Trennungszeit.
Nach dem ersten Trennungsjahr gelten Billigkeitsgründe wie etwa Kindesbetreuung, Alter, Ehedauer ...
Da Papi nun euer Kind nicht mehr betreut kann ihm nach meinem laienhaften Dafürhalten durchaus zugemutet werden, sich aus seinem Ohrensessel zu bequemen und mindestens für sich selbst Sorge zu tragen.

Dein Anwalt liegt da gewiss richtig.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hallo Petra,

der BGH hat sich schon Ende 2006 - also im Vorgriff auf die Reform - von der lebenslangen Garantie der "ehelichen Lebenverhältnisse" Abstand genommen und dies seitdem in vielen Folgeentscheidungen des öfteren betont.
Es wurde in all den Urteilen auch immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Rückkehr zu den Lebensverhältnissen, die vor der Ehe vorherrschten als zumutbar angesehen wird. nur der Zeitraum ab wann ist unterschiedlich und hängt vom Einzelfall ab. Deshalb wirst Du auch keine Linie in den Entscheidungen des BGH oder den OLG finden, die auf einen Zeitraum schließen lassen.

Fakt ist allerdings, denn auch dies wird in einzelnen Entscheidungen betont, dass die Zeit des Trennungsjahres von dem Ehepartner dazu zu nutzen ist um sich seiner Eigenverantwortung zu stellen, d.h. mit anderen Worten sich intensiv darum zu kümmern im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine angemessene Arbeitsstelle zu kümmern.

Obwohl der Gesetzgeber den Grundsatz der Eigenverantwortung § 1569 BGB eigentlich nur für die Zeit nach der Scheidung vorgesehen hat, häufen sich die von den OLG´s tollerierten Entscheidungen, eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit auch schon nach mehr als 12 Monaten als geschuldet anzusehen (wenn nicht andere gründe wie Kinderbetreuung oder Krankheit dem entgegenstehen).

Dein Anwalt wird die Rechtsprechung des AG vor Ort (also des Richters Grundtendenz zu diesem Thema) kennen und sicher auch über die FamRZ an die entsprechenden Urteile herankommen.

Ich denke Du solltest Dich auf seinen Rat verlassen.

Grüße

berry

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#10
 Von 
guest123-2400
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Petra42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die guten Tips und Anregungen. Jetzt fühle ich mich schon sicherer! Gruß Petra

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