Unterhalt für meine Tochter

21. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
stoelzel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für meine Tochter

Hallo

Ich bin alleinerziehender Vater einer 13 j Tochter.

Ihre Mutter lebt seit Jahren mit ihrem Partner in einem Haushalt.
Meine gesch. Frau geht selber arbeiten, ihr Partner verdient ebenfalls sehr gut.

Unterhalt bekomme ich 47,50 € für meine Tochter, was ich als sehr wenig und unangemessen halte.

Frage ist: Ist meine gesch. Frau verpflichtet einen höheren Betrag zu zahlen da sie ja in einer eheähnlichen Beziehung lebt.
Wie hoch wird oder muss das Gehalt ihres Partners angerechnet werden?

Lieben Gruß

Martin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Stoelzel,

ob Ihre Ex-Frau verpflichtet ist, einen höheren Unterhaltsbetrag zu zahlen, lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle errechnen. Das Einkommen Ihres neuen Partners in der Eheähnlichen Lebensgemeinschaft wirkt sich in der Weise aus, dass sich der Selbstbehalt Ihrer Ex-Frau verringert und sie somit mehr Geld zur Unterhaltszahlung zur Verfügung hat.

Ich empfehle Ihnen eine Neu-Berechnung des Unterhaltes.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Martin,
aus eigener Erfahrung kann ich Dir folgenden Tip geben:
Du bist berechtigt, von Deiner Frau als Untehaltspflichtige, in regelmässigen Abständen (meines Wissens alle 2 Jahre) die Offenlegung Ihrer!! Einkünfte zu verlangen. Dazu gehören die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Lohnsteuerjahresausgleich, Zinseinkünfte etc.

Dazu sollte Dir aber Dein Anwalt (oder Jugendamt) näheres sagen können. Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Den musst Du zwar selbst bezahlen (Rechtschutz zahlt da meines wissens nicht) aber es sollte sich bei Dir lohnen!!! Selbst in der untersten Nettoeinkommenstufe solltest Du um die 280!!! Euro Unterhalt für Deine Tochter bekommen. Was den reinen KU angeht, so hat da der Partner Deiner Ex nichts damit zu tun!

Im übrigen solltest Du keine Zeit mehr verstreichen lassen, denn wenn Du nicht schon beweisbar Forderungen den KU betreffend gestellt hast, kannst Du nachträglich nichts nachfordern. Soll heissen, wenn Deine Ex über die Jahre xxxx Euros zu wenig an KU bezahlt hat, Du aber nie Forderungen geltend gemacht hast, dann hat Deine Ex mal einen haufen Geld gespart.

Darum würde ich jetzt mal Wacker den Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen!

Aber jetzt mal ohne ******, wie kann es sein, dass Du erst jetzt auf den Trichter kommst, dass ca. 47 Euro ein bisschen wenig ist? Dafür bekommst Du ja noch nicht einmal eine ordentliche Winterjacke oder einen Schulranzen.......

Du solltest Dir aber über eines Gedanken machen. Wenn ich dass mal überschlage, dann geht es Deiner Ex jetzt mal richtig ans Geld. Mach Dich auf das ein oder andere gefasst. Es gibt Menschen, die Schrecken noch nicht mal davor zurück, das eigene Kind als Waffe gegen den Expartner zu Missbrauchen!

In diesem Sinne,
gut gehn!

-----------------
"Glück Auf!"

0x Hilfreiche Antwort

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