Unterhalt für meine in Trennung lebende Frau

8. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
j.di
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt für meine in Trennung lebende Frau

Hallo zusammen,

ich lebe seit Oktober von meiner Exehefrau getrennt, sie ist im Januar mit beiden Kindern zu Ihrem neuen Freund gezogen und hat einen neuen Job angenommen. Später hat sie dann unseren gemeinsamen Sohn (13 Jahre) in`s Heim gesteckt, der aber Zum Glück jetzt bei mir lebt. Jetzt mit einem mal ist sie schwer krank und will wieder für sich Unterhalt und für das zweite Kind ( 6 Jahre ).
Ist das überhaupt rechtens zu dem Sie nach wie vor bei Ihrem neuen Lebensgefährten wohnt.

ich wäre Euch für Tips echt dankbar.





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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist rechtens.

Zum Trennungsunterhalt wissen andere sicher mehr.

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

quote:
Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist rechtens.

Im Gegenzug hat die Mutter Unterhalt für das beim Vater lebende Kind zu leisten.

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"gruß azrael"

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wie begründet denn deine Frau ihren plötzlichen Unterhaltsanspruch?

In Ehezeiten hat sie wie viel gearbeitet? Nach Jobwechsel?
Momentan?
Mit dem Neuen wohnt sie in einer Wohnung?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
j.di
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie könne nicht mehr arbeiten.
Immer mal wieder auf vierhundert Euro Basis ansonsten von sechs Jahren nur zwei.
Seit der Trennung arbeitet sie wieder. was alleine schon komisch ist.
Ja mit dem neuen wohnt Sie in seiner Wohnung.

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo

quote:
Sie könne nicht mehr arbeiten.


Das ist amtlich?

Von dem mal abgesehen: Bist du leistungsfähig?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Hat sie denn während eurer Ehezeit gearbeitet? wenn sie da z. B. 50% gearbeitet hätte, müsste sie das jetzt wieder tun. Das wird auch entsprechend in die Unterhaltsberechnung einbezogen.
Sorry, ich sehe es jetzt erst: wenn sie TZ arbeitet, wird ihr Verdienst gegengerechnet.

Krankheit wäre ein Gegenargument, aber das muss sie natürlich entsprechend belegen - ich weiß nicht, ob sie dir die ärztlichen Atteste vorlegen muss, aber einem Gericht auf jeden Fall.

Wenn sie mit ihrem Neuen zusammenwohnt, kannst man nach einiger Zeit eine gefestigte Lebensgemeinschaft annehmen, dann fällt deine Zahlungsverpflichtung weg. Ich glaube, es war ein Jahr Zusammenleben, bin mir aber nicht ganz sicher.

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich weiß nicht, ob sie dir die ärztlichen Atteste vorlegen muss, aber einem Gericht auf jeden Fall.


Ärztliche Atteste werden nicht reichen, die sollten schon vom Gutachter stammen.

quote:
Wenn sie mit ihrem Neuen zusammenwohnt, kannst man nach einiger Zeit eine gefestigte Lebensgemeinschaft annehmen, dann fällt deine Zahlungsverpflichtung weg. I


Das stimmt. Schon beim Zusammenziehen wird von einer Haushaltsführung als Einkommen gerechnet.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
j.di
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie hat bis zum heutigen Tage nichts beigebracht von Ärzten oder ähnlichem,
im Moment habe ich nur noch Schulden da ich auf allen Kosten sitzen geblieben bin
die Sie hinterlassen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Bist du leistungsfähig?


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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