Unterhalt für nicht leiblich kinder

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb503397-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für nicht leiblich kinder

Hallo mein Bruder lebt mit seiner Freundin zusammen die 2 Kinder hat die beim Vater leben .Sie bezieht Rente und bezahlt freiwillig etwas unterhalt die große 18 ist in Ausbildung und hat den Vater auf unterhalt verklagt nun soll mein Bruder und die Freundin alles finanzielle darlegen,nun meine Frage ist mein Bruder verpflichtet für den Unterhalt mit auf zu kommen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb503397-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb503397-78):
Hallo mein Bruder lebt mit seiner Freundin zusammen die 2 Kinder hat die beim Vater leben .Sie bezieht Rente und bezahlt freiwillig etwas unterhalt die große 18 ist in Ausbildung und hat den Vater auf unterhalt verklagt nun soll mein Bruder und die Freundin alles finanzielle darlegen,nun meine Frage ist mein Bruder verpflichtet für den Unterhalt mit auf zu kommen

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo.

nein der Bruder nicht, Sie aber.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

"Sie" ist hier im Sinne von "die Freundin muss ihre finanzielle Situation offen legen" zu verstehen.

Das "Sie" in der obigdn Formulierung würde nahelegen, daß der TE seine finanzielle Situation offen legen muss ;)

Nur zur Sicherheit angemerkt.

Zitat (von edy):
Hallo.

nein der Bruder nicht, Sie aber.

edy

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nun ja, offensichtlich soll ja auf den Punkt gerechnet werden. Wir haben schon ein Gerichtsverfahren, dann ergibt sich aus dem richterlichen Beschluß, was darzulegen ist. Der Bruder muss die fremden Kinder zwar nicht alimentieren, aber der Selbstbehalt der zahlungspflichtigen Mutter kann herabgesetzt werden.

wirdwerden

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#5
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Aus genau dem Grund, den wirdwerden geschrieben hat, würde ich anstelle Deines Bruders keine Auskunft erteilen. Wenn der Selbstbehalt der Mutter herabgesetzt wird, ist das natürlich blöd, weil er irgendwie mit dranhängt, aber ich würde es zur Not darauf ankommen lassen, dass der Schutz meiner Daten schwerer wiegt als die Interessen eines fremden Kindes, das Geld will. Auf Nachfrage kann Dein Bruder dann lediglich angeben, dass er für seinen Unterhalt selbst aufkommt - so haben wir es damals beim Jobcenter auch gemacht, als das Stiefkind Hartz IV bekam.

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#6
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Bruder ist nicht verpflichtet seine Unterlagen raus zu geben. Die Freundin allerdings schon, da es sich um ihre Kinder handelt. Ab Volljährigkeit sind ja beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Wenn der Vater des Kindes den Unterhalt alleine stemmen kann, dann wird sie auch nicht zu Unterhaltszahlungen heran gezogen. Ist der Mindestunterhalt allerdings nicht zu erreichen und das Ganze landet vor Gericht, dann kann aber auch ein Richter verlangen: geh und suche dir einen Minijob...
Der Beitrag deines Bruders an der Sache ist eigentlich der, dass sich durch das Zusammenleben eine Haushaltsersparnis ergibt. Das könnte den Selbstbehalt der Mutter mindern. Aber wie gesagt: kann der Vater den Unterhalt alleine stemmen, dann reicht es erstmal für das Kind. Im Zuge der Regressforderung könnte er dann allerdings gegen die Mutter klagen, weil er ja im Prinzip aufgrund ihrer "Untätigkeit" einen Teil von ihr mit bezahlt. Sie sollte allerdings ihr Einkommen (Rentenbescheid etc.) ohne Wenn und Aber offen legen. Wer will da jetzt eigentlich genau die Einkommensnachweise? Jugendamt, Anwalt vom Kind...?

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