Unterhalt für nicht leibliches Kind

27. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für nicht leibliches Kind

Hallo, mir brennt da ne Frage auf der Seele !

Der Leibliche Sohn meiner Ehefrau zog nachdem er 14 Jahre bei seiner Mutter lebte mitte dieses Jahres zu seinem Vater. Jetzt klagt der Vater auf Kindesunterhalt für seinen Sohn was soweit ja auch in Ordnung ist, das Problem ist jetzt nur folgendes meine Frau und ich haben selbst noch 2 kleine leibliche kinder welche in unserem Haushalt leben, und meine Frau kann eben zwecks der Betreungszeiten unserer 4 Jährigen Tochter und unserem 2 jährigen Sohn im Kindergarten nur einen 450€ Job ausüben, da ich in der Industrie im 4 Schichtbetrieb arbeite ist es anders eben nicht möglich das meine Frau mehr arbeiten könnte, jedenfalls kam dann post vom Jugendamt und darin musste meine Frau ihre Einkünfte offen legen, gesagt, getan. Heute kam dann wieder ein Schreiben vom Jugendamt in dem steht das meine Frau ihre Einkünfte zu gering seien und ich jetzt meine Finanzen offen legen soll zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs, was hab ich mit dem Unterhalt für das Leibliche Kind meiner Frau zutun, können die mich jetzt verdonnern für den Unterhalt aufzukommen wie schon erwähnt hab ich selbst 2 Minderjährige Kinder in meinem Haushalt leben

Hoffe jemand kann mir da mal ein paar Tips geben
Mit freundlichen Grüßen



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24 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es wird überprüft, ob Du für Deine Frau sorgen kannst, so dass sie ihrer Verpflichtung gegenüber ihrem Sohn nachkommen kann.

wirdwerden

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#2
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ja dann im Prinzip nichts anderes bedeutet das ich dann für den Kindesunterhalt aufkommen müsste in dem ich meiner Frau geld geben müsste sodass sie den Unterhalt zahlen kann ! Nur ich verdiene auch nicht die Welt und wie gesagt hab auch selbst noch 2 kleine Kids zuhause

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, Du kommst Deiner gesetzlichen Pflicht nach. Und sie arbeitet, um ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was willst du mir damit denn genau sagen ? Wieviel geld müsste ich denn ca haben damit ich meiner frau taschengeld oder wie das genannt wird bezahlen müsste, also freies Geld nach abzugen aller Auslagen ?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es geht nicht ums Taschengeld. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass Du von Gesetzes wegen für den Unterhalt Deiner Frau verantwortlich bist. Und, ob Du dieses kannst, dafür muss eben auf Dein Gehalt geschaut werden. Und wenn Du das kannst, dann kann sie ihren Verdienst eben für ihr Kind aufbringen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nur nach Abzug aller Unkosten bleibt da aber kein Geld mehr um noch unterhalt zahlen zukönnen darum gehts mir jetzt ! Es gibt doch so eine Grenze wieviel Geld ich nach abzug meiner unkosten noch haben muss un unterhalt zahlen zukönnen oder ?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es geht nicht um die Kosten. Du hast es immer noch nicht kapiert. Es geht darum, dass Deine Frau für ihr Kind aufkommen muss. Da die beiden anderen Kinder nicht aus der Ehe mit dem ersten Mann sind, wird sie wohl zahlen müssen. Wie wärs denn mit einem "Friedensangebot?" Sie zahlt 200 € im Monat aus ihrem Lohn und gut ist?

wirdwerden

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#8
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das kann ja aber doch nicht die Rechtslage sein ich kann ja nicht unterhalt abdrücken und dann am ende des monats nicht mehr genügend geld haben um mich und meine kinder zu ernähren !!! Das kann so nicht richtig sein

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nein, die Gattin drückt den Unterhalt ab. Nicht Du.

wirdwerden

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#10
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir reden aneinander vorbei, es gibt doch den selbstbehalt und nur wenn dieser ausreichend genug ist kann doch der unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nee, so einfach ist das halt nicht. Wir reden nicht aneinander vorbei. Da die kleinen Kinder nicht vom ersten Mann sind, ist sie im Prinzip zu Unterhalt für das Kind aus erster Ehe verpflichtet. Denn das Kind kann doch nichts dafür, dass Muttern nochmals heckt. Ich würde anstelle der Mutter was anbieten. Man kann ja mit 100 € aus ihrem Verdienst anfangen, sich dann etwas hochhandeln lassen. Das würde m.E. Sinn machen.

wirdwerden

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#12
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Die KM kann den Unterhalt, ohne Berücksichtigung eines SB, aus ihrem 450€ Job dann leisten, wenn ihr Bedarf durch den Ehemann gedeckt werden kann.

Wie hoch ist denn das Netto-EK des Themenstarters?

LG nero

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das sagt er ja nicht. Ausserdem wäre noch zu überlegen, ob die Mutter nicht mehr arbeiten kann. Denn die Kids aus 2. Ehe haben ja mit dem Unterhalt des Kindes aus erster Ehe nichts zu tun.

wirdwerden

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#14
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Nö, wirdwerden spricht klar auf den Fall zugeschnitten. Nur Sie reden sowohl an Ihrem eigenen Fall als auch an den zutreffenden Hinweisen von wirdwerden vorbei. Es ist nämlich witerhin so, dass die Gattin für Ihr Kind zahlt, Sie nicht. Man ist nur beim Jugendamt verdutzt, dass die Gattin das Einkommen aus dem 450€ Job selber braucht und ihr Bedarf nicht, wie gesetzlich vorgesehen, vom Ehemann gedeckt wird.

Sie haben vollkommen recht, dass SIE nicht zur Deckung von Unterhalt herangezogen werden können, wenn IHR Selbstbedarf dann unterschritten werden würde. Wer sagt aber, dass das der Fall sein wird? Sie sprechen ja nur davon, dass Sie nicht genug Geld haben, verschweigen aber die konkrete Summe. Der Gedanke, dass Ihre subjektive Einschätzung nichts mit den objektiven Regeln des Unterhaltsrechts übereinstimmt, liegt nahe, da Sie offenbar keinerlei ergänzende Sozialleistungen beziehen. Dann kann das Geld so knapp eigentlich nicht sein, vor allem nicht wenn bis vo kurzem noch ein weiterer Jugendlicher versorgt wurde.
Es ist also gut möglich, dass der Verweis auf Ihren Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau nichts bringt. Soweit ich das jetzt verstehe, wurde von Ihnen aber bisher nicht mehr als die Einkomensunterlagen gefordert und noch keine konkrete Summe. Dann können Sie sich ja such nur schlecht darüber beschweren, dass die bisher noch gar nicht erfolgte Berechnung Ihren Bedarf nicht berücksichtigt hat. Dazu sollte man erstmal der Aufforderrung nachkommen und dann das Ergebnis abwarten.

Allerdings bin ich der Meinung, dass es auf Ihr Einkommen theoretisch sowieso nicht ankommt. Die Mutter ist selber dazu verpflichtet, den Unterhalt für Ihren Sohn ranzuschaffen. Da der Junge jetzt über 14 ist, kommt diese Plficht ja nun auch nicht sonderlich plötzlich. Die Mutter könnte dieser Pflicht natürlich entgehen, wenn (neben Ihrem Einkommen) ihr eigenes Einkommen zu gering ist. Allerdings muss Sie dann Gründe vortragen, warum eine Einkommenserhöhung nicjt zumutbar sein soll. Bisher geht die Mutzer offenbar nur nicht arbeiten, weil sie Ihre Kinder betreut. Das ist aber weder das Problem des Jungen noch des Vaters, sondern ihr Privatvergnügen. Gut möglich also, dass man seitens des Jugendamtes den Verweis auf die Kinderbetreuung gar nicht akzeptieren möchte, spätestens wenn der kleine Junge 3 ist, könnte das passieren.
Im Ergebnis könnte also unter Umständen ein Titel über den Mindestunterhalt gegen die Mutter ergehen. Wie dieser dann gedeckt wird, ist eigentlich nur deren Problem. Passiert das aber nucht sofort, könnten Schulden und Zinsen auflaufen.

Man könnte sich noch fragen, warum Sie Ihre Kinder nicht selber betreuen, damit die Mutter arbeiten und Unterhalt zahlen kann. Auch könnte man sich noch fragen, warum zwei weitere Kinder in die Welt gesetzt werden, wenn nichtmals das erste versorgt werden kann. Das hat nämlich nicht mehr der Vater zu verantworten.
Vor diesem Hintergrund würde ich versuchen, dem Vater entgegenzukommen. Schief geht das aber wohl dann, wenn der Vater dann auf Sozialhilfe angwiesen wäre oder selber 14 Jahre lang mit Unterhaltsforderungen worden wäre

In welchem Stadium ist das Verfahren denn jetzt? Sie sprechen von einer Klage, aber anscheinend sammelt das JA noch Unterlagen. Wie wurde denn bisher auf Ihre Einwände reagiert?

-- Editiert Hafenlärm am 27.12.2014 20:25

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#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hr.Buchheit ,

Ich nehme mal an, der Sohn hat in eurem Haushalt gewohnt?

Der Vater hat Unterhalt gezahlt? die Höhe hat gerade die Kosten gedeckt?

Nun hat der Vater Unterhalt gefordert.

Gebt ihm freiwillig dass was Ihr nun einspart.

lg
edy

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#16
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich melde mich dann mal wieder zu wort :

Finanzielle Situation

Ich Ehemann - 2200€ netto (wir wohnen in Frankreich)
Meine Ehefrau - Minijob 450€
Kindergeld - 368€

Auslagen:
Miete + Nebenkosten 1050€
Kredit - 422€
2x KFZ - ca 300€ mtl.
Versicherungen - ca 100€
Bausparen - 75€
Essen & Trinken min. 300€ mtl
und und und
und was eben noch alles so bei einer 4 Köpfigen Familie anfällt

unterm strich bleibt da nicht viel

und zum Thema meine Frau und Arbeit, sie würde ja gerne mehr Arbeiten, aber bei uns macht der Kindergarten tgl. um 11:30 zu. was aufgrund meiner Schichtfahrweise momentan keine Änderung der Arbeitszeiten meiner Frau zulässt und ich kann ja jetzt nicht noch für meine beiden Kinder eine ganztagsbetreuung bezahlen welche mit allem pipapo auch noch mal mit 100€ zu buche schlägt


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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Bei dem Einkommen fang ich gar nicht an zu rechnen. Schleunigst mit dem Vater einigen. Und Mutter sollte für das, was sie in die Welt gesetzt hat, auch Verantwortung übernehmen.

wirdwerden

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#18
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)



Hallo Hr.Buchheit


quote:
Auslagen:
Kredit - 422€
2x KFZ - ca 300€ mtl.
Bausparen - 75€


Es geht doch nicht darum wie viel Geld am Ende übrig ist.

hier z.B. die drei Posten:

für was und wann wurde der Kredit aufgenommen?
Benötigt man 2 KFZ?
Bausparen? = Vermögensbildung? (auf Kosten des Kindes?).

lg
edy

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#19
 Von 
Hr.Buchheit
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Halllllooooooooooo???? nach Abzug aller Unkosten ect... wisst ihr wieviel am ende des Monats bleibt noch keine 100€ wovon soll ich da wenn noch in der Lage sein Unterhalt leisten zu können, unsere fam. Lage lässt eine mehr Arbeit seitens meiner Frau nicht zu und ich kann auch nicht mehr Arbeiten das Geld das wir haben reicht gerade für uns 4

Und ja 2 KFZ sind von Nöten wie soll meine Frau die Kids in den KIGA bringen und anschliessend ihren 400€ job nachkommen während ich selbst auf der Arbeit bin ?

Und zum Thema Bausparvertrag dieser läuft bereits seit 9 Jahren und da war ich noch nicht mal mit meiner heutigen Frau verheiratet soll ich nun meine Träume deswegen an den Nagel hängen,

Und der Kredit wurde vor paar Jahren zwecks der Umschuldung, Umzug und KFZ Anschaffung genommen.

Und nur um es mal wieder zu erwähnen der Junge um den es geht lebte seit 14 Jahren bei seiner leiblichen Mutter, und seit 8 Jahren mit mir in meinem Haushalt bis er dieses Jahr dann zu seinem Vater wollte, soll ich deswegen meinen Bausparvertrag auflösen in dem "ICH" vermögen bilde um uns ein Eigenheim zukaufen nun über board werfen ? kann ja wohl nicht sein



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-- Editiert Hr.Buchheit am 28.12.2014 11:56

-- Editiert Hr.Buchheit am 28.12.2014 11:59

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#20
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hr.Buchheit ,

Beantworte doch mal die Frage:

Was musstet ihr für den Sohn ausgeben, als er noch bei euch gewohnt hat?

lg
edy

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#21
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Naja kommt. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Bei der neuen Frau des Ex meiner Partnerin hat nie einer verlangt das sie ihre Einkünfte offen legen soll damit Ihr Mann, der Ex meiner Partnerin, auch nur annähernd den Mindestunterhalt zahlen kann. Und die hat sehr sehr gut verdient. Nix da Taschengeld oder Den neuen Mann "unterhalten". Kein Gericht, kein Jugendamt kam damit an. Die sagten alle das das Einkommen des Partners keinerlei Bezug auf die Unterhaltszahlungen des andern hat.

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und die Frau verdient ja genug, um hier zumindest einen geringen Unterhaltsbeitrag zu zahlen.

wirdwerden

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#23
 Von 
fb405300-51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

du bist nicht unterhaltspflichtig für nicht leibliche Kinder.

du bist nicht unterhaltspflichtig für Kinder aus vorangegangenen Beziehungen, wenn diese von dir nicht adoptiert wurden.

du bist auch nicht auskunftpflichtig.

ende.


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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38339 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nee, für die Kinder ist er nicht unterhaltspflichtig, wohl aber für seine Ehefrau. Und nur darum geht es.

wirdwerden

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