Hallo,
ich habe mehrere Fragen:
1. Kann ich für mich nachträglich Unterhalt vom nichtehelichen Vater fordern? Zumindest für die 3 Jahr als ich in der Elternzeit war? Kann ich es jetzt noch fordern, wenn der Vater gut verdient?
2. Was kann ich tun, wenn der Vater mir seinen Steuerbescheid nicht geben will?
3. Wie verhält es sich mit dem Gerichtsbeschluss bzgl. des Sorgerechts, was kann da als Mama mit alleinigem Sorgerecht auf mich zu kommen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG
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Unterhalt für nichteheliche Mutter nachträgl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi nalast,
1) normalerweise nicht, erst ab Aufforderung zur Zahlung.
2) Wofür brauchst Du den?
3) Im ersten Schritt die Aufforderung, der gemeinsamen Sorge für das Kind zuzustimmen. Falls dies verweigert wird, die Sorgerechtsklage.
SG
Berry
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Es gibt also keinen Weg den Betreuungsunterhalt nachträglich zu fordern?
Ich musste also meinen Job aufgeben, mich der erniedrigung des arbeitsamtes unterwerfen, bin zusätzlich arbeiten gegangen und er wohnt in nem fetten haus, fährt ein 70.000 € auto usw. und ich kann nix machen? meine kleine ist jez 4,5 jahre alt und jez auf einmal will er das gemeinsame sorgerecht beantragen.
und wenn ich dem nicht freiwillig zustimme kann er klagen?
kann ich denn bzgl. des betreuungsunterhaltes gar nix tun? ich hab ihn schon ewig oft aufgefordert seinen steuerbescheid zu zeigen, weil er zusätzlich zu seinem angestelltenverhältnis noch ein gewerbe hat und sich somit ja der unterhalt für meine maus erhöhen würde.
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Lässt ja auf ein ausgeglichenes Elternverhältnis schließen...
Was hast du denn unternommen, als deine Kleine klein war? Hast du da Betreuungsunterhalt eingefordert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, woran ist das gescheitert? Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt, die das für dich regelt? Und was spricht gegen ein gemeinsames Sorgerecht? Es ist nicht DEIN Kind, sondern EUER Kind.
Übrigens - Neid ist ein ganz schlechter Berater in solchen Dingen.
Zitat:
Ich musste also meinen Job aufgeben,
Wieso das?
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"gruß azrael"
-- Editiert am 05.08.2010 17:40
ganz ehrlich.....ich wusste es nicht, dass es sowas gibt...den betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter.
Unterhalt hat er von anfang an 199,- gezahlt, deswegen war es von dem her nicht nötig das JA einzuschalten.
Ich bin bestimmt nicht neidisch!!!!!!!! soll er doch haben, aber er fordert nur immer! und wenn es ums geld geht, dann kommt nix!!!! Mir sind solche sachen nicht wichtig, mir ist nur meine tochter wichtig, sie ist mir das wichtigste auf der ganzen welt!
aber er kann ja nicht auf der einen seite nicht seine pflicht erfüllen und auf der anderen seite aber immer nur fordern.
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Abgesehen von allem anderen, Du hast ja wohl Elterngeld/Erziehungsgeld bekommen. Dann ist der Kindsvater ohnehin aussen vor, oder nur mit wenig Geld dabei.
Und was fordert er denn? Geld ja wohl kaum. Also kann es doch nur um Kontakt mit dem Kind gehen. Er ist der Papa, er darf mit dem Kind umgehen. Wie wärs, wenn Ihr Euch mal mit jemandem zusammensetzt, der sich auskennt? Z.B. vom Jugendamt? Damit Ihr mal Eure unterschiedlichen Vorstellungen zusammen führt?
wirdwerden
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Hallo nalast,
ich frage mich auch, was er denn von Dir fordern könnte.
Unabhängig davon sprichts Du in wenigen Sätzen diverse unterschiedliche Sachverhalte an und vermengst diese vermutlich sogar miteinander.
Aufgrund Deiner Unwissenheit verständlich, aber nicht wirklich hilfreich.
Dein Unterhalt: Da Du ihn nicht gefordert hast, ist der Zug jetzt abgefahren. Basisunterhalt hättest Du eh nur für die ersten drei jahre erhalten.
Unterhalt für euer Kind: 199 € sind ein alter Mindestunterhalt, längst überholt.
Schau mal hier Düsseldorfer Tabelle 2010 Ganz nach unten scrollen, da stehen die Zahlbeiträge.
Umgangsrecht: haben beide, d,h, der Vater wie auch das Kind und zwar völlig losgelöst vom Unterhalt und vom Sorgerecht .
Auch der KV hat Pflichten, die Auskunftspflicht gehört dazu. Er muss dazu aber auch aufgefordert werden. Rechtsgrundlage § 1605 BGB
für den Unterhalt des Kindes, § 1580 BGB
wäre es für Deinen Unterhalt gewesen.
Ob es unnötig war, für das Kind eine Beistandschaft bei JA einzurichten, bleibt Deine Entscheidung. Fakt ist allerdings, dass Du selbst der Sache nicht allein gewachsen bist. Da hätte ein JA euer Kind in dem Punkt wohl besser vertreten.
SG
Berry
-- Editiert am 05.08.2010 21:02
-- Editiert am 05.08.2010 21:03
also das geld ist eigentlich total egal,das große problem ist, dass er meine kleine maus seelisch total durcheinander bringt,indem er ihr ständig solche sachen sagt,wie du kannst bald bei mir wohnen, ihr die schule zeigt,in die sie mal gehen kann usw.
meine kleine findet das natürlich erstmal toll,weil der papa sie ja nie schimpft und sie alles darf,sie süsigkeiten essen darf usw., was ihr nicht klar ist,dass ich da nicht da bin!
so,dann kommt noch dazu,dass er mich anlügt, und sein verhalten wider der ordnungsgemäßen aufsicht eines kindes ist. dazu könnte ich mehrere bsp. aufführen.
weiß denn jemand wie es momentan zum jetztigen zeitpunkt ist,wenn er das gemeinsame sorgerecht haben möchte? welche gründe würden für das gericht darür sprechen und welches dagegen?
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Hallo,
jetzt haben wir darauf:
quote:
aber er fordert nur immer! und wenn es ums geld geht, dann kommt nix!!!!
leider immer noch keine Antwort.:( Was fordert der Vater denn nu?
Und welches Geld kommt nicht? Kindesunterhalt?
quote:
aber er kann ja nicht auf der einen seite nicht seine pflicht erfüllen
Die da wäre??
quote:
weiß denn jemand wie es momentan zum jetztigen zeitpunkt ist,wenn er das gemeinsame sorgerecht haben möchte? welche gründe würden für das gericht darür sprechen und welches dagegen?
Der Vater braucht keine Gründe *dafür*. Du kannst deine Gründe, die dagegen sprechen, aufführen. Das Kindeswohl steht im Vordergrund. Wäre das bei GS gefährdet?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
er fordert immer nur, indem er gegen das kindeswohl immer öfter meine kleine sehen will, was sie durcheinander bringt, aber das ist egal.
ich meinte damit die fehlenden unterlagen, nicht das geld.
seine pflicht sich ordnungsgemäß um meine prinzessin zu kümmern, sie nicht in gefahr zu bringen, sie nicht etwas aussetzen, dass sie krank macht usw. UND natürlich sie nicht psychisch durcheinander bringen indem er ihr sagt, sie soll bei ihm wohnen!
ich denke schon, dass das gefährdet wäre! da er jetzt ja schon total gegen meine erziehung arbeitet und sie untergräbt.
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Oh mein Gott, wenn ich das lese, dann wird mir schlecht. Sie ist nicht Deine Prinzessin , die Du in einen Glasschrank stellen kannst , damit kein Windhauch sie trifft. Sie ist Euer Kind, dass normal aufwachsen soll und muss und dazu gehören , ob es Dir passt oder nicht, Vater und Mutter. Aus Deinen Zeilen lese ich nur eins, keiner soll zwischen Dir und der Tochter stehen, und schon gar nicht der Vater. Du vergisst nur eins, Deine Tochter ist nicht Dein Eigentum. Du bist in Wirklichkeit die Kindeswohlgefährdung !
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" "
Also, sie titelt "Unterhalt nachträglich", und jetzt geht es hier gar nicht ums Geld?
wirdwerden
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ich bin eben doch nur in einem forum und kann natürlich keine konstruktiven antworten erwarten.
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Für konstruktive Antworten ist es unglaublich von Vorteil, wenn man konstruktiv, d.h. auf den Punkt hin formuliert, was man will.
wirdwerden
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Hallo Margot,
nach meiner Einschätzung hast Du auf Deine Fragen, die allerdings nicht zur Überschrift passen, jede menge Antworten erhalten.
Dass diese nicht in Deinem Sinne sind, solltest Du nicht den Forumsteilnehmern anlasten,
SG
Berry
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quote:
Oh mein Gott, wenn ich das lese, dann wird mir schlecht. Sie ist nicht Deine Prinzessin , die Du in einen Glasschrank stellen kannst , damit kein Windhauch sie trifft. Sie ist Euer Kind, dass normal aufwachsen soll und muss und dazu gehören , ob es Dir passt oder nicht, Vater und Mutter. Aus Deinen Zeilen lese ich nur eins, keiner soll zwischen Dir und der Tochter stehen, und schon gar nicht der Vater. Du vergisst nur eins, Deine Tochter ist nicht Dein Eigentum. Du bist in Wirklichkeit die Kindeswohlgefährdung !
Mein Posting des Tages. Danke.
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"gruß azrael"
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