Unterhalt für nichteheliche studierende Mutter

7. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Manfred222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für nichteheliche studierende Mutter

Hallo,

habe eine Frage. Muß ich der Mutter Unterhalt zahlen wenn sie studiert?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Manfred222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag: Kind ist 2 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

soweit ich weiss, ist es im Prinzip unerheblich, was die Mutter macht - den Betreuungsunterhalt für sie musst du mind. bis zum vollendeten 3.LJ des Kindes zahlen.
Wie es danach ausschaut, kommt wohl darauf an, ob das Gesetz durchkommt, nach dem nichteheliche Mütter den ehelichen gleichgestellt werden sollen und ebenfalls bis zum 8.LJ des Kindes nicht arbeiten müssen. Sollte die Mutter auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, wird das Amt wohl auf dich zurückgreifen.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eDaddy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es wirklich egal, ob die Mutter studiert oder einen Beruf hatte? Wenn die Mutter sich noch in der Ausbildung befindet und keine 27 ist, sollte es doch immer noch eine Unterhaltspflicht (Barunterhalt) der Eltern gegenüber Ihrer Tochter geben.

Es kann doch nicht sein, dass durch ein Kind die Pflicht zur Finanzierung der Ausbildung seiner Kinder auf einen Dritten übertragen wird.

Darüberhinaus bieten die meisten Universitäten Kindergrippen/ Kinderbetreuungsmöglichkeiten an und das BAFÖG wird auch höher.

Ich bin mir nicht sicher, ob das der Gesetzgeber auch so sieht, deshalb schliesse ich mich der Fragestellung an.

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Wenn die Mutter sich noch in der Ausbildung befindet und keine 27 ist, sollte es doch immer noch eine Unterhaltspflicht (Barunterhalt) der Eltern gegenüber Ihrer Tochter geben.


So ist es eben nicht. Solange das "Kind" schwanger ist oder ein eigenes Kind unter 6 Jahren betreut, sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig.
Der Vater des Kindes wird für die Mutter unterhaltspflichtig ab 4 Monate vor bis 3 Jahre nach der Geburt, in Sonderfällen (aber eher selten) sogar noch länger.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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