Hallo,
wollte folgenden Fall darstellen: eine 23-jährige Studentin ist schwanger und der Vater weigert sich nun den Unterhalt der bisher gezahlt wurde weiterzuzahlen, weil er argumentiert, dass nun der Vater des Kindes unterhaltspflichtig sei. Ist dies auch der Fall wenn die Studentin bereits ein halbes Jahr nach der Niederkunft des Kindes ihr Studium wieder aufnimmt. Wer ist nun für das Studium unterhaltspflichtig. Der Vater der Studentin oder der Vater ihres Kindes? Gibt es da klare Regelungen?
Unterhalt für schwangere Studentin
14. August 2004
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Frage vom 14. August 2004 | 17:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für schwangere Studentin
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#1
Antwort vom 19. August 2004 | 12:32
Von
Status: Junior-Partner (5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Gautindsa hallo,
der Vater weigert sich schon jetzt während der Schwangerschaft?
Wer kümmert sich um das Kind, wenn die Studentin nach 6 Monaten weiter studiert?
Der Vater des Kindes zahlt KU und auch Betreuungsunterhalt für die Studentin.
Aber kann man die Vater noch in die Pflicht nehmen?
Wurde dir schon geholfen in der Frage?
-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"
#2
Antwort vom 19. August 2004 | 12:39
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 127x hilfreich)
Also, als allererstes ist der Vater des ungeborenen Kindes unterhaltspflichtig!
Und natürlich auch weiterhin nach der Geburt!
Wäre ja noch schöner.... wie lange soll denn
der Vater der Mutter noch zahlen, bitte ?
Grüße,
nachgefragt
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