Unterhalt für ü18 jährigen in Ausbildung ?

29. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
SandraMatern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für ü18 jährigen in Ausbildung ?

Guten Abend, ich habe mich bereits umgeschaut aber leider nichts gefunden das auf meine Frage hin passt.

Mein Sohn wird Ende April 19 Jahre alt und wohnt bei mir. Ich war seit 2008 Alleinerziehend. Sein Vater hat nicht immer regelmäßig den Unterhalt gezahlt eigentlich war es nur regelmäßig als die Unterhaltsvorschusskasse dies übernommen hat. Diese Zahlungen wurden mit dem 18. Geburtstag meines Sohnes eingestellt. Seit dem Zeitpunkt, also dem 24.04.2021 bekomme ich keinen Unterhalt mehr.. bzw mein Sohn bekommt nichts von seinem Vater. An mich muss mein Sohn zur Zeit nichts festes abgeben .. er holt sich sein Essen weitgehend selber ( seit Februar 2022 ist er in Ausbildung ) und auch sonst Dinge die er so braucht, zum alltäglichen ,Klamotten etc und seine Monatskarte. Da ich selber gesundheitsbedingt umgeschult habe und leider nicht gleich einen Job in dem Bereich gefunden habe , musste ich einige Monate den fehlenden Unterhalt ausgleichen, was dazu führte das sich Stromschulden angehäuft haben, die ich nun dringend ausgleichen muss. Beim googeln habe ich erlesen, dass mein Sohn bis er mit seiner Ausbildung fertig ist unterhaltsberechtigt ist , das wäre Februar 2025 , ist das richtig ? Und wenn ja, wie macht man das geltend und kann ich den nicht gezahlten Unterhalt seit April 2021, nachträglich einfordern oder muss dies mein Sohn tun? Ich wäre sehr dankbar über weiterhelfende Antworten... da sich sein Vater immer noch nicht rührt, im Gegenteil, wenn ich nachbohre was nun ist, wird er pampig und sagt mir er wäre nicht verantwortlich für die Stromschulden was nicht stimmt, ich habe ja Essen, Monatsticket und Kleidung kaufen müssen und das alles von meinem Krankengeld. Da war kein Geld übrig um auch noch den Strom zu zahlen. Wer weiss Rat.. ? :sweat:

-- Editiert von Moderator topic am 30.03.2022 16:34

-- Thema wurde verschoben am 30.03.2022 16:34

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von SandraMatern):
musste ich einige Monate den fehlenden Unterhalt ausgleichen,
Nein, das hättest du nicht machen müssen. Du hättest doch gleich ab dem Monat ALG2 beantragen können, als dein ALG1 endete.
Und evtl. sogar schon ab April 2021 für dich und deinen Sohn.

Du hattest hier im Januar gefragt und es wurde auch beantwortet. Allerdings war der Unterhalt vom Vater kein Thema. Stromschulden deswegen auch kein Thema.
https://www.123recht.de/Forum-__f593574.html

Seit wann erhältst du nun Krankengeld? Als Ergänzung zum Krankengeld kannst du ALG2 beantragen.
Hast du denn im Januar/Februar kein aLG2 beim JC beantragt?

Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung braucht der Kindsvater keinen Unterhalt mehr zahlen. Er hat doch eh nicht gezahlt.
Das Kindergeld bekommt der Sohn weiterhin.

Zitat (von SandraMatern):
Und wenn ja, wie macht man das geltend und kann ich den nicht gezahlten Unterhalt seit April 2021, nachträglich einfordern oder muss dies mein Sohn tun?
Wie bitte? Von wem denn? Jetzt nach 1 Jahr vom Vater??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von SandraMatern):
Seit dem Zeitpunkt, also dem 24.04.2021 bekomme ich keinen Unterhalt mehr.. bzw mein Sohn bekommt nichts von seinem Vater.

Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn ja, auf wen lautet der Titel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zunächst sind ab Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Zudem Hättest Du den Unterhalt in der Vergangenheit auch fordern können, als die Zahlungen ausfielen. Auch die Beistandschaft hätte zu diesem Zwecke eingerichtet werden können (kostet nichts).

Jetzt ist Dein Sohn zwar Unterhaltsberechtigt, aber er hat auch Anspruch auf das volle Kindergeld. Nun hat er also Einkommen durch die Ausbildung, zzgl. 219,- € Kindergeld.

Ich weiß jetzt nicht, wie viel er netto verdient, aber in sehr vielen Fällen decken Kinder in der Ausbildung den Mindestunterhalt schon selbst. Ob also nun Unterhaltsbedarf besteht, lässt sich nur anhand von Zahlen ermitteln:

Einkommen und Vermögen von Mutter, Vater, Kind. Eigentum vorhanden?

Wenn man diese Angaben kennt, kann man sicher schon grob abschätzen, ob das Kind überhaupt noch bedürftig ist.

Unterhalt aus der Vergangenheit kann ggf. mit gültigem Titel eingefordert werden. Allerdings ist es meistens erst ab dem Zeitpunkt möglich. ab dem der Unterhalt nachweislich auch verlangt wird. Zumindest seit Volljährigkeit ist dies nicht geschehen. Also wenn er im April die Belege verlangt, dann wird ab diesem Monat auch wieder Anspruch bestehen, sofern das Kind bedürftig ist (und nicht die Mutter).

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#4
 Von 
SandraMatern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hattest hier im Januar gefragt und es wurde auch beantwortet. Allerdings war der Unterhalt vom Vater kein Thema. Stromschulden deswegen auch kein Thema.


hallo, ... das ist gar nicht mehr relevant und zu dem Zeitpunkt hatte ich auch eine andere Sorge.. warum beziehst Du Dich auf einen alten Post ?



Zitat (von Anami):
Er hat doch eh nicht gezahlt.


lol, darum geht es ja. und eh nicht gezahlt. ist dann ok...? es geht doch ganz einfach um unterhaltspflicht und der wurde seit jetzt 1 jahr nicht gezahlt und von diesem einem jahr ist mein sohn erst ab jetztigem februar 2022 in ausbildung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SandraMatern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist der Unterhalt tituliert?
Wenn ja, auf wen lautet der Titel?


nein, ist er leider nicht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SandraMatern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Kindergeld bekommt der Sohn weiterhin.


Das weiss ich, darum ging es auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SandraMatern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie bitte? Von wem denn? Jetzt nach 1 Jahr vom Vater??


vor einem Jahr hat er 'angefangen nicht mehr zu zahlen' ,es ist also noch aktuell.

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#8
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wurde er denn schon vom Sohn mit dessen 18. Geburtstag aufgefordert Unterhalt zu zahlen? Bekommt der Sohn eine Ausbildungsvergütung?
Wenn es nicht anders geht, muss der Sohn sich anwaltliche Hilfe suchen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SandraMatern
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Hättest Du den Unterhalt in der Vergangenheit auch fordern können, als die Zahlungen ausfielen. Auch die Beistandschaft hätte zu diesem Zwecke eingerichtet werden können (kostet nichts).


wie erwähnt hat er Unterhaltsvorschuss bekommen ( mein Sohn ) mit volljährigkeit lief das aus und sein Vater hat sich dann raus geredet das er nicht zahlen kann weil das Amt den vorgestreckten Unterhalt gepfändet hat via Kontopfändung. sein vater hat das dann bezahlt in keine Ahnung welcher zeitraum. und seit dem sich um nichts mehr gekümmert zu einem Zeitpunkt wo er wusste ich war im Krankengeld und im späteren verzögerte sich auch der nahtlose Übergang ins ALG 1 mein Sohn hat erst im Februar 2022 seine Ausbildung begonnen es ist also ein Zeitraum von April '21 bis Februar '22 wo mein sohn keine Einkünfte hatte auch Kindergeld ist erst seit Februar wieder gezahlt worden. meinst du ich solle zum Jugendamt bezüglich beistand kommt das für einen jetzt fast 19 jährigen, in diesem falle noch in frage ?

Zitat (von Toxic_GER):
Nun hat er also Einkommen durch die Ausbildung, zzgl. 219,- € Kindergeld.

richtig, dass ist aktuell. was ist mit den Monaten VOR Ausbildung und Kindergeld was ich noch einmal beantragt hatte. mein Sohn hat also am 01.02.2022 Ausbildung begonnen und das erste mal wieder Kindergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von SandraMatern):
richtig, dass ist aktuell. was ist mit den Monaten VOR Ausbildung und Kindergeld was ich noch einmal beantragt hatte. mein Sohn hat also am 01.02.2022 Ausbildung begonnen und das erste mal wieder Kindergeld.


Was wurde denn zwischen dem 18 Geburtstag und Ausbildungsstart gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von SandraMatern):
meinst du ich solle zum Jugendamt
Warum denn das?

Zitat (von SandraMatern):
warum beziehst Du Dich auf einen alten Post ?
Weil du jetzt nach Geld für die Zeit von April21 bis Februar 22 fragst.

Ich glaube dir gern, dass du andere Sorgen hattest. Ich meine aber, es gibt rückwirkend keine Geldleistungen.
-Nicht vom Vater, weil der schon gepfändet wurde und vermutlich noch immer nichts hat.
-Nicht von der Famkasse, weil dein Sohn sich nicht arbeitssuchend gemeldet hat.
-Nicht vom JC, weil du vermutlich keinen Antrag auf ALG2 für dich und deinen Sohn gestellt hast .
Deshalb fehlt es jetzt massiv. Sorry.

Zitat (von SandraMatern):
vor einem Jahr hat er 'angefangen nicht mehr zu zahlen' ,es ist also noch aktuell.
Ich las, das Jugendamt hat bis 18 UH-Vorschuss gezahlt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich weiß überhaupt nicht, warum TE so aggressiv ist. Falt ist doch, dass es jetzt ein wenig zu spät ist zu fordern, was ein Jahr nicht gezahlt wurde, da die Forderung ab dem Zeitpunkt gemacht werden muss, ab dem der Unterhalt nicht gezahlt wird.

Wenn der Vater gepfändet wurde, wird es ein Verfahren gegeben haben, welches das überhaupt erst ermöglicht hat. Und wenn es Unterhaltsvorschuss gab, dann wird ggf. die Pfändung durch das Amt in die Wege geleitet worden sein, weil nicht gezahlt wurde, obwohl ggf. möglich war. Die holen sich ihr Geld schon wieder.

Für mehr hat es vermutlich auch nicht gereicht.

Nun muss der Sohn von beiden Elternteilen eben Auskünfte verlangen und Unterhalt fordern. Ansonsten passiert hier nichts. Das Jugendamt kann im Übrigen zumindest noch beratend tätig werden und den Unterhalt für den Sohn berechnen. Wenn der Vater aber die Auskunft dem gegenüber verweigert, hilft nur der Gang zum Anwalt.

Anspruch auf den Beratungsschein wird er wohl haben.

So lange der Sohn nicht tätig wird, gibt es auch keine Unterhaltspflicht, denn diese muss ja erst einmal ermittelt werden.

Du kannst aber gerne mal (schätzungsweise) angeben, was du meinst, was der Vater bereinigt an Nettoeinkommen hat, Dein Nettoeinkommen und das des Sohnes ebenfalls mitteilen und die Frage beantworten, ob einer von euch Wohneigentum besitzt und man kann schnell abschätzen, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt.

Nochmal: Rückwirkend gibt es nichts, außer du hast den Unterhalt wegen Zahlungsverzug auch gefordert, als es dazu kam.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Nun muss der Sohn von beiden Elternteilen eben Auskünfte verlangen und Unterhalt fordern.
Der Sohn lebt bei der TE. Sie als Mutter leistet doch Unterhalt, also braucht der Sohn von ihr keine Auskünfte zum Einkommen fordern.
Der Vater hat seit 18 Jahren so gut wie nie gezahlt und auch der UH-Vorschuss wurde voriges Jahr erst durch Pfändung geholt. Meinst du, jetzt innerhalb 1Jahr könnte er plötzlich zahlen?

Aber ja, der Sohn kann Unterhalt von seinem Vater fordern. Richtig. Fordern geht. Vielleicht ruft der Sohn den Vater mal an, anstatt sich die Mutter da reinhängt?
Dazu braucht es noch keinen Anwalt.
---------------------------------------------------------
Zitat (von SandraMatern):
und eh nicht gezahlt. ist dann ok...?
Nein, das ist natürlich nicht ok. Aber es fehlt JETZT Geld für die Bezahlung der Stromschulden. Das ist JETZT dein Problem. Es soll vermutlich die Stromsperrung vermieden werden.
Das ist wirklich nicht das Problem des Vaters, deshalb wird der pampig. Und alles mit hätte-hätte ist ihm auch egal.
Bis der Vater dann evtl. Unterhalt an den Sohn zahlen würde bzw. gerichtlich gezwungen würde, ist doch der Strom längst abgestellt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Sohn lebt bei der TE. Sie als Mutter leistet doch Unterhalt, also braucht der Sohn von ihr keine Auskünfte zum Einkommen fordern.


Natürlich. Ist eklatant für die Unterhaltsberechnung ab Volljährigkeit. Wie dann Kost und Loge wieder verrechnet werden, müssen sie untereinander klären.

Mutter ist zunächst jetzt auch barunterhaltspflichtig und ihr Einkommen, Vermögen, Wohnvorteil (was eben vorhanden ist), wird mit dem des Vaters zusammengerechnet und dann wird gequotelt. Solltest du aber wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
wird mit dem des Vaters zusammengerechnet und dann wird gequotelt.
Die Theorie ist auch mir insoweit bekannt.
Zitat (von Toxic_GER):
Ich weiß überhaupt nicht, warum TE so aggressiv ist.
Sie wollte wissen, wie sie jetzt kurzfristig an Geld kommt, um Stromschulden auszugleichen und leider wurden keine Wunschantworten gegeben.

Der Vater ist nicht für ihre Stromschulden verantwortlich und wird wissen, dass der Sohn selbst tätig werden müsste.
Die TE kann ihrem Sohn selbstverständlich erklären, was zu tun ist.
Beistandschaft vom Jugendamt scheidet aus. Das KIND ist nicht mehr minderjährig.

Sozialrechtliche Hilfen zu GELD sind offenbar nicht mehr gewünscht. Auch gut.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Sorry, ich hatte dann Deinen Einwand wohl missverstanden und ich hoffe ich deute nun richtig, dass da ein wenig Sarkasmus eingeflossen ist?

Das mit den nicht erfolgten Wunschantworten ist mir schnell bewusst geworden. Das hat man ja auch schnell gemerkt. Es geht mal wieder ums Geld und alle anderen sind Schuld und verantwortlich.

Richtig ist: Sohn muss beim Vater fordern, Mutter kann nichts machen, da Kind volljährig ist. Kommt mit dem Kontrollverlust vielleicht nicht klar.

Es scheint hier auch so, dass das Kind gar nicht mal den Unterhalt braucht, die Mutter schon. Ist der TE denn inzwischen bewusst, dass der U-Halt in der Regel jetzt auf das Konto des Sohnes überwiesen werden müsste, sofern er Bedürftig ist, was ich derzeit bezweifle. Denn andernfalls hätten wir ja schon ein paar Zahlen erhalten, oder?

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