Unterhalt für unverheiratete Ex-Partnerin

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
kugel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für unverheiratete Ex-Partnerin

Hallo.

Meine Ex-Partnerin und ich haben uns vor kurzem getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 16 Monaten. Da sie noch in der Elternzeit (2.Jahr) ist, steht ihr ein entsprechender Unterhalt zu, bis sie wieder arbeitet (nach Beendigung des 2.Jahres geht sie wieder arbeiten).

Den bin ich auch bereit zu zahlen, hätte aber gern gewußt, ob es dafür eine Tabelle gibt (so wie die Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt) oder ob mir jemand sagen kann wie der sich berechnet und welche Sachen dabei abzugsfähig sind?

Desweiteren hätte ich gern gewußt, welche Leistungen als Einkommen meiner Ex-Partnerin zählen (Kindergeld, Erziehungsgeld, Nebentätigkeit, Zuwendungen ihrer Eltern bar als auch bei Versicherungen und Ansparungen z.B.Bausparvertrag, o.ä.) und in welchen Maße diese abgezogen werden können?

Da ich als Beamter mich privat versichern muß, kann ich dies von meinem Nettoeinkommen abziehen, da dies ja extra bezahlen muß und nicht wie normal üblich schon vom Gehalt abgezogen ist?

Und wird das Kindergeld immer hälftig vom Kinderunterhalt abgezogen?

Und zählt die Berliner Tabelle für Ossis?

Ich weiß, es sind viele Fragen, aber vielleicht kann man mir einzelne davon beantworten.

Im voraus Danke

Kugel

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi,

Du hast einen Selbstbehalt con ca.890 -1000 Euro...( je nach Gericht) .

Im schlimmsten Fall , kann das Gericht alles verlangen was drüber ist.
Du bist bis zum 3.Lebensjahr für Deine Ex verpflichtet .
Das Einkommen Deiner Ex wird eh nur zum Teil angerechnet ...


Wenn Du / ich Glück haben evtl. noch länger , kommt darau an , wie das Bundesverfass.gericht entsheidet .
Wenn die eheliche und nichteheliche gleich ziehen , dann wird es wohl einen Dauerauftrag :-)
Nun denn ,
Du kannst von Deinen Einkommen abziehen
-5% für berufl.Aufwendungen
-alte Schulden
-Krankenkasse und Sozuialabgaben
Am bsten du googelst mal unter
" Betreuungsunterhalt nichteheliche Mütter "

Bis denne

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

quote:

Wenn die eheliche und nichteheliche gleich ziehen , dann wird es wohl einen Dauerauftrag :-)



Na jimmi, mal net so pessimistisch sehen. Der Entwurf des neuen Unterhaltsrecht sieht zwar eine Anpassung nichtehelicher Frauen den geschiedenen vor. Allerdings erstlinig nicht zum Vorteil der ledigen Mütter, sondern eher zum Nachteil der geschiedenen ;)

Ergo, zum Vorteil der zahlenmüssenden ExMännern ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.851 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen