Unterhalt für verheiratetes/getrennt lebendes Kind

12. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Franzilein1709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für verheiratetes/getrennt lebendes Kind

Hey Ihr,

ich hätte mal eine Frage und vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Also ich erkläre mal die Lage ist etwas kompliziert aber wird schon:

Meine Eltern sind geschieden und mein Vater ist unterhaltsplichtig für mich bis ich meine Ausbildung abgeschlossen habe.
Ich ( 18 Jahre, verheiratet aber getrennt lebend, habe 1 Kind) möchte nun wissen ob mein Vater für mich wieder unterhalt zahlen muss, da ich nun getrennt lebend bin und mein noch Mann zu wenig verdient um Unterhalt für mich zu zahlen. Die Unterhaltsplicht meines Vaters war ja ab Datum der Hochzeit erloschen, aber nun müsste er doch wieder zahlen da mein Ehemann meinen Unterhalt ja nicht aufbringen kann... Oder?!
Grund: Ich würde gerne meine Schule weiter machen aber ohne finanzielle Unterstüzung ist dies nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Franzilein1709

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Franzilein1709,

getrennt lebend,aber immer noch verheiratet.

Mache einen Termin mit dem Jobcenter aus.

Ab 18 sind evtl. immer beide Eltern unterhaltspflichtig.


lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 12.05.2012 23:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Franzilein,

deine Eltern, beide Elternteile, sind dir bis zum Abschluss deiner ersten berufsqualifizierenden Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet.

Vorrangig wäre dein Mann am am Zug. Isser nicht leistungsfähig, lebt der Anspruch gegen deine Eltern wieder auf.
Aber erst nach Beginn deiner Ausbildung.
Wovon lebst du jetzt?

Wie regelst du die Betreuung des Kindes?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Franzilein1709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich beziehe seit dem Ende meiner Elternzeit Hartz4. Also seit einem Monat. Meine Mutter arbeitet normal könnte mir aber keinen Unterhalt leisten weil sie zu wenig verdient dafür. Leider unterstützt das Amt nicht bei einer Schulausbildung aber auch nicht bei einer normalen Ausbildung, da diese ja nach dem Gesetz Bafög förderungsfähig sind. Bafög erhalte ich aber nicht, da mein Vater zu viel verdient.
Deshalb ja meine Frage ob mein Vater nun wieder zu Unterhalt mir gegenüber verpflichtet ist.

Lg Franzilein1709

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franzilein1709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab dem 01.09.2012 habe ich einen Krippenplatz und die restliche zeit wird meine Oma den Kleinen betreuen. Die Betreuung wird ja von der wirtschaftlichen Jugendhilfe bezahlt dadurch das ich ja Ausbildung oder Schule mache.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Was für ein Lebenslauf.

ich frage mich was manch einen veranlasst dermaßen abfällig über Menschen zu urteilen, die er nicht kennt.
Und das von einem Verfechter der Ansicht, das versehntliche Kinder durch das ständige (statistisch sehr unwahrscheinliche) Versagen moderner Verhütungsmittel entstehen.
Grundsätzlch bist du kein Bittstellerin, das heißt du hast einen Anspruch auf Unterhalt:
1. von deinem Mann für dich und das Kind und wenn dieser ausfällt
2. von deinen Eltern wenn du dich in Ausbildung befindest anteilig entsprechend ihres Einkommens.

Du kannst von deinen Eltern Auskunft über ihre Einkünfte Verlangen. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt hier €1150, daran kannst du sehen wer entsprechend leistungsfähig ist.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Franzilein1709
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke erstmal @Amako. Hab mir vorhin meinen Komentar zu diesem Satz verkniffen. Finde ich weniger lustig hier sowas zu lesen, wo ich mir doch hilfreiche Tipps erhoffe und weniger die Beurteilung meines Lebens.

Ok das mit dem Selbstbehalt hilft mir doch schonmal sehr weiter. Meine Mutter liegt mit 50€ darüber und mein Vater mit ca. 2500€ darüber. Mein Mann zahlt monatlich Unterhalt für das Kind aber um mir noch etwas zu zahlen ist eben nichts mehr übrig. Müsste mein Vater mir gegenüber dann Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle leisten oder hat das dann einen anderen Berechnungshintergrund?

Achja mein Vater verweigert bisher jede Auskuft über sein derzeitiges Gehalt. Woher ich dann die ca. Angabe hab? Er musste für meine Mutter etwas ausfüllen wo er sein Gehalt von vor 3 Monaten angeben musste.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Nick,

quote:
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ....
Pippi.L

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du solltest auf jeden Fall Leistungen nach BAFöG beantragen:
•Verweigern die Eltern die Auskunft hinsichtlich Ihrer Einkommensverhältnisse oder zahlen sie nicht den Unterhalt, den sie (aus Sicht des BAföGs, nicht unbedingt aus Sicht des Unterhaltsrechts!) zahlen müssten und ist deshalb Eure Ausbildung gefährdet, kann ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden.
•Wird der Antrag bewilligt, führt dies dazu, dass das BAföG-Amt Dich (zunächst) unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern fördert bzw. Dir den fehlenden Unterhaltsbetrag vorschießt.
•Es folgt eine Prüfung durch das BAföG-Amt, ob Du gegen Deine Eltern (noch) einen Unterhaltsanspruch hast. Wenn ja, holt es sich das Geld (notfalls im Klagewege) von den Eltern wieder.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass die Eltern noch was zahlen müssen, weil du verheiratet bist/warst.

Was den Lebenslauf und den status quo betrifft:

1.: 18
2.: 1 Kind
3.: verheiratet (mit 18)
4.: getrennt lebend.

Jeder soll sich selbst ein Bild machen.

Jedenfalls ist nun der Ehemann, der die Kosten zu tragen hat.

Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo asd1971,


quote:
Ich ( 18 Jahre, verheiratet aber getrennt lebend, habe 1 Kind) möchte nun wissen ob mein Vater für mich wieder unterhalt zahlen muss, da ich nun getrennt lebend bin und mein noch Mann zu wenig verdient um Unterhalt für mich zu zahlen.


lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen