Unterhalt für vollj. Tochter in Berufsausbildung

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
kowobe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für vollj. Tochter in Berufsausbildung

Hallo,
es geht um die Tochter meines Mannes.Sie ist 20 Jahre lebt im eigenen Haushalt mit ihrem Freund zusammen.Sie macht eine Ausbildung zur Industriekauffrau und verdient im 1. Lehrjahr 680 € brutto/530€netto.Mein Mann zahlt ihr zum Kindergeld
154€, noch 230€ dazu.Bis zum Ausbildungsbeginn hat mein Mann den vollen Unterhalt von 400€ gezahlt.Das von ihr beantragte BAB wurde auch nach Widerspruch abgelehnt.Für das Jahr 2009 wollte mein Mann noch weiter Kindergeld beantragen, leider schickt seine Tochter nicht die gewünschten Unterlagen(Ablehnungsbescheid nach Widerspruch BAB)zu.Die Familienkasse wird also keine neue Berechnung durchführen.Bei der Berechnung für BAB wurde nur der Verdienst meines Mannes berechnet,da ihre Mutter (angeblich)nur einen 400€ Job bei ihrem jetzigen Mann in dessen Firma, angibt.
Fakt ist also,wenn das liebe Frl. Tochter nicht die geforderten Unterlagen abgibt,wird auch kein Kindergeld mehr gezahlt.
Unsere Frage:, müßte mein Mann weiter Unterhalt zahlen u könnte er ihn einstellen,bis die geforderten Unterlagen bei ihm eingehen?
Wer hat da ähnliches schon erlebt?
Würde mich auf Antworten freuen.
Gruß
Kornelia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Kornelia,

quote:
Unsere Frage:, müßte mein Mann weiter Unterhalt zahlen u könnte er ihn einstellen,bis die geforderten Unterlagen bei ihm eingehen?


Wenn kein Titel existiert, SOFORT einstellen.
Ach... nicht nur, bis die Unterlagen eingegangen sind, sondern für alle Zeiten!
Eure Prinzessin deckt ihren Bedarf nämlich voll selbst.
Der liegt bei 640€. Darin ist das KG in Höhe von 164€ enthalten.

Wenn sie auf das KG verzichten kann...ihr Ding!
Wirst sehen, wie schnell sie in die Puschen kommt.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kowobe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Loddar,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ein Titel besteht nicht,da mein Mann seit der Scheidung ohne Wenn und Aber immer Unterhalt gezahlt hat.
Gruß
Kornelia

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Super Kornelia,

dann kann nix schiefgehen.

Grüßle






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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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