Unterhalt für volljährige Auszubildende

17. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für volljährige Auszubildende

Hallo,
ich hoff hier hat irgendjemand einen Rat für mich!!!
Meine Eltern sind seit einigen Jahren geschieden, nun ist mein Vater wieder verheiratet. Ich bin seit kurzem 18 und wohne noch
im Haus meines Vaters, da meine Mutter Hartz IV bekommt und ich
weder Platzmäßig noch geldmäßig bei ihr wohnen kann.

So und jetzt die Frage! Weiß denn jemand ob ich Unterhalt bekommen würde, wenn ich in eine eigene Wohnung ziehen würde??
Ich bin noch 1,5 Jahre in der Ausbildung, bei meinem Vater ist
es aber nicht mehr aushaltbar! Ich bekomme nur 325 euro im Monat als Azubi-Vergütung! Würde mir nun Unterhalt zustehen??
Und wenn ja, weiß jemand bei welchem Satz ich da in der Düsseldorf-Tabelle nachsehen muss?
Mein Vater verdient um die 3.000,00 euro netto im monat!

Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Vielen Dank schonmal, bin froh über jeden hinweis!

Ninchen

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Also es gäbe in diesem Fall genug plausible Gründe, seine Frau hat meinen Vater dazu gebracht mir die Heizungen abzudrehen, den Kühlschrank auszuschalten usw... Da gibts noch einiges! Ich bin jetzt schon nur noch am Wochenende zu Hause, allerdings ist selbst das mitlerweile nur noch eine Qual!
Unter der Woche schlaf ich bei meiner Mutter in einer viel zu kleinen Wohnung, auf dem Wohnzimmerboden, hauptsache ich muss nicht zu meinem Vater zurück!

Momentan bezahle ich mit meiner Azubi-Vergütung meine Versicherungen, mein Auto, das ich unbedingt brauche, da bei uns keine Busverbindung in der Nähe ist und zahl no sonstige Sachen wie Klamotten, Pflegesachen usw... Von meinem Vater bekommen ich nur noch 10 Euro/Woche für Essen und trinken und sonstiges was ich benötige, damit komm ich nicht aus, zahl also auch noch einen Teil des Essens mit meinem Azubigehalt (325 euro). Das Kindergeld steckt auch mein Vater komplett ein, für Klamotten oder ähnliches bekomm ich keinen Cent mehr!

Meine Mutter kann mir nichts zahlen, da sie
wie gesagt Hartz IV bekommt und selbst gerade so um die runden kommt!
Die haben da eine Vereinbarung das sie keinen Unterhalt erhält und dafür keinen Unterhalt für mich bezahlen muss!

Ich dachte wenn ich Volljährig bin, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig!?
Stimmt das also nicht?


Hoffe es weiß da noch jemand was dazu,
würde mich sehr freuen!
Ich habe es mit meinem Vater im Guten versucht, aber er lässt nicht mit sich reden! Er findet es ok, das ich nur die Hälfte der Woche genug zum essen habe und das er mir die Heizung sowie Kühlschrank abgedreht hat!
Langsam weiß ich keinen Rat mehr!

LG Ninchen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

*....Ich dachte wenn ich Volljährig bin, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig!?
Stimmt das also nicht?....*

Doch,das stimmt!
Wenn es *im Guten* nicht geht und du es bei ihm nicht aushältst,wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen!
Kindergeld steht dir dann zu!

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Hallo Ninchen,

wie sieht es mit einer WG aus?

Also bei dem Gehalt deines Vater´s würde ich auf alle Fälle eine Berechnung durchführen lassen.Vielleicht "erwacht"er dann!

Natürlich wird deine Ausbildungsvergütung bei der Berechnung(abzgl.einer Pauschale)berücksichtigt aber ich denke, dass dir mehr wie die 10€!!!/Woche zustehen.Wenn er nur allein Unterhaltspflichtig ist(weil Mutter Hartz4, dann kann er sich das gesamte KG abziehen.
Mein Tipp: konsultiere wirklich einen Anwalt, er kann dir vielleicht auch bzgl.deiner momentanen Wohnsituation weiterhelfen.Such dir einen RA der auf Familienrecht spezialisiert ist. Bei deinem Einkommen steht dir Prozeßkostenhilfe zu.
Meines Erachtens würden dir (wenn du allein wohnst)ca. 630€ zustehen (setzen sich aus KG+Azubigeld+Unterhalt zusammen)

Ein Versuch ist es in deiner Situation auf alle Fälle wert.

Drück dir die Daumen!!

Habe auch einen 18 jährigen Sohn und werde ihn immer unterstützen - egal was kommt.Sein Vater ist auch nicht TOLL.
Leider hast du da weniger Glück.


Gruß Thessa


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

najaaaaa....

325 Euronen im Monat sind ja nun nicht sooo ganz wenig, oder ?

damit sollte man schon hinkommen...finde ich...

wer wäscht denn Deine Klamotten etc. wer räumt auf ?

ohne etwas unterstellen zu wollen, klingt mir hier doch ein wenig der von Loddars Schwester erwähnte "Erwachsenwerdstress" mit durch...

ne eigene Wohnung stellt Dich im übrigen mit Sicherheit finanziell schlechter...denn da zahlt keiner Deine Miete, Strom, Wasser, Müll etc. ganz zu schweigen vom täglich Brot...

aber das weißt Du ja alles, bist ja schon groß... :)


winkserchen




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

lustig machen kann ich mich auch selber...
Vielen Dank!

Meine Wäsche wasch ich selber seit dem ich 13 bin, schließlich sitz ich seit dem auch allein da... Ich mach hier alles selbst, putzen, kochen, waschen, bügeln, aufräumen usw... Also das kann mir sicher keiner nachsagen, das ich nicht selbstständig wäre!

Und ich weiß das ich finanziell mit der Wohnung wahrscheinlich schlechter da stehe,
wobei das nicht mal sein muss!

Im übrigen arbeite ich ja bei einem Rechtsanwalt, nur möchte ich nicht das meine
Chefin etwas von den Problemen mitbekommt,
wäre mir nicht recht! Lieber bezahl ich nen
RA als das ich meinen Stress von Zuhause auch noch in die Arbeit trage!


Hat vielleicht noch jemand eine Ahnung welche Pauschale (Höhe) ich von der Azubi-Vergütung abziehen darf? Oder zumindest einen Rat wo ich etwas darüber finden kann!
Wäre super!

Und wenn es nur der Stress wäre den es in jeder Familie gäbe, dann würde nicht die gesamte Verwandtschaft meines Vaters hinter mir stehen und sagen ich soll zum Anwalt gehen! Denn selbst die wissen, das es hier nicht mehr aushaltbar ist! Bekommen es ja alle ständig mit!


Danke für die Hilfe

LG Nina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Immi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

du muss nen anwalt nehmen du kriegst proceskostenbeihilfe.Du kriegst unterhalt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Thessa

Also die Berechnung werde ich auf jeden Fall machen lassen! Mein Vater war bis vor 2 Jahren auch noch so, dass nichts über seine Kinder gekommen wäre! Er hat mir zwar immer gelernt sparsam mit Geld umzugehen usw aber er hat uns damals noch unterstützt und beraten...

Seit der Neuen, steckt er ihr sogar mein Kindergeld in den A..., meinen Bruder(23) haben sie von heute auf morgen rausgeschmissen, letztes jahr kurz vor weihnachten! Und jetzt zählt nur noch seine Frau und das Kind (14) von ihr!
Das Kind beklaut mich usw, aber da gibts keinen Ärger!

Ich will hier nur noch raus!
Und wegen WG, das hab ich mir auch schon überlegt, aber WG-Zimmer kostet in Regensburg soweit ich gesehen habe meistens sogar mehr als ein Ein-Zimmer-Appartment!

Danke für den Rat!

Liebe Grüße
Nina

PS: Ich habe mittlerweile sogar meine Oma (von der seite meines Vaters) auf meiner Seite, selbst die hat gesagt es ist ne Zumutung! Seine eigene Verwandtschaft will so gut wie nichts mehr mit ihm zu tun haben!

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#9
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Immi

Danke erstmal! Aber weißt du ob ich für die Beratung auch PKH bekomme oder dafür nicht?

Ich trau mich in der Arbeit nicht nachfragen, möchte eben nicht das meine Chefin was von daheim weiß!

LG Ninchen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Superingo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Ninchen
hier sind so ziemlich viele falsche Antworten gegeben worden! Fakt ist das du Unterhaltsanspruch bis zum ende deiner Lehrzeit hast! Dieser beträgt 500 € wenn du zu Hause wohnst und 640 €(neu seit 06/2005) wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Dein Azubigeld (netto)und das Kindergeld müssen zusammen gerechnet werden. Die Differenz hat dein Vater zu bezahlen, da deine Mutter mittellos ist !!! Ich weis dies ganz genau, da mir dieser Fall gerade mit meiner Tochter widerfährt.Also such dir ne kleine Wohnung von 200€ und du hast deine Ruhe und genug um zu überleben ;-)

-----------------
"Ingo"

-- Editiert von superingo am 23.12.2005 16:58:56

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#11
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Superingo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hoho Hr. Römer
ich glaube nicht das ich hier irgend eine falsche Angabe gemacht habe. Ich setz mich mit diesem Thema seit über 1 Jahr anwaltlich auseinander und weis genau bescheid. Sorry vieleicht sind sie nicht richtig informiert ?
Ps. Sollte keine Ausbildung erfolgen, so hat man Unterhaltsanspruch bis zum 25. Lebensjahr

-----------------
"Ingo"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ähm, Ingo

der Herr Roemer hat Recht. Du hast etliche Sachen durcheinander bzw. falsch dargestellt.

1.
Man hat nicht automatisch einen Anspruch auf Unterhalt bis zum 25. Lj. Sozialrechtlich vielleicht, familienrechtlich nicht. Wenn ein 18 Jähriger keine Ausbildung in welcher Form auch immer macht, erhält er höchstens noch für 4 Monate Unterhalt (sogenannte Übergangsphase). Danach ist Schluss und Hartz IV ist angesagt.

2.
Beträgt der Unterhaltsanspruch eines bei einem Elternteil wohnenden volljährigen Kind nicht 500,00 Euro, sondern bemißt sich nach der 4. Altersstufe entsprechend dem Einkommen beider Elternteile zusammen.

Die Änderung des eines nicht zu Hause wohnenden Volljährigen trat am 01.07.05 (mit Änderung der DT) und nicht in 06/05 in Kraft.

Du siehst, etliches falsch. Das ist auch kein Problem, aber nicht auf falschen Sachen beharren, dann lieber nachfragen.

Grüßele und schöne Weihnachten

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Superingo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Reike,
ich habe mich keinesfalls auf falsche "Sachen" behaart. Ich möchte auch niemanden zunahe treten. Aber es ärgert mich schon, solche Begründungen lesen zu müssen. Zumal ich mich selbst auf dem aktuellen Rechtsstand gebracht habe. So sind meine Angaben nach besten Wissen und Gewissen korrekt dargestellt worden.
Zu Punkt 1: Automatisch ist eh nichts. Aber Grundlegend!!
Somit hat ein deaktiver und fauler, junger Mensch selbstredend auch keinen Anspruch auf "automatischen Unterhalt" Dafür gibt es tatsächlich eine andere Grundlage aber auch ganz sicher nicht Harz 4, da die Eltern immer unterhaltspflichtig sind, unter dem Vorbehalt der Einkünfte. Somit liegt es in der Betrachtungsweise eines jeden einzelnen Sachverhaltes.
Hier möchte jedoch eine junge Frau auf ihren ganz persönlichen Sachverhalt eine Meinung hören und diese habe ich nach meinem Wissen
zugängig gemacht. Ich bleibe dahingehend bei meiner Aussage und sehe hier einen eindeutigen Unterhaltsspruch durch den Vaters an die Tochter. Da die Mutter keine Einkünfte hat, geht der volle Unterhaltsanspruch abzüglich der Einkünfte des Kindes und unter Berücksichtigung des Werbekostenabzuges zu Lasten des Vaters.
Selbst bei notwendiger Einbeziehung eines Gerichts, zur Klärung der Unterhaltsansprüche, sind etwaige Gerichtsauslagen seitens der Eltern, hier des Vaters, in Form von Prozesskostenhilfe zu tragen!

Gruß und frohes Fest!


-----------------
"Ingo"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

*.....Ich bleibe dahingehend bei meiner Aussage und sehe hier einen eindeutigen Unterhaltsspruch durch den Vaters an die Tochter....*

Das nimmst du aber zurück,oder?

Der *Joker* gefällt mir übrigens:

*....Somit liegt es in der Betrachtungsweise eines jeden einzelnen Sachverhaltes.....*

Aber hast schon recht,ein bissl wird er wohl zahlen müssen,falls Töchterchen auszieht!

Also dann,schöne Bescherung!

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ingo,

sicherlich hat die Fragestellerin einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater, so sie denn auszieht. Dem Rest deiner Ausführungen kann ich mich nicht anschließen, insbesondere auch hinsichtlich der Wirrungen mit der Prozeßkostenhilfe. Das ist mir vor Weihnachten aber auch zu anstrengend.:) Du behälst deine Sichtweise und ich meine.

@Ninchen,

Beratungshilfe bekommst du auf jeden Fall. Dazu gehst du zu deinem zuständigen Amtsgericht, nimmst einen Verdienstnachweis und Ausgabenbelege (Auto) mit und erhälst dann einen Berechtigungsschein für eine Beratung bei einem Anwalt. Der Anwalt kann von dir dann noch 10,00 Euro Eigenanteil verlangen, das tut aber nicht jeder.

PKH tritt erst in Kraft, wenn es zu einem gerichtlichen Rechtsstreit kommt.

Einen Unterhaltsanspruch hast du sicherlich. Dein Vater kann es sich aber, wie hier schon ausgeführt, erst einmal aussuchen. Er kann dir tatsächlich das Ausziehen verbieten, wenn er dadurch in die Lage versetzt wird, Barunterhalt zahlen zu müssen. Derzeit zahlt er diesen in Form von sogenanntem Betreuungsunterhalt (Kost, Logie usw.). Ob das gut läuft oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt. Ich würde dir zu einer Beratungsstelle raten oder aber eben tatsächlich zu einem Anwalt. Nur, das wird die Fronten noch verhärten.

Zum Unterhalt: Solange du zu Hause wohnst, bemißt sich dein Bedarf nach der 4. Altersstufe der DT. Das Einkommen beider Elternteile wird zusammengerechnet und dann ergibt sich die Unterhaltshöhe nach der jeweiligen Einkommensgruppe. Aber beachte: Dein Vater ist wieder verheiratet? Dann hat die neue Ehefrau auch einen Unterhaltsanspruch, der bei der Berechnung seines maßgeblichen Netto zu berücksichtigen ist. Hat sie eigenes Einkommen wird das gegen ihren Unterhaltsanspruch gerechnet. Solange das Kindergeld an ihn fließt, wird es dir nicht als Einkommen angerechnet. Von deinem Einkommen kannst du 90,00 Euro berufsbedingte Aufwendungen abziehen, aber nur, wenn du zu Hause wohnst.

Sofern du ausziehst, hast du einen Anspruch auf 640,00 Euro. Davon wird dein Einkommen und das Kindergeld abgezogen (so du es denn bekommst). Zum Kindergeld kannst du direkt einen Überleitungsantrag auf dich bei der zuständigen Familiekasse stellen, dann wird das direkt an dich ausgezahlt. Sofern deine Mutter nicht leistungsfähig ist, hat dein Vater dir den Fehlbetrag von deinem eigenen Einkommen zum Unterhaltsanspruch zu leisten, sofern er hierzu in der Lage ist. Einen Abschlag für berufsbedingte Aufwendungen erhälst du auswärts wohnend nicht (siehe hierzu Anm. zur DT). Sollten deine Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit so hoch sein, dass sie mind. 1/3 deines Einkommens verschlingen, musst du diese als berufsbedingten Mehrbedarf geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte dir erst einmal ein wenig helfen und du blickst nun etwas besser durch.

Die Antworten, die du bisher erhalten hast, waren (fast) alle richtig. Es ist nicht ganz so leicht, einfach auszuziehen. Daher mein Rat, dir Beistand zu holen.

Und mal ganz unter uns: Ist deine Chefin so *drauf*, dass du meinst, sie würde dich nicht verstehen und die Sache für dich durchziehen? Auf der anderen Art ist es nicht gut, die eigenen Angelegenheiten auf dem Schreibtisch zu haben, man reagiert sehr schnell über. Von daher ist es nicht die schlechteste Idee, einen anderen Anwalt zu beauftragen.

Ich wünsch dir viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke an alle für die Tipps usw..
Wünsch euch allen frohe Weihnachten!!

@ Reike
Meine Chefin ist nicht so drauf, dass sie es nicht verstehen würde, aber erstens möcht ich nicht auch noch in der Arbeit mit diesem Ärger konfrontiert werden und zweitens möchte ich eben nicht das meine Chefin genau erfährt was da so abgeht bei mir daheim! Weil sie hat eine sehr gute Meinung von meinem Dad, sie weiß nichts davon, dass ich soviel ärger mit ihm habe! Sie denkt mir gehts aus anderen Gründen momentan nicht so gut!

Danke nochmal für die Tipps und Erklärungen!
Naja ich hoffe, das ich die 1,5 Jahre meiner Lehre noch schnell rumbekomme, das ich endlich nimmer ums Geld streiten muss!
Werd so schnell wie möglich zum Anwalt gehen und dann so schnell wie es geht ausziehen!

Danke an alle!!

Liebe Grüße und frohe Weihnachten,
Ninchen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Noch mal zu Superingo:

quote:
Da die Mutter keine Einkünfte hat, geht der volle Unterhaltsanspruch abzüglich der Einkünfte des Kindes und unter Berücksichtigung des Werbekostenabzuges zu Lasten des Vaters.


Das heißt allerdings nicht, das Vater die komplette Summe zu zahlen hat, bis nach Abzug von Kindergeld und Azubivergütung 640,- Euronen erreicht sind. Denn es heißt auch:


Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen ergibt.

Wo hast du deine Informationen gesammelt???


gruß azrael

-- Editiert von azrael am 24.12.2005 12:02:15

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ninchen87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo... Hoffe ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen!

Hab noch ein paar Fragen!
Da mein Dad ja neu verheiratet ist, und
seine neue Frau auch sehr gut verdient würde mich mal interessieren ob sich das irgendwie auf die Unterhaltsberechnung für mich auswirken würde????

Und dann zum zweiten Teil, mein Vater und seine neue Frau haben jetzt 2 Doppelhaushälften (beide nicht komplett abbezahlt) wie siehts damit aus, werden die irgendwie angerechnet wisst ihr das??
Und vorallem ist das ein Vorteil für mich oder nicht???


Bin schon mal gespannt auf eure Antworten
und bedank mich schonmal im voraus!!!

Lg Ninchen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pascale1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

hatte schonmal ein ähnliches Problem. Wenn Du es bei Deinem vater nicht mehr aushälst, dann musst Du Dir wohl eine eigene Wohnung nehmen. Ich hab das auch gemacht ( ähnliches Problem). Du kannst barfög beantragen, wenn Deine Eltern beide nicht in der Lage sind die Unterhalt zu zahlen. Das sollte jedoch erstmal geklärt werden ( Infos hierzu gibt es in der Regel beim Jugendamt ). Bei Deiner Ausbildungsvergütung und 154 Euro Kindergeld müssten Dir ca. 220 Euro BarFöG zustehen (vorausgesetzt Deine Eltern können Dich nicht unterstützen). Davon kann man sich was nettes kleines organisieren. Es müssten Dir als einzelne Person glaub ich bis zu 42 cm² zustehen.

Liebe Grüße,

Pascale!

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"Habe immer mehr Träume, als die Realität zerstören kann!!!"

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