Hallo,
meine Tochter wird erst im April 2005 volljährig. Meine Ex will aber bereits jetzt die Berechnung durchführen lassen. Kann sie das jetzt schon, also 10 Monate vor Eintritt der Volljährigkeit oder muss das meine Tochter erst dann machen, wenn sie volljährig wird?
Zusatz: es handelt sich NICHT um die Neuberechnung, die man alle 2 Jahre machen kann.
Unterhalt für volljährige Tochter - neue Berechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Von wem will sie das denn machen lassen???
Selbst wenn irgendjemand eine Berechnung durchführt, ist diese noch nicht bindend....solange man nichts unterschreibt.
Ich halte dies für verfrüht, da sich die Einkommen innerhalb eines Jahres ändern können. Du bist nicht verpflichtet hierbei jetzt schon mitzuwirken und deine Einkommensverhältnisse offen zu legen.
Irgendwie habe ich ein ungutes Gefühl...damit soll irgendetwas bezweckt werden. Haben die beiden eventuell mit Einkommenserhöhungen zu rechnen?
Die Berechnung will meine Ex von ihrem Anwalt bzw. vom Jugendamt machen lassen.
Mit Einkommenserhöhungen hat das sehr wahrscheinlich nix zu tun..
Mir geht's auch nur darum, ob diese verfrühte Berechnung okay ist. Meine Ex will, dass ich ihr meine Einkommensnachweise zukommen lasse. Kann sie das verlangen oder warte ich nicht lieber auf die Aufforderung von ihrem Anwalt oder vom Jugendamt?
Außerdem: wird ihr ein seriöser Anwalt nicht von sich aus sagen, dass es noch zu früh für eine Neuberechnung ist und dass dann die Tochter sich drum kümmern muss?
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Sie kann jetzt noch keine Auskünfte verlangen. Alles nur Säbelgerassel....
Ruhig bleiben und sagen: Komm nächstes Jahr wieder!!!
Ich glaube übrigens auch nicht, dass da ein Jugendamt mitspielt...ein Anwalt vielleicht, solange sie ihn bezahlt
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