Unterhalt für volljährige Tochter - vom Regelbetrag das volle Kindergeld abziehen?

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
biene447
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für volljährige Tochter - vom Regelbetrag das volle Kindergeld abziehen?

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Antworten zum Kindesunterhalt auf diese Seite geraten.....eine sehr interessante Seite.

Ich habe auch mal eine Frage:

Meine Tochter (18, Schülerin) hat bis gestern bei mir gelebt und ist jetzt zu ihrem Vater ge-zogen. Ihr Vater hat immer pünktlich für sie Unterhalt gezahlt. Wir haben auch alles ohne Anwälte geregelt, also Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Ich müsste nun für meine Tochter nach Düsseldorfer Tabelle zahlen. Im Sommer besucht sie eine Fachschule. Ich gehe also davon aus, dass ich dann vom Regelbetrag das volle Kin-dergeld abziehen darf, oder?

Das Haus, in dem meine Tochter jetzt wohnt, gehört zur Hälfte mir (den Abtrag zahlt aller-dings der KV, geringer als ortsübliche Miete), kann man da vielleicht als Wohnwert für das Kind einen Teil des Unterhaltes kürzen?

Ich freue mich auf Antworten von euch.

Liebe Grüße Sabine

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sabine,

der Bedarf eurer Tochter richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile.
Davon abgezogen wird das volle Kindergeld und evtl. Bafög.
Der Restbetrag wird zwischen euch einkommensabhängig aufgequotelt.

Schau mal hier:https://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

quote:
Das Haus, in dem meine Tochter jetzt wohnt, gehört zur Hälfte mir (den Abtrag zahlt aller-dings der KV, geringer als ortsübliche Miete), kann man da vielleicht als Wohnwert für das Kind einen Teil des Unterhaltes kürzen?




Nein, das ist Sache zwischen dir und deinem Ex. Könnte sein Einkommen erhöhen.

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
biene447
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für den Tipp...
Biene

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hat der Vater bei seinen pünktlichen Unterhaltszahlungen auch das komplette Kindergeld abgezogen oder wie kommst du auf das schmale Brett?
Durch die Zeilen klingt es so, als würdest du ungern deinem Ex und dem abtrünnigen Kind Geld in den Rachen werfen...

gruß azrael




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#4
 Von 
biene447
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Vater hat ab dem 18. Lebensjahr auch das komplette Kindergeld abgezogen....
Meine Tochter soll ihren Unterhalt bekommen, aber nicht mehr als ihr zusteht....
Meinem Ex möchte ich natürlich auch nichts als unbedingt notwendig "in den Rachen werfen". Ich habe es glaube ich schon jahrelang getan. Mir gehört die Hälfte des Hauses, in dem er wohnt, habe aber bisher nicht verlangt, dass er mich auszahlt. Die Trennung war vor 2 Jahren.
Bei meiner Tochter ist es so, dass wir gerade erst vor zwei Monaten umgezogen sind und sie bei der Suche natürlich mit einbezogen haben, also ein nicht zu kleines Zimmer, einen Platz in der Garage (also Doppelgarage) usw...
Biene

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