Unterhalt für volljährigen Sohn - wer bekommt dann das Kindergeld?

13. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Joflo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für volljährigen Sohn - wer bekommt dann das Kindergeld?

Hallo,
ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten finde.
Hier einmal die Sachlage.
Mein Sohn ist 20 Jahre alt und lebt bei seiner Mutter im Haushalt. Aktuell ist er im Zivildienst (ZD) und erhält ca. 550 EUR je Monat. Daher zahle ich auch aktuell keinen Unterhalt. Vor dem ZD habe ich monatlich 379EUR für ihn gezahlt.
Der ZD endet im April diesen Jahres und dann werde ich wieder Unterhalt bezahlen. Er wird nach dem ZD wohl erst einmal nichts machen und ggf. ab diesem Jahr im Ausland studieren wollenn.
Jetzt möchte ich gerne wissen wieviel Unterhalt ich defintiv zahlen muss.
Ich habe ein Nettoeinkommen von 2.200 EUR, die KM ist erwerbslos und hat kein Einkommen. Ich möchte kurz erwähnen dass die KM noch zwei weitere Kinder (7 und 13 Jahre) von einem nachfolgenden Ehemann hat, jetzt aber wieder alleine lebt.
Soweit ich weiß, sind ab der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Aber dadurch dass meine Ex-Frau kein EInkommen hat, wird sie auch keinen Unterhalt leisten bzw. leisten können.
Falls ich alleine für den Unterhalt aufkommen muss, wer bekommt dann das Kindergeld für meinen Sohn?
Ich verstehe mich mit meinem Sohn sehr gut und daher will ich rechtsschritte verhindern.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Er wird nach dem ZD wohl erst einmal nichts machen

Was soll das bedeuten? Er muss sich zumindest auf dem AA ausbildungssuchend melden, sonst erhält er kein Kindergeld.
quote:
ggf. ab diesem Jahr im Ausland studieren wollenn.

Also noch in 2010? Wenn ja, könnte unterhaltsrechtlich die Zeit nach Zivildienst bis zum Studium als so genannte Wartezeit angesehen werden und du zu Unterhalt verpflichtet sein. In diesem Fall würde sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe abzgl. vollem Kindergeld richten. Es gilt zur Einkommensberechnung dein Einkommen allein, da die Mutter nicht leistungsfähig ist.

Richtig ist, dass ab 18 beide Elternteile verpflichtet sind, jedoch nur in Höhe ihrer Leistungsfähigkeit. Ist einer der Eltern nicht zu Unterhaltszahlungen in der Lage (wie hier) zahlt der andere nur soviel, wie er zahlen müßte, würde er immer noch allein zu Barunterhalt verpflichtet sein.
quote:
wer bekommt dann das Kindergeld für meinen Sohn?

Das Kindergeld wird dem Sohn voll als eigenes Einkommen angerechnet und vom entsprechenden Unterhalt abgezogen. Das Kindergeld erhält der, bei dem der Sohn lebt, also wohl die Mutter. Ob diese das Kindergeld an den Sohn weitergibt oder nicht, bleibt den beiden überlassen. Du jedenfalls kannst dir den vollen Betrag, derzeit 184,00 €, vom Unterhalt abziehen.

Wenn der Sohn ein Studium als Erstausbildung beginnt, beträgt sein Bedarf 640,00 € zzgl. Studiengebühren zzgl. Krankenkassenbeiträge. Er hat dann vorrangig BAföG zu beantragen.

Vom Bedarf von 640,00 € zzgl. Gebühren und KK-Beitrag wird wieder das volle Kindergeld und das BAföG abgezogen. Den Rest teilen sich die Eltern wieder nach Leistungsfähigkeit, ergo wird das wohl an dir hängen bleiben.

Wichtig noch: Dein Sohn ist nicht mehr privilegiert. Dein Selbstbehalt bei der Unterhaltsberechnung beträgt nun nicht mehr 900,00 €, sondern 1.100,00 €.



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
Joflo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die informative Antwort.
Ich werde mit meinem Sohn reden und ihm das so vorschlagen.
Danke auch für den Tipp mit der Meldung bei der Arbeitsagentur.

Besten Dank nocheinmal

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