Unterhalt für volljähriges Kind in Studium

28. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Unterhalt für volljähriges Kind in Studium

Hallo,

eine Nachfrage für eine Bekannte:

Zur Unterhaltsberechnung folgende Eckdaten:

KV = unterhaltsrechtliches Einkommen: 3100 Euro
KM = unterhaltsrechtliche Einkommen: 2900 Euro
Tochter (24 Jahre) hat kein eigenes Einkommen.

Tochter wird aber in einem halben Jahr 25 Jahre !!

Tochter macht ein Studium in Hamburg und hat dort eine eigene Wohnung.
Bafög Antrag wurde bereits abgelehnt, da Einkommen der Elternteile zu hoch ist .

Der KV hat insgesamt zwei unterhaltsberechtigte Kinder (20, 24 Jahre)

Was muss an Unterhalt durch die Elternteile an Kind (24 Jahre) gezahlt werden?

Gruss boxxter

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-- Editiert boxxter am 28.09.2013 10:46

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo boxxter,

Bei eigener Wohnung 670€ Unterhaltsbedarf.

Angerechnet werden 184€ Kindergeld.

Der Rest im Verhältnis der EK der Eltern.

Mit unterhaltsrechtlich meinst du unterhaltsrelevantes/

bereinigtes Einkommen ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 28.09.2013 11:33

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#2
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo edy,

unterhaltsrelevantes Einkommen natürlich.

Und wie wird der "Rest im Verhältnis der EK der Eltern" ausgerechnet?

Gruss boxxter

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo boxxter ,

Prozentrechnung!

Vater 51,66% 251,06€

Mutter 48,33% 234,88€

Ab 25 da kein Kindergeld mehr gleiche % aber von

670€ ausgehend.In meinem Beispiel bin ich von 486€ ausgegangen 670€-184 KG= 384€

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo edy,

dein letzter Satz ist verwirrend.

Soll so heißen, dass ab 25 lj der Bedarf von 670 Euro ohne das Kindergeld von den ET aufgebracht werden muss?

Gruss boxxter

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Soll so heißen, dass ab 25 lj der Bedarf von 670 Euro ohne das Kindergeld von den ET aufgebracht werden muss? Na sicher - der Bedarf sinkt ja deswegen nicht. Dafür kann der Unterhalt dann aber steuerlich abgesetzt werden - das macht beim KV etwa 100 Euro weniger Steuern im Monat, womit die 92 Euro hälftiges Kindergeld ja wieder ausgeglichen sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

@ muemmel

danke

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#7
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

...wobei der KV noch den UH für das 20-jährige Kind vor Quotelung abziehen darf, somit verschieben sie die Quoten zu Ungunsten der Mutter.
gaestin

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