Unterhalt fürs Enkelkind

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
heart1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt fürs Enkelkind

Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage und hoffe, hier kann mir jemand fundiert antworten. Ich bin Oma eines vierjährigen Mädchens, über das ich Vormund bin. Um die Betreuung übernehmen zu können, habe ich meine Arbeitszeit reduziert. Steht mir wirklich kein Pflegegeld zu? Das wurde mir nämlich auf dem Jugendamt erzählt. Andererseits habe ich letztens von einer Oma erfahren, daß sie ihren Enkel großgezogen hat und dafür Geld vom Amt bekommen hat. Für mich ist es keine Frage, so oder so weiter für die Kleine zu sorgen. Möchte nur wissen, ob die Auskunft vom Amt korrekt ist. Danke schon mal für hoffentlich konkrete und hilfreiche Antworten :-)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heart1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo camper,
vielen lieben Dank. Ich hab mir schon einen Wolf gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden. Frage mich oft, wieso man für alles so kämpfen muß. Werde mir den Text dann mal ganz in Ruhe durchlesen und die Paragraphen auswendig lernen :-))

Liebe Grüße
heart

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heart1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber camper,
kannst du mir bitte mal diesen Teil des Textes erklären: Nach dem Urteil vom 12. September 1996 (a.a.0.) ist Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (einschliesslich der sie ergänzenden Leistungen zum Unterhalt nebst den Kosten der Erziehung) nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil die Betreuung durch die Grosseltern in deren Familie erfolgt; der Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Grosseltern ihr Enkelkind nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht betreuen und auch nicht zur unentgeltlichen Pflege bereit sind.

Insbesondere den Teil "der Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Grosseltern ihr Enkelkind nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht betreuen und auch nicht zur unentgeltlichen Pflege bereit sind" verstehe ich nicht ganz. Ich meine, daß ich der Maus gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bin ist klar. Steht für mich auch menschlich außer Frage.

Nochmals lieben Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heart1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

:) Genau das ist ja auch mein Problem. Ich hab das ja auch so akzeptiert, daß ich halt nihts krieg. Meine Mutter hat mich heute nochmal draufhingewiesen, daß ich auf nichts verzichten soll, was uns zusteht. Und deshalb hab ich nochmal versucht, was zu finden. Hab wahrscheinlich immer mit den falschen Worten gesucht. Wünsche Dir noch einen schönen Abend

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo heart1961,

ich kann dazu nur sagen:

Meine Mutter hat meine Nichte damals aufgenommen und betreut. Sie hat Pflegegeld bekommen. Und es wurde sogar bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
heart1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja werde ich machen. Wo ich doch so auf verständliche Antworten warte *g

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
heart1961
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Grübchen,
sorry, ich hab deine damalige Antwort erst jetzt gelesen. Trotzdem auch jetzt noch lieben Dank. Mittlerweile bin ich ein wenig schlauer. Um Kinderpflegegeld für mein Enkelkind zu bekommen, muß ich die Pflegemutter werden. Das mit der Rentenanrechnung muß ich noch beantragen.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.250 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.438 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen