Hallo...
Ich habe mal dringend eine Frage beuügl unterhalt fürs klnd bzw kosten fürs heim....WER es trägt.
Ich die mutter lebe mit meinen 2 kids in Deutschland. Mein zukünftiger Mann (nicht der Kindesvater beider) ist Schweizer und lebt auch da. Ich werde im Sommer zu ihm ziehen mit nur einem Kind meinem Sohn (10). Meine Tochter (bald 14) will strikt nicht mit uns komm und auch sonst macht sie extrem terror gegen meinen Partner. Sie hasst ihn abgrundtief ohne Grund. Nun meine Frage : wer zahlt das Heim? Und Unterhalt?
Ich beziehe Hartz4 .... ihr leiblicher vater zahlte nie unterhalt und auch kein kontakt. Mein Partner hat ein festen Job mit gutem Einkommen. Ich werde nur zu ihm ziehen ohne Job.
Ich weiß das mein Partner für sie nichts zahlen will weil er das unverschämt findet wie meine tochter mit uns umgeht und zu ins ist. Werde nur ich rangenomm da sie meine tochter ist ? Und wenn ich kein einkommen habe nach welchem recht wird für meine tochter alles berechnet bzw wer kommt auf die kosten auf?
Unterhalt fürs Kind/Heim
Du willst ernsthaft deine 14-jährige Tochter in ein Heim geben, weil sie nicht mit euch in die Schweiz ziehen will?
Nicht nur desw. Sie macht auch extreme probleme wenn sie bei uns ist. Und das geht schon soweit das sie uns fast auseinander brachte.
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Die Kostenheranziehung bei Heimerziehung richtet sich nach §§ 91
ff SGB VIII.
- Geprüft werden die Mutter, der Vater und das Kind selbst.
- Maßgebend ist bei den Eltern das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres, also 2018 für Zeiträume in 2019.
- Kindergeld ist immer als Kostenbeitrag zu leisten, eventuell wirdm die Berechtigung für das Kindergeld auf den vater wechseln.
- Das Heim bezahlt das örtliche Jugendamt (also der Steuerzahler), unabhängig davon, ob du einen Kostenbeitrag leisten kannst oder nicht. So ein Heimplatz kostet durchschnittlich zwischen 3000 und 5000 € im Monat.
- Für deinen Lebensgefährte interessiert sich niemand.
-- Editiert von smogman am 09.01.2019 07:51
Wenn du Hartz iv bekommst, kannst du nichts zahlen. Ich finde aber, du könntest deiner Tochter Dampf machen wegen aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn sie Terror macht, kam sie das zb im Haushalt wieder abarbeiten. Taschengeld ist auch keine Pflicht, ebenso wenig wie zb teure Sneakers....
Deine Tochter ist minderjährig und wohnt derzeit bei Dir.
Daher kommst Du Deiner U-Pflicht in Form der Pflege und (misslungenen) Erziehung nach.
Sobald das Kind aber nicht mehr von Dir betreut wird, greift auch für Dich die erhöhte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 abs. 2 BGB
) sodass Du dich nicht mehr auf den H4 Bezug zurückziehen kannst.
Ob und in welcher Höhe der von Dir zu leistende Kostenbeitrag festgelegt wird, lässt sich mit den wenigen Informationen auch nicht ansatzweise einschätzen.
Zu Deinem Wegzugansinnen verbunden mit der Abschiebung Deiner Tochter ins Heim spare ich mir besser jeden Kommentar.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wie in 1603 BGB kennt der öffentlich-rechtliche Kostenbeitrag nicht. Wer nicht arbeitet, muss nichts bezahlen (außer Kindergeld). Warum jemand nicht arbeitet, ist nicht relevant. Die Unterhaltspflicht ruht aufgrund § 10 SGB VIII .
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