Unterhalt gegenrechnen

1. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bürger110
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt gegenrechnen

Hallo,

ich habe mich vor ca einem Jahr von meiner damaligen Freundin und unserem 4 Jährigen Sohn getrennt. Unterhalt zahle ich nun lt. Tabelle.

Mein Sohn ist ca. 8-12 Tage im Monat bei mir über Nacht und meist mehrere Tage am Stück.. Außerdem fahren wir öfter weg und zweimal in den Jahresurlaub. Freizeitgestaltung ist auch recht ausgefüllt schwimmen, reiten, kino etc. Gelegentlich schaffe ich meinen Sohn auch nicht in die Kindertagesstätte, sodass die Kosten für Verpflegung für diese Tage, der Mutter, entfallen. Einkaufen gehen, sprich anstehende Kleidung kaufe ich auch manchmal.

Nun zu meiner eingentl. Frage. Ist eine Verrechnung mit dem zu zahlenden Unterhalt möglich? Mein Kind ist ja nun ein drittel des Monats auch bei mir, ich zahle aber für den gesamten Monat Unterhalt. Nun sind fixe Kosten da, um die ich auch nicht drum rum kommen möchte, aber ein entgegenkommen wäre doch fair, oder? Allerdings ist von Ihrer Seite kein entgegenkommen zu erwarten.

Dazu muss ich sagen, dass die Mutter in keiner finanziellen Notlage ist und auch voll berufstätig ist.
Gibt es dazu vergleichbare Fälle, oder kennt jemand einen ähnlichen Fall?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
respectable
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
vorab: Ich verstehe deine Überlegungen aber
ich glaube nicht, dass Du deinen Umgang gegenrechnen kannst. Solltest Du das Thema bei Deiner ehemaligen Frau ansprechen, kann es Dir unter Umständen passieren, dass sie dir nur noch den gesetzlichen Umgang gestattet. Sei froh, dass du das Kind so oft hast. Mein Mann würde liebend gerne tauschen und trotzdem weiterhin den vollen KU zahlen.

Viel Glück euch beiden
Respecti

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Hallo,
auch ich verstehe deine Überlegungen aber wenn du soviel in den Jungen investiert, scheint es dir finanziell ja auch nicht sehr schlecht zu gehen.
Deshalb würde ich alles so belassen, wie es ist - alles andere würde evtl. einen Krieg auslösen und damit wäre keinem geholfen.

Natürlich wäre es fair, wenn die Mutter dir einen Teil des Unterhaltes zurückerstatten würde aber rechtlich gesehen ist i.d.R. frühestens, wenn das Kind mindestens 40% der Zeit bei dir verbringt, über eine Kürzung des Unterhaltes nachzudenken.
Aber auch dann wird im Einzelfalle entschieden.

PS: Ich find es klasse, dass du soviel mit deinem Kind unternimmst. Aber du kannst nicht der Mutter den Unterhalt kürzen, weil du mit dem Kind eine Luxusreise machst und reiten gehst.
Das sind freiwillige Leistungen, die für das Kind nicht unbedingt notwendig sind. ( Was nicht heissen sol, dass du das deshalb einstellen solltest! )

Dein Sohn braucht in erster Linie zwei Elternteile, die Zeit für ihn haben und sich nicht 'bekriegen'.
Bei euch scheint alles soweit zu laufen - also warum Öl ins Feuer schütten?

Viel Spaß auch weiterhin mit deinem Junior!

-- Editiert von teufelin am 01.08.2005 12:16:24

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Bürger110
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mich in meinem Beitrag extra kurz gefasst, darum hatte ich nicht erwähnt, dass es jede Menge "Reibungspunkte" mit der Mutter gibt.
Mein Problem ist nicht der Unterhalt an sich. Aber komischerweise wird von Vätern immer erwartet, dass sie den Unterhalt pünktlich zahlen und auch alles genau so gemacht wird wie der Gesetzgeber es vorschreibt, aber eben nur beim Unterhalt -> was an sich auch gut so ist!
Fakt ist doch aber, dass die Mutter Geld spart, wenn ich Kleidung kaufe oder mein Sohn nicht in den Kindergarten geht und kein Essengeld bezahlen muss. Wenn er ein Drittel des Monats bei mir ist, habe ich ebenfalls laufende Kosten...
Irgendwie ist an der Stelle wahrscheinlich mein Gerechtigkeitsempfinden etwas gestört, aber ich denke schon, dass die Mutter mir entgegenkommen müsste. Warum soll ich alles so lassen, bloß dass es keinen Streit gibt? Könnte Sie mir nicht auch entgegenkommen, damit es keinen Streit gibt? Ich kenne Familien, dort hat man sich geeinigt, da bekommen die Mütter weniger Geld als Ihnen "zusteht“, da die Mütter auch an einem vernünftigen und fairen Verhältnis interessiert sind.


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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
klaus1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Argumente gegen eine Aufrechnung sind mehr als schwach, eine Gegenrechnung
würde das Verantwortungsbewußtsein
für die Situation nur verstärken und die ehemaligen Partner mehr zum Reden und zur Abstimmung bringen.

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

@Klaus,
ich denke, es würde die ehemaligen Partner eher dazu bringen, noch öfter vor Gericht zu rennen.

@Bürger,
dann kauf halt keine Kleidung mehr und schick das Kind in den Kindergarten.
Das wird dir wahrscheinlich auch die Mutter sagen und wer leidet letztlich drunter?
Das Kind.
DU kannst doch nicht - ohne die Mutter zu fragen - bestimmen, was von dem Unterhaltsgeld wann bezahlt wird!

Ich würd meinem Ex was husten, wenn er dem Kind in den Ferien ne Jacke kauft, weil er sie so schick findet und mir dafür 80 EUR kürzt, die ich vielleicht für andere notwendige Dinge in diesem Monat dringender gebraucht hätte!!

Entgegenkommen ist ja schön - wenn sie es aber nicht kann oder will - Pech!
Ich verstehe deine Überlegungen wirklich aber meist ist nicht nur einer daran Schuld, dass nicht mehr kommuniziert werden kann, sondern beide!

Wenn du unbedingt meinst, Krieg führen zu müssen: Nimm das Geld, was du sonst für Urlaub und Reitstunden ausgegeben hättest und zieh vor Gericht......

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#8
 Von 
klaus1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin,
so wie du denkst findet alles wie folgt statt :
Ich ( also Du )habe Recht
und wenn ich nicht Recht
habe, dann tritt Paragraph 1 in Kraft und gilt, da steht drin, dass ich ( also Du ) Recht habe.
Kooperation ist gefragt !

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#9
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Bürger110,

zunächst muss ich dir mal sagen, dass ich über deinen ersten Satz gestolpert bin: Du hast dich doch nicht von deinem Sohn getrennt?????!!!

Nun aber zu deiner Frage,
Wenn du Betreuungsleistungen im beschriebenen Umfang tatsächlich erbringst, solltest du weiter über die Angemessenheit des (Bar-)Unterhalts nachdenken.

Ich verweise hier mal auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf zu diesem Thema. Rein zufällig habe ich ihn unter diesem Link wieder gefunden:
http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile/index.html&id=11481&suchworte=

Wenn der Sachverhalt auch nicht ganz auf deinen Fall zutrifft, gibt er doch sicherlich Hinweise zur eigenen Argumentation.

Aber Vorsicht: Die Mutter könnte auf den Gedanken kommen, den Umgang - und zwar auf Grund deiner Argumentation - zu reduzieren. Oder hast du einen Gerichtsbeschluss über diesen Umfang?

Deshalb solltest du kühl Zahlen berechnen und das Ergebnis abwägen mit den Problemen, die ansonsten auf dich zukommen könnten.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
klaus1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chavah,
dein kommentar tut gut, das ist 2005 und folgende,alles andere ist kleinkariert und in keiner weise kind gerecht, das wird aber erst zünden wenn die damen und herren in schwarz ihr richten als schlichten verstehen und die eltern (?) als erstes fragen was die alles getan haben diese auseinandersetzung zu vermeiden.



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
benedictus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bürger110,
vorweg will ich sagen, dass es mir ähnlich geht wie Dir. Meine Tochter (7 Jahre) ist ein Drittel des Monats bei mir.Die Trennung liegt ca. drei Jahre zurück. Seitdem konnte die KM mit mir eine entsprechende Regelung anlehnend an dem hier schon genannten Düsseldorfer Gerichtsurteil umsetzen. Leider kündigte die KM die Vereinbarung jüngst auf (hängt mit unschönem Verhalten des neuen Lebensgefährten zusammmen), sodass sie nun den vollen Unterhalt haben möchte. Die Klärung mit Beratungsstelle bzw. mediator lehnt sie ab. Jetzt soll es bald vor Gericht gehen. Prekär ist insofern, dass ich, falls sie Recht bekommt, kein Kinderzimmer und ähnliche Leistungen mehr vorhalten kann. Kompliziert wird die Sache noch etwas, da ich Betreuungsleistung auch für die halbschwester (8 J.) meiner Tochter, für die ich ebenfalls der "Vater" bin, vorhalte.
In der Konsequenz bedeute dies einen gravierenden Einschnitt in die bisherige Umgangsregelung, was sicherlich (zumindest in meinen Augen) nicht dem Wohl des/der Kindes(er) entspricht. Es funktionierte ja drei Jahre.
In meiner weiteren Argumentation stütze ich mich auf folgendes Urteil: siehe Zeitschrift FamRZ, 2003, Heft1, S. 53. Leider habe ich dazu noch keinen Internet-Link gefunden. Aus dem Leitsatz: Eine eindeutige Zuordnung des Kindes zu einem Elternteil bei der Aufteilung der Kindesbetreuung im Verhältnis der Betreuungsleistungen von 2/3 zu 1/3 kann nicht vorgenommen mit der Folge, dass eine teilweise Deckung des bedarfs durch Naturalunterhalt in Betracht kommen kann.
Schau Dir den vollen Artikel mal an.

Ebenso denke ich, dass es wichtig ist, fair zu sein, und darauf abzustellen, dass es freiwillige Leistungen seitens des KV sind, bei dem hier betreffenden Umfang von Betreuung, ist meiner Meinung nach nicht fair.

Gruß

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