Unterhalt gestrichen

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt gestrichen

Hallo,
meiner Schwiegermutter(80 Jahre alt)wurde nach 10 Jahren der Unterhalt von Ihrem Ex-Mann gestrichen. Die Mitteilung das die Zahlungen zum August 08 eingestellt werden, kam am Freitag dem 08.08.08.
Es gibt noch kein Urteil über die neue Berechnung bzw. Einstellung der Zahlung.
Hat meine Schwiegermutter ein Recht auf Zahlung des Unterhalts bis zu einem neuen Urteil?
Ist eine neue Berechnung möglich?
Mein Schwiegervater ist seit ca.8 Jahren neu verheiratet. Er ist Firmenbesitzer und hat mehrere Häuser.
Danke für die zahlreichen Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Torsten,

besteht ein Titel?
Wenn ja, dürfen die Zahlungen natürlich nicht eingestellt werden, dann kann deine Schwiegermutter pfänden.

Grüßle

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#2
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke,
ein Titel besteht seit 10 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Es gibt auch befristete Titel !

Solange wir den Wortlaut des entsprechenden Titels nicht kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob der Ex die Zahlungen einfach einstellen darf.

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#4
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Laut Urteil, ist der Unterhalt bis zum Tode zu zahlen. Es ist keine Befristung angegeben.

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#5
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Solche Urteile werden im Namen des Volkes verfasst ?
Wo leben wir eigentlich ?

Gruss
leinad

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#6
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Anwalt meines Schwiegervaters.

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#8
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Au Backe, wenn die Unterhaltszahlung an die Schwiegermutter in eine Hausfinanzierung eingearbeitet wurde, geht jetzt natürlich die Klapper bzw. das Flatterventil.

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#11
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Sie ist vom Gericht zu einer Güteverhandlung geladen.
Der Anwalt hat die Aussetzung der Vollziehung beantragt und am 08.08.08 mitgeteilt, dass die Zahlungen sofort (zum August) eingestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Torsten1711
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Gestern war meine Schwiegermutter bei Ihrer Anwältin, die hat sofort die Pfändung veranlasst und will versuchen, dass es zu einer Neuberechnung des Unterhaltes kommt. Die Vermögensverhältnisse sind doch so, dass wahrscheinlich über Jahre zu wenig Unterhalt gezahlt wurde.

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