Unterhalt im FSJ 2023

3. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt im FSJ 2023

Hallo
ich habe eine Frage zum Freiwilligen sozialem Jahr und zum Unterhalt.
Meine ehemalige Frau und ich leben seit 10 Jahren getrennt.
Meine Tochter ist 20 Jahre alt und hat ihr Abitur beendet.
Es wurden zwischen meiner ehemaligen Frau und mir vereinbart, dass ich jeden Monat 500 Euro überweise. Das ist bisher auch immer geschehen.
Nun macht meine Tochter demnächst ein FSJ und bekommt bis zu 450 EURO Taschengeld. Sie wohnt dann nicht mehr bei meiner Ex-Frau zuhause.
Wer ist nun für den Unterhalt verantwortlich? Beide zu gleichen Teilen?
Beide gehen Vollzeit arbeiten.

Freundliche Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von sunbeam1):
Wer ist nun für den Unterhalt verantwortlich? Beide zu gleichen Teilen?
Beide anteilig im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit.

Zum Unterhalt volljähriger Kinder siehe auch Punkt 13. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

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#2
 Von 
sunbeam1
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke...

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 37x hilfreich)

Man könnte auch argumentieren, dass ein FSJ keine Ausbildung ist und nicht der Berufsvorbereitung dient, und daher kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#4
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 57x hilfreich)
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#5
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 37x hilfreich)

Dort steht aber auch:
"Das OLG betonte allerdings im konkreten Fall den unmittelbaren Bezug des konkret abzuleistenden FSJ zur angestrebten Ausbildung des Sohnes zum Beruf des Altenpflegers."

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#6
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Dort steht aber auch:
Beim FSJ ist die Rechtsprechung seit Jahren im Wandel. Es ist wohl zu erwarten, dass ein FSJ grundsätzlich zum Ausbildungsunterhalt berechtigt.

OLG Düsseldorf, 01.03.2019 - 3 WF 140/18

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#7
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 37x hilfreich)

Mit der Argumentation "Persönlichkeitsentwicklung" kann man dann vielleicht auch eine Weltreise oder eine mehrmonatige Liegemeditation auf dem Bett unterhaltsfähig machen ... :-)

Aber mal ernsthaft: Wie würde sich im obigen Fall denn konkret der Unterhalt berechnen?
Nach DT? Abzüglich dem Entgelt und dem KG?



-- Editiert von User am 3. August 2023 15:06

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#8
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Aber mal ernsthaft:
Bisher war alles ernst gemeint.
Zitat (von lyra82):
Wie würde sich im obigen Fall denn konkret der Unterhalt berechnen?
Nach DT? Abzüglich dem Entgelt und dem KG?
wenn unterhaltsberechtigt, dann nach OLG Leitlinien, Punkt 13 (also wie sonst auch)

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#9
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 37x hilfreich)

Und was ist mit den 100 € "ausbildungsbedingter Aufwand"?
Es ist ja eigentlich keine Ausbildung.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#10
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Und was ist mit den 100 € "ausbildungsbedingter Aufwand"?
siehe OLG Düsseldorf in #6

Zitat:
Die Düsseldorfer Tabelle (Anm. A 8, Stand: 1.1.2017) hat für ausbildungsbedingte Aufwendungen eine Pauschale von 90 € angesetzt. Dieser Betrag ist durch die Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2018 auf gegenwärtig i.H.v. 100 € (so auch Stand 1.1.2019) erhöht worden. Bedenken dagegen, diese Pauschale auch für ausbildungsbedingte Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres im Ansatz zu bringen, bestehen nicht.

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#11
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 37x hilfreich)

Ok, aber auch da steht:
"... Abzug eines ausbildungsbedingten Mehrbedarfs in Betracht komme, da es sich um eine ausbildungsnahe Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine von ihr angestrebte Ausbildung zur Operationsschwester am B Gmbh handele. "

Etwas unsichere Situation aktuell, aber ziemlich klar, wohin die Richtung geht (= FSJ wird voll anerkannt).

Signatur:

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#12
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Etwas unsichere Situation aktuell
Jeder Elternteil kann erstmal für sich entscheiden, ob er für das beabsichtigte FSJ überhaupt Unterhalt zahlt. Im Zweifel muss halt ein Gericht entscheiden.

Im konkreten Fall scheint diesbezüglich alles klar zu sein.

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