Unterhalt in Ausbildung (17)

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.01.2017 15:50:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt in Ausbildung (17)

Mein Sohn (17) macht eine Ausbildung und verdient 577,97 € netto. Das JA hat bei neu Unterhaltsberechnung 202,40€ Fahrkosten berechnet. Ist das Ok ?

-- Editier von MaHa123 am 24.01.2017 19:58




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19069 Beiträge, 10285x hilfreich)

Fahrtkosten den Sohnes? Fahrtkosten des unterhaltspflichtigen Elternteils? Wo wohnt der Sohn (bei Vater, bei Mutter, eigene Wohnung, ...)
Wenn Sie den Sachverhalt so verkürzt darstellen, dass man raten muss, was Sie überhaupt wissen wollen - da können Sie einfach nicht mit hilfreichen Antworten rechnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12325.01.2017 15:50:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der wohnt bei de Mutter nur die Fahrkosten sind 4 fach berechnet, hin und zurück und de Abend noch mal hin und zurück eine strecke ca 12 kmh
11,5 x 4= 46 am Tag
Seid neustem ist seine strecke ca 40 kmh in de Woche. Habe mit meine Exfrau gesprochen die will das Unterhalt nicht neu berechnen lassen.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

Die Strecke zur Ausbildung ist wie weit weg?

Und die muss er viermal täglich fahren?

Womit fährt er?

Kann er eine Monatskarte nutzen ?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Guten Abend!

Wie wird denn diese Strecke zurückgelegt? Fährt ihn die Mutter mit dem Auto, fährt er mit dem Bus, oder wie? Warum 2x am Tag hin und zurück? Das muss das JA doch irgendwie begründen.

Wenn das JA das nicht begründet, würde ich lediglich die 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen akzeptieren.

Dann ergibt sich 577,97 - 90 = 487,97 : 2 =243,99 anrechenbare Einkünfte auf den Unterhalt.

Was zahlst Du denn aktuell?

LG nero

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