Unterhalt in England einklagen

12. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hoopstar90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt in England einklagen

Mein Vater lebt in England und ihm geht es dort sehr gut. er hat sich gerade erst ein neues haus gekauft und hat keine geldsorgen. ich komme ursprünglich aus dem Iran und die Scheidung wurde auch dort vollzogen. Meine mutter war zwar nicht anwesend, aber sie hat meinem Vater eine Vollmacht gegeben, damit er die Scheidung durchbekommt. In den auf deutsch übersetzten Scheidungspapieren habe ich gelesen, dass meine Mutter alle Rechte auf Alimente und sonstiges verschenkt hat. Und da steht, dass mein Vater mich einmal in der Woche sehen darf. VON DEM RECHT HAT ER SEIT 8 JAHREN NOCH KEINEN GEBRAUCH GEMACHT. Nun frage ich mich ob ICH noch ein Recht auf Zahlungen von ihm habe...

Ich bin übrigens 18 Jahre alt und gehe zur Zeit aufs Gymnasium... in die 12. Klasse.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Gratuliere, du hast es ja doch geschafft einen eigenen Thread zu erstellen :) .

Wenn du in Deutschland lebst, gilt m.E das deutsche Unterhaltsrecht. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist danach ungültig. Und das würde bedeuten, dass du einen Anspruch gegen deinen Vater hättest. Allerdings auch gegen deine Mutter, die dir gegenüber ebenfalls barunterhaltspflichtig ist.

Aber inwieweit da nun das iranische Scheidungsurteil eine Bedeutung hat, da muss ich passen...

Grüße

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bist du denn Iraner/in oder Deutsche/r?

gruß azrael

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#3
 Von 
hoopstar90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die iranische Staatsangehörigkeit.
Im Iran ist es auch Gesetz, dass der Vater gegebenenfalls dem Kind Unterhalt zahlen muss. aber gilt das Deutsche Gesetz auch dann, wenn Vater in England wohnt, Das Kind Iranischer Staatsbürger ist aber in deu wohnt und die Scheidung Im Iran vollzogen wurde?

Ich brauche nur Gewissheit dass ich Erfolg haben kann. Ich habe schon Termine mit dem Anwalt gemacht und die Addresse von Meinem vater habe ich samt Telefonnummern und Mail Adresse. Wie ich daran gekommen bin macht mich nicht gerade stolz.

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Irgendwie glaube ich nicht, dass du als iranischer Staatsbürger Unterhalt nach deutschem Recht bei deinem in England lebenden Vater einklagen kannst. Und da deine Mutter nach iranischem Recht auf Alimente verzichtet hat (was anscheinend rechtens war), stellt sich auch hier die Frage, warum das nach deutschem Recht gehandelt werden sollte. Nur, weil du jetzt hier wohnst?

gruß azrael

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#5
 Von 
hoopstar90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber habe ich überhaupt Recht auf Unterhalt?

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hoopstar, nach deutschem Recht hast du einen Anspruch auf Barunterhalt von beiden Eltern.

Aber ob das in deiner Konstellation etwas Wert ist.... ich muss passen. Ich denke, in diesem Fall musst du dich wirklich an einen Profi wenden.

Grüße

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#7
 Von 
bertrieke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze hört sich sehr interessant an. Hast Du verlässliche Daten aus England über die Vermögens- und Einkommensseite Deines Vaters in England und hast Du schon mal mit der dortigen CSA gesprochen? Ich kenne mich ein büschen in England aus und kann bei Bedarf dort mal tätig werden. Die Englischen Behörden sind aber komisch; bitte nicht zu viel erwarten. Die sind daeine Mischung aus Schildbürger und Kafka's Schloss.

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#8
 Von 
hoopstar90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch nichts derartiges unternommen. ich habe erst kommende woche den termin beim anwalt. Ich habe nur die genaue Addresse und die Telefonnummer von meinem Vater aus England. Und ich weiß es von ihm selbst dass es ihm dort finanziell gut geht. Aber ich denke nicht, dass er mir alles schriftlich rüberfaxt damit ich ihn auf unterhalt anklage...

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#9
 Von 
Andrea Woelke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Diesen Beitrag habe ich schon so ähnlich auf einem anderen Thread geschrieben, aber falls jemand hier drüber stolpert, also noch einmal.

Für dich, hoopstar90, ist natürlich der Punkt bei der Entscheidung eines weiteren Schrittes auch, ob du unter deinen Umständen von deinem Vater in England Unterhalt bekommen könntest und, wenn ja, wieviel. Das hängt von den individuellen Umständen ab. Englische Gerichte wenden immer englisches Recht beim Unterhalt an , egal wo der Gläubiger wohnt oder welche Staatsangehörigkeit er hat.

Der Kindesunterhalt ist auch in England von der Scheidung der Eltern unabhängig und die Eltern können darauf nicht verzichten.

Vorab einmal: wenn jemand in Deutschland eine Gerichtsverfügung über Unterhalt schon hat (z.B. im Zuge einer Scheidung), dann ist Deutschland zuständig (weil hier die Gerichte zuerst angerufen wurden) und der Titel ist in England über das Bundesamt für Justiz , das seit dem 1.1.2008 die deutsche Zentralstelle ist, und die englische Zentralstelle vollstreckbar. Der Prozess ist langwierig aber kostenlos . Wie effektiv er ist, kann ich nicht sagen. Das kommt wahrscheinlich auch auf den Fall an und darauf, ob der Schuldner dann zahlt wenn er (oder sie) von einem englischen Gericht die Aufforderung bekommt.

Wenn es noch keine gerichtliche Entscheidung gibt, kann man sich aussuchen, ob man (als in Deutschland lebender Unterhaltsforderer) in Deutschland oder in England klagt, wenn der Schuldner in England wohnt. Das sollte im Einzelfall mit Anwälten in beiden Ländern diskutiert werden. Die Kosten spielen hier eine Rolle, aber auch, was man z.B. erwarten kann; aber auch die Tatsache, dass man eine englischen Titel in England sofort selber vollstrecken kann, den deutschen Titel aber erst über die Zentralstellen in England registrieren lassen muss.

Wenn es um ein paar Hundert Euro im Monat Kindesunterhalt geht, und man in Deutschland Prozesskostenhilfe bekommt, aber in England nicht, ist es wahrscheinlich am besten in Deutschland den Titel zu bekommen und dann zu hoffen, dass über die Zentralstellen etwas kommt.

Die EU Regelung ist die sogenannte Brüssel I Verordnung . Diese wird aber im Juni 2010 für Unterhalt durch eine neue Verordnung abgelöst, die es dann die Anerkennung und Vollstreckung leichter machen wird. Das Vereinigte Königreich hat hierbei aber eine Sonderstellung.

Die Child Support Agency ist für internationalen Unterhalt nicht zuständig. Mehr zum Thema Familienrecht in England und Kindesunterhalt in England finden Sie auf unserer Webseite auf Deutsch und Englisch.

[color=blue]Andrea Woelke, Solicitor, Alternative Family Law, London[/color]

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