Unterhalt in Zweitausbildung

22. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
nadusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt in Zweitausbildung

Meine Situation ist folgende und brauche mal dringend ein paar Ratschläge dazu.

Mache gerade mein Abitur nach, bin an der FOS, d.h. sie setzt ne abgeschlossene Ausbildung voraus. BaföG bekomme ich, nur leider haben die ausgerechnet, dass meine Eltern mich mit 160 Euro noch unterstützen können / sollen. Das ist aber 1. nicht der Fall, weil mein Dad auch den Job gewechselt hat und weniger verdient und außerdem sind meine Eltern so eingestellt, dass sie sagen, sie haben mich während meiner ersten Ausbildung unterstützt und es mir auch noch möglich gemacht 2 Jahre als AuPair in die USA zu gehen, jetzt ist Schluss und ich solle zu sehen, wie ich das alles finanziert kriege oder eben arbeiten gehen. However, den Antrag auf Vorausleistung hab ich gestellt, aber die wollen jetzt eben erstmal prüfen, ob meine Eltern generell unterhaltspflichtig wären...

Kann mir jemand sagen wie das ist?
Also nochmal zusammengefasst:
Ich bin 22
hab ne abgeschlossene Ausbildung (fertig war ich in 2006, danach war ich noch 2 Jahre in den USA als AuPair)
mache nun Fachoberschule (und dann Studium)

Müssen meine Eltern rein vom Gesetz noch Unterhalt für mich zahlen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Was hast du für eine Ausbildung gemacht und was willst du studieren?

Und nun zur moralischen Keule: Du könntest dir neben der Schule natürlich auch noch einen Nebenjob suchen, das ist im Allgemeinen mit dem Schulpensum vereinbar. Denn dass deine Eltern zwei Jahre Aufenthalt in den Staaten ermöglicht haben - Hut ab.

gruß azrael




2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe Bürokauffrau gelernt und möchte gerne Weltwirtschaftssprachen oder Innenarchitektur studieren (habe mich noch nicht entschieden)

Den Aufenthalt in den USA habe ich allerdings selbst finanziert, habe ja vorher noch 7 Monate voll gearbeitet nach der Ausbildung und da halt wie ein Weltmeister gespart. Meinen Eltern wäre sowas nämlich gar nicht möglich gewesen.

Nebenbei jobben gehe ich auch, nur leider komme ich da mal gerade auf die 200 Euro im Monat, da sich das anders nicht mit der Schule vereinbaren lässt. In den Ferien wird das dann wieder mehr sein, aber die sind halt auch nicht jeden Monat.

Würde eigentlich nur gerne wissen, ob meine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind, da es ja meine zweite Ausbildung ist!?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo nadusa,

rein von Unterhaltsrecht her steht Dir kein Unterhalt mehr zu. Deine Eltern haben Dir eine erste Ausbildung finanziert. Wenn sie Dich noch wärend der Zeit als Aupair finaziell unterstützt haben ist toll, hätten Sie aber nicht müssen. Denn da besteht ebenfalls kein Unterhaltsanspruch.

Wen Du jetzt die Fachhochschulreife nachholen möchtest, dann ist das Deine Sache. Auch bei einem anschleißenden Studium sehe ich keinen Unterhaltsanspruch, nicht mal wenn das Studium auf Deinen Ausbildungsberuf aufbaut.

Dafür ist die Reihenfolge falsch.

Ok wäre, Abi - Ausbildung - Studium

Nicht ok, Ausbildung - Abi - Studium

Da wirst Du von den Herrschaften nichts mehr fordern können.

LG Nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nadusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort. Dann hoffe ich jetzt mal, dass das beim BaföG evtl doch als elternunabhängig durchgeht. Ansonsten weiß ich wirklich nicht, wie ich dieses Jahr Schule überstehen soll finanziell...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nadusa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann mir noch jemand sagen in welchem Paragraphen ich das nachlesen kann? Das wäre wichtig. Vielen Dank!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo nadusa,

einen konkreten § wirst Du dafür nicht finden. Dieses ergibt sich aus der Rechtssprechung verschiedener Urteile auf OLG- oder BGH-Ebene.

Dieses würde vielleicht für Dich passen:

Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.03.2001
11 UF 64/2001

quote:<hr size=1 noshade> In Fällen, in denen ein unterhaltsberechtigtes Kind einen Realschulabschluss erlangt und anschließend eine Lehre angetreten und abgeschlossen hat, müssen sich die Eltern im Regelfall nicht mehr auf einen Hochschulbesuch des volljährigen Kindes einstellen. Sie können vielmehr darauf vertrauen, dass sie mit erfolgreichem Abschluss der Lehre eine begabungsgerechte Ausbildung finanziert haben und brauchen nicht mehr mit einer weiteren Inanspruchnahme durch Ausbildungsunterhalt zu rechnen. Die für den Ausbildungsgang Abitur - Lehre - Studium entwickelten Grundsätze sind daher auf die Fälle Realschule - Lehre - Fachoberschule - Fachhochschulstudium nicht übertragbar. <hr size=1 noshade>


LG Nero

-----------------
""

-- Editiert am 10.10.2009 21:00

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen