Unterhalt in der Ausbildung - Vater stellt Hilfe ein.

2. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nathalie_Kop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt in der Ausbildung - Vater stellt Hilfe ein.

Guten Abend zusammen und frohes neues Jahr.

Ich hab ein kleines Anliegen. Da ich genau meine Situation hier im Forum noch nicht gelesen habe, schreibe ich hier einen Beitrag.

Es geht um folgendes Szenario: Im Jahre 2014 bin ich aus familiären Gründen in meine eigene Wohnung gezogen. Mein Vater hat die Miete und Nebenkosten gezahlt, genau wie die Versicherungen (Haftpflicht & Hausrat). Ich war aus gesundheitlichen Gründen bis zum Jahre 2016 nicht arbeitsfähig, habe aber dann im September 2016 meine Ausbildung zur Chemikantin angefangen. Dies ist auch meine erste Ausbildung. Nach dem ersten Ausbildungsjahr bin ich allerdings wieder erkrankt und war für ein Jahr berufsunfähig geschrieben. Seit November 2018 bin ich allerdings wieder voll arbeitsfähig, worauf mein Vater dann verlangte, dass ich den Mietvertrag auf mich umschreiben lasse und die Miete komplett selbst zahle. Er sagte dann noch, dass er die Zahlungen für Strom, Gas, Wasser und die Versicherungen weiterhin übernimmt, da ich alles komplett (also Miete, Nebenkosten und Versicherungen) nicht alleine stemmen kann.
Vor ein paar Tagen rief er mich allerdings an und sagte, dass er nun die Zahlungen für Versicherungen und Nebenkosten komplett einstellt und ich Ausbildungsbeihilfe beantragen soll. Gesagt getan. So setzte ich mich heute mit der Agentur für Arbeit in Verbindung und füllte den Antrag aus. Nun braucht die Agentur einen Einkommensnachweis & eine Einkommenserklärung beider Elternteile ( verheiratet und noch zusammenlebend) was mein Vater aber mit der Aussage "Wenn die sehen was ich verdiene, lehnen die den Antrag sofort ab" gänzlich verweigert. Er ist der Meinung, dass er nicht mehr für mich verantwortlich ist, da ich 25 Jahre alt bin und ich somit einen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe habe.

Nun ergeben sich bei mir 4 Fragen:

1. Stimmt es was mein Vater sagt ? Dass er für mich nicht mehr verantwortlich ist, weil ich 25 Jahre alt bin?

2. Mit welchen Konsequenzen muss mein Vater rechnen, wenn er die Einkommenserklärung & den Einkommensnachweis weiterhin gänzlich verweigert? Und habe ich Möglichkeiten, die Beihilfe trotzdem zu beantragen?

3. Kann die Agentur die Beihilfe verweigern, wenn mein Vater "zu viel" verdient?

4. Sollte die Agentur aus oben genanntem Grund die Beihilfe verweigern, muss mein Vater dann weiterhin für mich aufkommen?

Die Miete kann ich definitiv stämmen, nur nicht zusammen mit den Nebenkosten.

Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten.

Liebste Grüße,

Nathalie Kop.

-- Editiert von Moderator am 03.01.2019 13:57

-- Thema wurde verschoben am 03.01.2019 13:57

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

1: Nein. Solange das Kind noch keine erste Ausbildung abgeschlossen hat, eine solche (den Neigungen und Fähigkeiten entsprechende) aber zügig anstrebt, sind die Eltern unterhaltspflichtig. Ob das bei dir derFall ist, kann ich nicht beurteilen, aber mit deinem Alter hat das nichts zu tun.

2: ich vermute, das ist analog zum Bafög: du könntest dann die Beihilfe als Virschuss beantragen und das Amt bevollmächtigen, deine Rechte direkt bei den Eltern durchzusetzen.
Lass dich beim Amt beraten.

3: wenn dein Vater dir Unterhalt verweigert: nein. Wie Bei 2 gesagt würdest du den Vorschuss bekommen, müsstest dann allerdings deinen Unterhaltsanspruch ans Amt abtreten.

4: erübrigt sich mit den anderen Antworten

Zur Situation allgemein: du solltest beachten, dass du laut BAB nur Anspruch auf eine begrenzte monatliche Summe hast. Ob die für deine Wohnung und deine sonstigen Lebenshaltungskosten ausreichrnd ist, jann ich nicht sagen.
Jedenfalls wirst du nicht mehr bekommen nur weil du in einer teureren Wohnung statt im Lehrkingsheim lebt.
Es gab da kürzlich ein Urteil (in München, glaube ich) dass einem Studrnten auch zugrmutet werdrn könne, einen Schlafplatz in seiner Einzimmerwohnung unterzuvermieten wenns Geld zu knapp sei...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nathalie_Kop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde mich nochmal vom Amt beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Den Anspruchsübergang und Vorschuss beim BAB findest du in [link=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__68.html]§ 68 SGB III [/link].

Ist natürlich ein spitzenmäßiges Verhalten des Vaters. Zahlung einstellen, auf die Agentur für Arbeit verweisen und dann seine Einkommensunterlagen dort nicht einreichen wollen.

Zu den Aussagen von quiddje sei noch zu ergänzen, dass auch ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter nach [link=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html]§ 27 SGB II [/link] bestehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, wie hoch die AZUBI-Vergütung ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Eins vorweg (zur Info an deinen Vater): es gibt im Unterhaltsrecht keine Altersgrenze!
Als Azubi mit eigener Wohnung stehen dir 735,- Euro.
Die Hauptfrage ist also: was erhältst du an Ausbildungsvergütung? Von der Ausbildungsvergütung (netto) kannst du eine Pauschale in Höhe von 90,- bzw. 100,- Euro absetzen (je nach OLG).
Ist dein Bedarf damit vielleicht schon gedeckt?
Falls nicht: BAB wäre eine Möglichkeit. Dort will man anhand der Einkommensnachweise natürlich prüfen, ob deine Eltern nicht vorrangig unterhaltsverpflichtet wären.
Verweigern die Eltern die Auskünfte, dann kann eine Vorausleistung gewährt werden (Antrag erstmal ohne Einkommensprüfung der Eltern). Die Arbeitsagentur prüft dann im nachhinein, ob die Eltern zahlen könnten /müssten. Zur Not werden die Eltern vor Gericht gezogen... (kann als Info vielleicht deinen Vater "umstimmen", damit er mitwirkt)
https://www.bafoeg-aktuell.de/karriere/berufsausbildungsbeihilfe.html

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Auch auf die Gefahr hin, keinen hilfreichen Beitrag zu leisten...

Das aktuelle Verhalten des Vaters ist sicher nicht okay, vor allem so "knall und fall". Nichts destotrotz hat er die letzten JAHRE offenbar alle Kosten getragen. Dazu wäre er sicher nicht in diesem Umfang verpflichtet gewesen, ggf. wäre auch hier ein Dritter (z. B. die ARGE) zu involvieren gewesen.
Dies hilft sicher nicht in der aktuellen Situation. Ich wollte es nur mal erwähnt haben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Nathalie_Kop):
dass er nun die Zahlungen für Versicherungen und Nebenkosten komplett einstellt
Nennst du bitte mal die Summe?
Zitat (von Nathalie_Kop):
Die Miete kann ich definitiv stämmen, nur nicht zusammen mit den Nebenkosten.
Nennst du bitte mal die einzelnen Summen?
Haftpflicht und Hausrat-Versicherung ist sicher monatlich ein kleiner Posten.

Wieviel bleibt dir denn von der Azubi-Vergütung für deinen Lebensunterhalt übrig?
Zitat (von Nathalie_Kop):
Ich war aus gesundheitlichen Gründen bis zum Jahre 2016 nicht arbeitsfähig
Da hat der Vater auch die Wohnkosten usw. bezahlt? Wer hat den LU bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das oben erwähnte Urteil wollte ich noch nachreichen:
Beschluss vom 26.6.2018, Sozialgericht Berlin: S 95 AY 91/18 ER

0x Hilfreiche Antwort

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