Hallo!
Ich hab da mal eine Frage: Habe Anfang Oktober eine Ausbildung begonnen und wollte wissen ob mein Vater noch Unterhalt zahlen muss. Bin 21 Jahre alt und wohne nicht mehr zu Hause. Es ist meine erste Ausbildung.
Mein Vater bestreitet dass er in der Ausbildung zahlen muss..
Was meint ihr dazu?
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Unterhalt in der Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mit 21 eine Ausbildung angefangen ist recht spät. Um die Unterhaltsfrage beantworten zu können sag doch mal, was du vorher gemacht hast. Was ist übrigens mit deiner Mutter? Die wäre dann ebenfalls unterhaltspflichtig.
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"gruß azrael"
hab bis 2004 die schule besucht, da hat er noch gezahlt. dann hab ich ein jahr gejobbt, in der zeit musste er wohl keinen unterhalt zahlen
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Was für eine Schule war das? Gymmi mit Abi-Abschluss? Berufsfachschule?
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"gruß azrael"
das war ein kaufmännisches berufskolleg
mit Abschluss als was? Oder abgebrochen? Schreib mal etwas ausführlicher.
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"gruß azrael"
ich habe den BKII Abschluss. Nennt sich staatlich gepr. Wirtschaftsassistentin. Die Fachhochschulreife hab ich nicht erreicht..
Dann wäre doch die Ausbildung Deine erste gewesen, sprich Du hast eigentlich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dein Vater muss nur für die erste Berufsausbildung Unterhalt zahlen. Damit hat er recht, dass er die Unterhaltszahlungen einstellt.
das war doch aber keine berufsausbildung,sondern schule..
Wenn Du "Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin" bist, ist das eine SCHULISCHE Berufsausbildung. Anders wäre es, wenn die Schule eine berufsvorbereitende Schule wäre (z.B. Fachabitur, etc.). Durch Deinen Abschluss hast Du allerdings eine Berufsausbildung erworben, mit der Du arbeiten gehen kannst.
Wenn Du zusätzlich noch eine Ausbildung in einem Betrieb anfängst, ist das Deine Sache, gilt aber als zweite Berufsausbildung. Die müssen Deine Eltern nicht mehr finanzieren.
dass heißt hätte ich die fachhochschulreife erlangt müsste er, aber da ich dies nicht geschafft hab muss er nicht?? mir fehlte ja nur eine bestandene prüfung zur fachhochschulreife...
biem BKII handelt es sich doch um eine weiterführende schule,mit deren beenden man die fachhochschulreife erlangt . nur dass ich das ziel der fhr nicht erreicht habe...
-- Editiert von nat21 am 28.10.2005 15:13:06
-- Editiert von nat21 am 28.10.2005 15:13:45
Nein, die Fachhochschulreife hat damit nix zu tun. Du hast eine abgeschlossene, wenn auch schulische, Ausbildung. Du darfst Dich "Staatlich Geprüfte Wirtschaftsassistentin" nennen und Dich auch so bei Firmen bewerben. Eigentlich müsstest Du keine Ausbildung mehr machen, da Du schon eine Ausbildung hast. Das hat Dir doch hoffentlich auch die Schule erklärt, dass das eine Ausbildung ist, oder?!
Meine Schwester hat auch eine (schulische) Ausbildung als "Staatlich geprüfte ..." gemacht, daher weiss ich, dass dies eine AUSBILDUNG ist.
Damit haben Dir Deine Eltern schon eine Ausbildung finanziert und sind daher nicht mehr unterhaltspflichtig!
Was wäre wenn nat21 ein Fachabitur dranhängen würde? Muss das zwangsläufig die selbe Sparte sein?
Also wenn nat21 JETZT nach über 15 Jahren noch ein Fachabi dranhängen würde, würde ich als Vater mit Sicherheit nicht mehr zahlen!
Sirko
Hallo ,
könnte sein das der ehemalige Azubi heute zu Elternunterhalt verpflichtet wird.
edy
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