Unterhalt in der Ausbildung

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt in der Ausbildung

Hallo!
Ich hab da mal eine Frage: Habe Anfang Oktober eine Ausbildung begonnen und wollte wissen ob mein Vater noch Unterhalt zahlen muss. Bin 21 Jahre alt und wohne nicht mehr zu Hause. Es ist meine erste Ausbildung.
Mein Vater bestreitet dass er in der Ausbildung zahlen muss..
Was meint ihr dazu?


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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Mit 21 eine Ausbildung angefangen ist recht spät. Um die Unterhaltsfrage beantworten zu können sag doch mal, was du vorher gemacht hast. Was ist übrigens mit deiner Mutter? Die wäre dann ebenfalls unterhaltspflichtig.

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hab bis 2004 die schule besucht, da hat er noch gezahlt. dann hab ich ein jahr gejobbt, in der zeit musste er wohl keinen unterhalt zahlen

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Was für eine Schule war das? Gymmi mit Abi-Abschluss? Berufsfachschule?

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das war ein kaufmännisches berufskolleg

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

mit Abschluss als was? Oder abgebrochen? Schreib mal etwas ausführlicher.


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"gruß azrael"

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#6
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe den BKII Abschluss. Nennt sich staatlich gepr. Wirtschaftsassistentin. Die Fachhochschulreife hab ich nicht erreicht..

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#7
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Dann wäre doch die Ausbildung Deine erste gewesen, sprich Du hast eigentlich schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dein Vater muss nur für die erste Berufsausbildung Unterhalt zahlen. Damit hat er recht, dass er die Unterhaltszahlungen einstellt.

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#8
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

das war doch aber keine berufsausbildung,sondern schule..

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#9
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn Du "Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin" bist, ist das eine SCHULISCHE Berufsausbildung. Anders wäre es, wenn die Schule eine berufsvorbereitende Schule wäre (z.B. Fachabitur, etc.). Durch Deinen Abschluss hast Du allerdings eine Berufsausbildung erworben, mit der Du arbeiten gehen kannst.

Wenn Du zusätzlich noch eine Ausbildung in einem Betrieb anfängst, ist das Deine Sache, gilt aber als zweite Berufsausbildung. Die müssen Deine Eltern nicht mehr finanzieren.

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#10
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

dass heißt hätte ich die fachhochschulreife erlangt müsste er, aber da ich dies nicht geschafft hab muss er nicht?? mir fehlte ja nur eine bestandene prüfung zur fachhochschulreife...

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#11
 Von 
nat21
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

biem BKII handelt es sich doch um eine weiterführende schule,mit deren beenden man die fachhochschulreife erlangt . nur dass ich das ziel der fhr nicht erreicht habe...

-- Editiert von nat21 am 28.10.2005 15:13:06

-- Editiert von nat21 am 28.10.2005 15:13:45

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#12
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Nein, die Fachhochschulreife hat damit nix zu tun. Du hast eine abgeschlossene, wenn auch schulische, Ausbildung. Du darfst Dich "Staatlich Geprüfte Wirtschaftsassistentin" nennen und Dich auch so bei Firmen bewerben. Eigentlich müsstest Du keine Ausbildung mehr machen, da Du schon eine Ausbildung hast. Das hat Dir doch hoffentlich auch die Schule erklärt, dass das eine Ausbildung ist, oder?!

Meine Schwester hat auch eine (schulische) Ausbildung als "Staatlich geprüfte ..." gemacht, daher weiss ich, dass dies eine AUSBILDUNG ist.

Damit haben Dir Deine Eltern schon eine Ausbildung finanziert und sind daher nicht mehr unterhaltspflichtig!

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#13
 Von 
Rallek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre wenn nat21 ein Fachabitur dranhängen würde? Muss das zwangsläufig die selbe Sparte sein?

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#14
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Also wenn nat21 JETZT nach über 15 Jahren noch ein Fachabi dranhängen würde, würde ich als Vater mit Sicherheit nicht mehr zahlen!

Sirko

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#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

könnte sein das der ehemalige Azubi heute zu Elternunterhalt verpflichtet wird.

edy :???:

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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