Unterhalt jeweils 1 Kind bei Mutter/ Vater Scheidung

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
2mama0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt jeweils 1 Kind bei Mutter/ Vater Scheidung

Hallo,

folgende Situation:
Scheidung Mann/ Frau, 2 Kinder, werden "aufgeteilt".

Mutter Angestellte ca 2.300 Netto Stkl 3 (seit ca 2 Jahren, davor Elternzeit), ab 2018 Stkl 1 ca 2.000 Netto
Vater Selbständig ca 400 "Netto"

Vater wird ALG2 beantragen müssen für sich.

Frage: Wird sich das Jobcenter evtl. nachehelichen Unterhalt von der Mutter holen? Wie erfolgt die Berechnung?
>> Mutter: bezahlt Unterhalt für 1 Kind
>> Vater: kann keinen Unterhalt zahlen, Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss

d.h. für die Mutter: 2.000 minus Unterhalt 1 Kind ca 350€ minus nachehelicher Unterhalt (bis Selbstbehalt 1.200€ plus Unterhaltsvorschuss ca 200€). Bleiben ihr 1.400€. Ist die Rechnung korrekt?

Danke und VG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Der Vater wird sein Hobby (400€) evtl. aufgeben müssen, und als Angestellter arbeiten müssen.

Die Mutter könnte verpflichtet werden für beide Kinder aufzukommen.

lg
edy

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#2
 Von 
2mama0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Der Vater wird sein Hobby (400€) evtl. aufgeben müssen, und als Angestellter arbeiten müssen.

lg
edy


Davon ist auszugehen, es geht um die Zeit bis er etwas gefunden hat.

D.h. die Mutter wird keinen Unterhaltsvorschuss bekommen? Obwohl er einkommensunabhängig ist? Ist er in den 1.200€ Selbstbehalt inkludiert oder kommt er on top?

Oder verlangt das Jobcenter gar nichts, da ja selbst ein Kind zu betreuen ist? Das Einkommen des Vaters war vor der Ehe auch nicht höher, ehebedingte Nachteile hat er GAR KEINE.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Die Mutter wird UVG bekommen (i.d.R. egal was sie verdient).

Das JC wird prüfen ob sie was bei der Mutter holen kann.

Nur muss geklärt werden ob dem Vater nachehelicher Unterhalt zusteht. Wenn das Familiengericht entscheidet "kein nachehelicher
Unterhalt" dann kann das JC nicht dagegen angehen.

lg
edy

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#4
 Von 
2mama0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und WENN sie nachehelichen Unterhalt ans JC zahlen müsste wäre der Selbstbehalt bei 1.200 plus 200 Unterhaltsvorschuss oder ist der schon dabei?

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Der Selbstbehalt wäre 1200€ (bereinigtes Netto).



Unterhaltsvorschuss so wie KG kommen oben drauf ( ist ja nicht ihr Geld,sondern Geld des Kindes).

vG
edy

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