Unterhalt konkret berechnen

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt konkret berechnen

Mein Mann hat sich von mir getrennt. Ich bin zur Zeit nicht berufstätig (weil schwer erkrankt). Sein Nettoeinkommen beträgt Euro 4841,64. Hinzu kommen Tantiemen (keine Ahnung wie häufig und in welcher Höhe) u d ca. 150,- Tagegelder.

Unser Sohn lebt aufgrund meiner Erkrankung bei meinem Mann. Das Kindergeld in Höhe von 184,- Euro erhält er.

Mein Mann hat bislang weder die Scheidung eingereicht, noch irgend welche Schritte diesbezüglich eingereicht. Allerdings zahlt er mir auch noch keinen Unterhalt. Ich lebe jetzt sei 4 Wochen in einer kleinen, möblierten Wohnung. Kümmere mich an drei Tagen/Woche um unser Kind und alle 14 Tage am Wochenende.

Meine Krankenversicherung (gesetzlich) läuft über meinen Mann... ich bin familienversichert.

Wie errechne ich meinen Unterhalt? Wie hoch sollte er ganz konkret sein?

Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hier jemand helfen könnte!! Danke!!

Herzliche Grüße

AuchHier... A.

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29 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie sollten sich einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht besorgen und damit einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Die Hilfe des Anwalts kostet Sie dann höchstens 10€. Der Anwalt fordert die notwendigen Unterlagen für die Unterhaltsberechnung bei Ihrem Mann an und dann dürfte auch die Höhe der Tantiemen etc. geklärt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ist zwar ein lieb gemeinter Rat, hilft mir aber momentan nicht wirklich weiter.

Was ich vermeiden möchte ist, dass ich ihn verärgere. Klar... mir steht Unterhalt zu. Aber ich bin zur Zeit noch viel zu schwach, um mich einem Kampf zu stellen. Wenn ich konkret an ihn heran trete und ihm zumindest eine Zahl... einen Anhaltspunkt... nennen kann, dann lässt er mit sich reden. Wenn ein Anwalt ihn anschreibt und um Unterlagen etc. bittet, wird er mir jeden, aber auch jeden Stein in den Weg legen, den es gibt. Dafür fehlt mir gerade echt die Kraft.

Mir ist es total wurscht, wie hoch die Tantiemen, Zulagen, Bonus etc. sind. Mein Anspruch, den ich gerade jetzt... heute... hier... habe, beruht einzig und alleine auf seinem Nettogehalt (s. oben). Das würde mich schon reichen, um zumindest die Miete zu bezahlen.

Wenn ich diese Zahl in den Unterhaltsrechner der Düsseldorfer Tabelle eingebe, dann kommt eine wirklich hohe Summe heraus. Mich hat das irritiert und ich kann das gar nicht glauben. Deshalb wäre es hilfreich, wenn mir hier jemand erklären kann, was von dieser errechneten Summe (in diesem Fall Euro 2011,-) noch abgezogen werden muss oder soll?

DANKE!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

AuchHier... A.


der Unterhalt ermittelt sich nicht nur aus der Situation einer Krankheit, da kommen verschiedene Punkte zusammen.

Manch einer/ eine würde sagen, dass du Unterhalt für das Kind zahlen musst.


Da gab es schon heiße Beiträge.

Wie ist denn die Lage? Wie lange bist du verheiratet und wie alt ist das Kind?

Welche Krankheit hast du und, wie lange bist du krank/ arbeitsunfähig?

Wovon lebst du z. Zt?
Hat dein Mann eventuell Betreuungskosten für das Kind?
Gibt es Schulden die abgezahlt werden, Vermögen oder sonstiges?

Das wären so meine Fragen, um überhaupt von Unterhalt zu sprechen.

Ich will dir nix, wer krank ist und schwach muss unterhalten werden, aber man muss sich das genau ansehen.
Zumal du ja schreibst, dein Mann ist nicht mehr so zart beseidet, wenn du mit einem Anwaltsschreiben aufschlägst.

Wäre ja gut, wenn du mit ihm alles in Ruhe besprechen könntest, ginge das?

Wäre ja auch zum Wohle des Kindes, wenn es ihm bei der Mutter gut geht, wenn es dort auch alles hat.

Ihr müsst ja nicht gleich die Scheidung einreichen, erst mal trennen und schauen, weiterhin Krankenversichert und gute Kontakte mit dem Kind.
Geht es dem Kind denn soweit gut mit der Situation?

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

So viele Fragen... *lächel*...

Ich habe Krebs. Endstadium.
Ich lebe von meinen Rest-Reserven (echt nicht viel). Musste bislang keine Miete zahlen, da die Wohnung eines Bekannten. Ab 1.6. bin ich Mieterin.
Keine Schulden. Vermögen meines Mannes... schätzungsweise 50.000 Euro... (Aktien, Anleihen usw.). Ich selbst habe kein Vermögen.
Unser Kind ist fünf Jahre alt. Bislang war ich diejenige, die sich ausschließlich das Kind gekümmert hat.

Glaub mir... Ich bin mehr als gesprächsbereit. Mein Mann war nie der emotionsgeladene Typ und wird es in diesem Leben auch nicht mehr werden.

Zum Wohle des Kindes... eben... darum versuche ich es so zu machen, dass mein Mann möglichst aggressionsfrei ist. Das schließe ich aber aus, sobald ich mit einem Anwalt ankomme.

Ja, dem Kind geht es soweit gut. Wir kümmern uns ja beide. Mein Mann das allererste Mal. Bislang war ich allein erziehend.

Hm... Wovon soll ich Unterhalt zahlen? Ich bin direkt aus der Elternzeit (3 Jahre) in die Krankheit gegangen. Wenn du das Nettoeinkommen meines Mannes betrachtest, sollte wohl klar sein, dass er sich und das Kind sehr gut versorgen kann.

Ich hatte übrigens in den vergangenen fünf Jahren (Elternzeit + Krankheit) keinerlei "zusätzliche" Vergüngstigungen. Kein Taschengeld... keine Extras... keinen Urlaub... keine Geschenke. Echt nichts. Er hat sein Geld gehortet und ich war so blöd keine Ansprüche zu stellen (das Haushaltsgeld inkl. aller Sonderausgaben fürs Kind usw.) für drei Personen betrug 900 Euro) mit allem zufrieden zu sein und ihn bei seiner Karriere zu unterstützen.

Es kann doch echt nicht sein, dass mir jetzt noch nicht mal so etwas wie Unterhalt zusteht?! Wie anstrengend... *lächel*.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Sein Nettoeinkommen beträgt Euro 4841,64.

teilen sie die Summe durch 2, da sie kein Einkommen haben gibt es keine Differenz.
Jetzt müßen sie es noch bereinigen um die Ehebedingten Zahlungsverpflichtung. Das wäre dann in etwa grob das Trennungsunterhalt. Sie müßten ihren Mann in Zahlungsverzug setzten ! um einen Rechtsanspruch zu begründen.


Zitat:
Keine Schulden. Vermögen meines Mannes... schätzungsweise 50.000 Euro... (Aktien, Anleihen usw.).


Gibt es einen Ehevertrag ?

Das Kindergeld gehört zu hälfte ihnen.
Wie alt ist das Kind ?

Lassen Sie sich nicht entmutigen, selbsvertändlich steht ihnen Unterhalt, und wohl mehr zu.



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Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen"

-- Editiert am 26.05.2011 21:34

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke, zatarush!

Das hilft mir nun schon sehr.

Das Kind ist fünf Jahre alt (s. meine vorherige Antwort).

Was sind denn ehebedingte Zahlungsverpflichtungen, die ich abziehen müsste? Warum gehört das Kindergeld zur Hälfte mir, wenn das Kind bei meinem Mann lebt? Wie verwirrend das alles ist.

Witziger Spruch in Ihrer Signatur... *lach*

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Was sind denn Ehebedingte Zahlungsverpflichtungen

Gemeinsamme Verpflichtungen die man in der Ehe gemacht hat und die bedient werden müßen. Versicherungen, Kredite, wie Gesagt Ehebedingt !
Das Kindergeld gehört beiden nicht nur einem !
mein erstes Posting war ein wenig früher ;)

Ihrem Kind gegenüber sind sie natürlich Unterhalsverflichtet.
Sofern sie den Eigenbadarf überschreiten.




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Meine Meinung steht fest!
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-- Editiert am 26.05.2011 21:46

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das Kindergeld gehört zu hälfte ihnen.
Das ist so nicht richtig. Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt, in diesem Fall der Vater. Zahlt die Mutter Unterhalt, kann sie die Hälfte des Kindergeldes vom zu leistenden Unterhaltsbetrag abziehen.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

@von azrael stimmt davon ist ja auch wohl auszugehen, bei dem Unterhalt.

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Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Zatarush... Ich könnte sie echt knutschen! Danke, danke, danke!

Gar nicht mal so sehr für die konkreten Infos (die ich unbedingt brauchte und für dich natürlich auch sehr dankbar bin), sondern fürs Mutmachen und die Durchhalteanweisung ;-)

Ich darf... Ich kann... Ich will!

Werde jetzt mal anfangen zu rechen. Es gibt keinen Ehevertrag. Die ehebedingten Zahlungen beschränken sich auf Versicherungen (die zur Hälfte meine waren und geblieben sind... wobei mir einfällt, dass ich die Haftpflichtversicherung ja nun selber für meine Wohnung benötige, nicht wahr).

Er soll natürlich und selbstverständlich das Kinergeld bekommen. Den Kindesunterhalt in Höhe von 390,- Euro (lt. DüTab) kann ich ihm nicht zahlen, aber den zieht er doch dann von meinem Unterhalt ab, oder? Soll er unbdingt... wenn das der richtige Weg ist.

Für mich sind das hier alles böhmische Dörfer. Wozu dient die DüTab denn, wenn ich mich darauf nicht berufen kann? Nach deren Unterhaltsrechner (Eingabe Nettoeinkommen... und Angabe des Kindes/Alter... mehr hatte ich ja nicht, um es einzugeben) schien es mir so einfach zu sein... *lächel*.

Hm... Ich möchte gar nicht Unterhalt "und mehr". Mir würde wirklich das absolute Minimum dessen, was mir im Moment zusteht, reichen. Ist ohnehin schon demütigend genug... und wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann den, dass ich wieder arbeiten könnte.

Herzliche Grüße...



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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Wie errechne ich meinen Unterhalt? Wie hoch sollte er ganz konkret sein?


Es gibt eine Faustregel:

Die Differen zwischen Deinem Einkommen und dem Einkommen Deines Mannes und davon stehen Dir 3/7 als Unterhalt zu.
Inwieweit das in Deinem Fall enwendbar ist, weiss ich allerdings nicht.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RGB123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Dein Ex schuldet dir Trennungsunterhalt. Du schuldest deinem Kind Kindesunterhalt.

Das Kindergeld steht dem zu, der das Kind betreut, also deinem Ex.

Da du aufgrund deiner schweren Erkrankung wohl nicht leistungsfähig bist, ist von dir kein Kindesunterhalt zu zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle findet damit keine Anwendung. Natürlich entfällt damit aber auch die hälftige Anrechnung des Kindergeldes.

Die Höhe des Trennungsunterhalts lässt sich nicht so einfach berechnen. Da muss man das bereinigte Nettoeinkommen deines Ex ermitteln. Und das wird insbesondere durch die Tatsache verringert, dass dein Mann für das Kind allein aufkommen muss. Eine Aufrechnung des Trennungsunterhalts mit dem nicht bezahlten Kindesunterhalt steht dem Kindesvater jedoch nicht zu.

Du solltest tatsächlich einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und dann eine für dich kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt deiner Wahl in Anspruch nehmen, um die Höhe des dir zustehenden Trennungsunterhalts errechnen lassen. Damit du wenigstens weißt, wo du dran bist. Ob du das dann gerichtlich durchsetzt ist eine ganz andere Frage.

Wenn du früher sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, dann hast du möglicherweise Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Dafür gelten aber bestimmte Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. eine Mindestanzahl von Beitragsjahren und ein unterbrechungsfreier Verlauf vor Eintritt des Versicherungsfalls. Hier solltest du bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kurzfristig einen Beratungstermin vereinbaren. Die Zeit drängt, weil die Fristen eingehalten werden müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

... das wird ja immer komplizierter...

Jetzt verstehe ich, warum so viele Menschen den Weg zum Gericht scheuen... *lach*.

Beratungsschein... Ja, den werde ich mir holen.

Eine Bitte habe ich noch: Kann mir jemand einen wirklich, wirklich guten Anwalt in Hannover nennen, der topfit im Unterhaltsrecht ist?!? Und bitte wirklich nur Empfehlungen, die ihr anhand irgendwelcher Erfolgsquoten und von ganzem Herzen machen könnte. Mir fehlt die Kraft und (gesundheitlich) schlichtweg die Zeit, um mit einem Anfänger ins Feld zu ziehen... *lächel*...

Fristen?! *lach* Bei dem Zustand, den ich erreicht habe, sind Fristen irgendwie ein witziger Gedanke. Krebs... sieh zu, dass du mich nicht zu früh dahin raffst... ich muss noch die Fristen einhalten ;-)

Das Leben ist schön!

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
RGB123
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Dein Fall ist aufgrund deiner Erkrankung sicher sehr tragisch.

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht ist das aber ein Fall unter tausenden. Was ist denn an dem was ich dir geschrieben habe jetzt wirklich kompliziert?

Und tatsächlich gelten Fristen für ALLE Menschen.

Eine Empfehlung für einen bestimmten Anwalt darf man dir hier nicht geben. Aber ein Fachanwalt für Familienrecht kann deinen Fall behandeln. Also ... einfach mal im Netz googeln.

Wenn deine Erkrankung wirklich so schwerwiegend ist, dann solltest du dich tatsächlich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, sondern eher eine einvernehmliche Regelung anstreben.

Wenn du eine Erwerbsunfähigkeitsrente durchsetzen könntest, dann wärst du schon mal ein Stück weit auf eigenen Beinen.

Wenn alles scheitert kannst du in jedem Fall Hartz 4 beantragen ... vielleicht kannst du auch Wohngeld erhalten ... oder andere Hilfe ... vielleicht solltest du deinen Fall im Forum Sozialrecht posten ... da sollte man auf solche Fragen differenzierter eingehen können ...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12327.05.2011 15:06:02
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Tausend Dank für die vielen wertvollen Tipps und Hinweise!!!

In der nächsten Woche werde ich also viel zu erledigen haben ;-)

Habe mal die oben angedeutet "grobe Richtlinie" durchgerechnet (3/7 des Nettoeinkommens). Danach hätte ich einen Unterhaltsanspruch von 1980,- Euro. Abzüglich Kindergeld und Kindesunterhalt. Erleichtert stelle ich fest, dass dann noch eine ganz erhebliche Summe übrig bleibt, um die Miete und Medis bezahlen zu können. Mir fällt gerade ein Riesenstein vom Herzen!

Werde mal herum horchen, wer in meiner Nähe einen guten Familienrechtler kennt. Googeln... klar geht auch, aber dann habe ich ja noch immer keine persönlichen Referenzen ;-)

Ich finde euch wirklich klasse! Wie schön, dass es dieses Forum gibt :-)

Herzliche Grüße allen Rat spendenden... Gesundes und erholsames Wochenende!

A.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Habe mal die oben angedeutet "grobe Richtlinie" durchgerechnet (3/7 des Nettoeinkommens). Danach hätte ich einen Unterhaltsanspruch von 1980,- Euro. Abzüglich Kindergeld und Kindesunterhalt.
Kindergeld brauchst du bei dir nicht abzurechnen. Sondern Kindesunterhalt - hälftiges Kindergeld (92,-). :)

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Mein Mann hat bislang weder die Scheidung eingereicht, noch irgend welche Schritte diesbezüglich eingereicht.

Bin ein wenig Irritiert, reden wir jetzt von TU oder EU ?
meine Ansicht nach reden wir von TU jedenfals kann ich aus den posting keine Scheidung erkennen.

[quoteDie Höhe des Trennungsunterhalts lässt sich nicht so einfach berechnen]
Warum nicht, alle regelmäßige Einahmen eines Steuerjahres addiert danach durch 12 teilen ergibt das durchschnittliche Nettoeinkommen.
diese bei TU durch 2 teilen, eigene Einkünfte sind nicht vorhanden.
Der Gesetztgeber sagt klar in einer Trennung haben beide Eheleute gleich gestellt zu sein 50/50.
Von diesem Ergebnis ist dann der KU zu berechnen nach DDT.


quote:
Und das wird insbesondere durch die Tatsache verringert, dass dein Mann für das Kind allein aufkommen muss.

hat mit der Sache nichts zu tun.
Der Gesetztgeber sagt klar, da wo das kind gemeldet ist ( Lebt) zahlt den Unterhalt in Form der Fürsorgepflicht, also unbar,
der andere in Form von Geldzahlung nach DDT.

quote:
Sein Nettoeinkommen beträgt Euro 4841,64.
Nach welcher Steuerklasse 3/5 oder 4/4 oder selbständig ?
Die Steuerklasse kann für das laufende Jahr beibehaltet werden, vorausgesetzt die Trennung fand dieses Jahr statt. Zum 1.1.2012 ist die Steuerklasse nach 1 bei ihrem Mann nach 2 zu ändern.

quote:
Allerdings zahlt er mir auch noch keinen Unterhalt.

Setzten Sie ihn in Verzug, dann muss er sich bewegen.

quote:
(die zur Hälfte meine waren und geblieben sind... wobei mir einfällt, dass ich die Haftpflichtversicherung ja nun selber für meine Wohnung benötige, nicht wahr).

Ich glaube Sie meinen die Hausratversicherung ;)

quote:
Den Kindesunterhalt in Höhe von 390,- Euro (lt. DüTab) kann ich ihm nicht zahlen,

Wenn er ihnen den Unterhalt zahlt können sie auch dem KU nachkommen.

quote:
aber den zieht er doch dann von meinem Unterhalt ab, oder? Soll er unbdingt... wenn das der richtige Weg ist.

Den KU kann er nicht in Abrechnung bringen, aus rechtlichen Gründen ist dieser von ihnen zu leisten.

[quoteHm... Ich möchte gar nicht Unterhalt "und mehr"]
Ihre Bescheidenheit in Ehren, aber ihr Mann setzt den zu zahlenden TU von der Steuer ab, also keine falsche Bescheidenheit ;) .

[quoteund wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann den, dass ich wieder arbeiten könnte.]
Das glaube ich ihnen ungeprüft.
















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Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)



Zatarush... Sie sind nicht zufällig Familienrechtler und noch zu buchen? ;-)

Noch einmal... DANKE... Die Verwirrung ist meinerseits nun komplett. Aber ich merke, dass sich im Hirn langsam wieder Synapsen bilden... neurologisch scheint es immerhin zu funktionieren... *lach*.

Also... Es wurde bislang keine Scheidung eingereicht. Als ich ihn fragte, ob er das vorhabe, war der letzte Stand der Dinge ein klares "nein". Sollte er jedoch erfahren, dass es steuerlich vorteilhafter für ihn ist, wird er die Scheidung einreichen. Kann mir eigentlich egal sein. So ein Trennungsjahr dauert ja nach Adam Riese wohl 12 Monate (jetzt sagen Sie mir nicht, dass die Juristen das auch noch von Fall zu Fall unterschiedlich entscheiden oder definieren... ABER ein Jahr ist doch 12 Monate lang... ruft mein Laienherz)... Bis dahin stellt sich mir die Frage nach TU oder EU gar nicht mehr ;-)

Im Hier und Jetzt... Habe ich also einen Anspruch auf TU. Soweit, so gut.

Mein Mann ist in einem eigenen Versorgungswerk und zahlt dort monatlich ca. 1100,- Euro ein. Muss ich das noch vom Netto Einkommen abziehen, wenn ich den TU errechne?

Steuerklasse... Also ich bin die schlechtere (5?) gewesen. Dann ist er 3? Ich weiss... echt sträflich, wie ich mich um so etwas nicht kümmern konnte. So ist es halt, wenn man dem anderen vertraut und total naiv durchs Eheleben wandert. Dummheit schützt vor Strafe nicht ;-)


Herzlichst
A.





-- Editiert am 27.05.2011 19:50

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Noch einmal... DANKE... Die Verwirrung ist meinerseits nun komplett.

^^ gibt keine Verwirrungen.

quote:
Es wurde bislang keine Scheidung eingereicht. Als ich ihn fragte, ob er das vorhabe, war der letzte Stand der Dinge ein klares "nein".


Klar ! so spart er sich den Eigenanteil an der Steuer !
und natürlich KEINEN EHEVETRAG = 50/50

quote:
So ein Trennungsjahr dauert ja nach Adam Riese wohl 12 Monate (jetzt sagen Sie mir nicht, dass die Juristen das auch noch von Fall zu Fall unterschiedlich entscheiden oder definieren..



warum nicht, Juristen machen da das Geld ^^ gemein !

quote:
... Bis dahin stellt sich mir die Frage nach TU oder EU gar nicht mehr ;-)

Wer weiß, nur Mut !

quote:
Mein Mann ist in einem eigenen Versorgungswerk und zahlt dort monatlich ca. 1100,- Euro ein. Muss ich das noch vom Netto Einkommen abziehen, wenn ich den TU errechne?


Dieses müßen sie von dem Einkommen ihres Mannes in Abzug bringe ! was den TU betrifft, kommt ihnen dann im Versorgungsausgleich zu gute.







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Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Steuerklasse... Also ich bin die schlechtere (5?) gewesen. Dann ist er 3? Ich weiss... echt sträflich, wie ich mich um so etwas nicht kümmern konnte. So ist es halt, wenn man dem anderen vertraut und total naiv durchs Eheleben wandert. Dummheit schützt vor Strafe nicht ;-)


Warum Schlechter ? Die Steuerliche Nachteile hat ihr Ehemann auszugleichen, machen sie sich darüber keine Gedanken, auch das setzt er von der Steuer ab ;)

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Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)




Wie lieb Sie sind... *lächel* Danke!

dum spiro, spero!

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12302.06.2011 10:34:49
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
(dum spiro, spero) Solange ich atme, hoffe ich


Ich wünsche ihnen die Kraft, machen Sie ihrem Mann klar, das sie Rechte haben. Das hat nichts mit Betteln zu tun. Es ist ihr Recht.



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Meine Meinung steht fest!
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Und dann kann man nur hoffen, dass die Fragestellerin klug genug ist, um zu erkennen, dass der user "zatarush" von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Soviel geballten Unfug hab ich hier selten gelesen! Ob es sich hier einfach um jemanden handelt, der in der Gegend herum plappert oder um jemanden, der gezielt das Forum schädigen möchte, das lasse ich mal offen.

Also ... die Berechnung des hier anstehenden Trennungsunterhalts ist eine komplexe Angelegenheit. Es ist angeraten hier einen Fachmann zu befragen. Wer sich auf die Dummschwätzerei eines "zatarush" einlässt muss selber wissen, ob er sich damit einen Gefallen tut ... *breites grins*

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Also ... die Berechnung des hier anstehenden Trennungsunterhalts ist eine komplexe Angelegenheit.

Hallo AuchHier,
ich muss den Satz oben von Marcus unterstreichen!



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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
AuchHier
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)




@ Marcus2009

Danke für den Hinweis. Dennoch finde ich Ihren Ton unangemessen. Auch in diesem Forum wird es so etwas wie eine Netiquette geben, nicht wahr.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der von Ihnen genannte User inkorrekte Antworten gibt, dann hätte der Hinweis darauf m.E. genügt. Persönlich... unsachlich... verletzend... zu werden, halte ich hingegen für unprofessionell ;-)

Wenn Sie meine Antworten gelesen hätten, dann wäre Ihnen klar, dass ich mich an einem Punkt befinde, an welchem ich selbstverständlich die Hilfe eines FA einholen werde und muss... *lächel*.

Dennoch haben mir die Antworten von zatarush sehr geholfen. Gerade auch, um die Entscheidung nach einem FA zu treffen. Aber viel mehr noch in menschlicher Hinsicht ;-) Das ist ja nicht selbstverständlich und dass ich dafür dankbar bin, ist wohl auch für Sie verständlich, nicht wahr.

Herzlichst

A.

1x Hilfreiche Antwort


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