Unterhalt kürzen

19. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
S.Frees
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt kürzen

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mich registriert, um eine Frage zu stellen, um deren Beantwortung ich bitten möchte:

Ich bin seit 3 Jahren geschieden und damals wurde der Unterhalt an meine Ex-Frau berechnet mit dem Hintergrund, dass ich zum Zeitpunkt der Scheidung schon mit einer neuen Frau zusammengelebt habe. Deswegen wurde mein Selbstbehalt um 100,- Euro gekürzt. Wenn ich nun nach 3 Jahren wieder alleine wohne, darf ich dann diese 100,- Euro einbehalten? Mittelerweile ist meine Ex-Frau auch wieder berufstätig und hat ebenfalls eine Beziehung allerdings wohnen die nicht zusammen.
Mir geht es aber um die 100,- Euro.

Liebe Grüße und vielen Dank

S.Frees

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wie ist denn der Unterhalt berechnet worden? Ist das im Scheidungsurteil festgehalten oder war es eine außergerichtliche Einigung?

Sind die Ansprüche tituliert?

LG nero

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#2
 Von 
S.Frees
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort!
Das wurde im Scheidungsurteil festgehalten.

Aber auch der Grund der Kürzung des Selbstbehaltes.
Also alles Schwarz auf Weiß.

Grüßle

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

sag mal, warst Du damals anwaltlich vertreten?

Es wundert mich gerade, dass bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts der SB abgesenkt wird, wegen gemeinsamen Wirtschaften. Das ist eigentlich nur dann üblich, wenn für Kinder nicht der Mindestunterhalt geleistet wird.

Ich würde die Ex mal auf die geänderte Lage hinweisen und sie bitten über die 100€ eine Verzichtserklärung zu verfassen und Dir auszuhändigen.

Macht sie das nicht, müsstest Du eine Abänderungsklage in Gang bringen.

Einfach so kürzen würde ich nicht. Wenn das Scheidungsurteil eine Unterwerfungsklausel enthält, könnte die Ex daraus vollstrecken lassen.

Kann sich bitte mal noch jemand anderes zu der Kürzung des SB auslassen? Ich bin mir da nicht sicher, kenne es aber immer nur im Bezug auf Kindesunterhalt und Mindesunterhalt.

LG nero

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#4
 Von 
S.Frees
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Beiträge!!!

Ich war damals sehr wohl anwaltlich vertreten!
Allerdings von einer äusserst schlechten Anwältin, die, wie sich später herausstellen sollte, ihren Ruf schon verdient hatte.
Tja und ein unerfahrener, gutgläubiger sich-scheiden-lassen-woller, hat dafür nicht nur in dieser Unterhaltssache teuer bezahlt! Ich leiste alle Zahlungen von anbeginn, aber irgendwann ist natürlich schluss.
Ich denke mal, ich habe meine Antwort bekommen und muss mir anwaltlich beistehen lassen.

Liebe Grüße und nochmals vielen DAnk

S.Frees


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