Unterhalt kürzen/streichen

23. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
DatMoonz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt kürzen/streichen

Hallo zusammen, ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Also, um das ganze etwas besser darstellen zu können, muss ich wohl ein paar Worte zu meiner Situation schreiben. Ich bin letzten Monat 21 geworden und habe im Sommer diesen Jahres erfolgreich meine Allgemeine Hochschulreife erlangt. Daraufhin bin ich nach Neuseeland gereist und hatte eigentlich geplant, für rund zehn Monate dort zu bleiben und anschließend mein Studium zu beginnen. Für die Zeit im Ausland hatte mein Vater mir zugesichert, dass er mir den Unterhalt weiter zahlen wird.

Leider habe ich es aus persönlichen Gründen nicht geschafft in Neuseeland zu bleiben und brach die Reise Mitte November ab. Natürlich war klar und es wurde auch immer so kommuniziert, dass ich mir für diese Zeit einen Job suche, bis ich das Studium beginne. Jetzt schlug mein Vater aber den Ton an, dass er mir ab Februar nächsten Jahres den Unterhalt wahrscheinlich komplett streichen will. Das Problem an der Sache ist, dass ich zusammen mit meiner jüngeren Schwester bei meiner Mutter wohne. Meine Schwester geht noch zur Schule und meine Mutter ist aus gesundheitlichen frühberentet.

Meine Mutter bekommt von meinem Vater im Moment noch Krankenunterhalt für sich und für meine Schwester den Kindsunterhalt. Seit dem ich 18 Jahre alt bin überweist mein Vater mir den Kindsunterhalt immer auf mein eigenes Konto und ich habe mit meiner Mutter vereinbart, dass ich ihr den kompletten Betrag weiterhin überweisen werde weil ich damit meinen Beitrag zur Miete und allen anderen Dingen leiste, die so anfallen und die ich beanspruche. Für mich persönlich bin ich neben der Schule arbeiten gegangen und habe dies nun auch wieder vor.

Meine Frage ist nun, ob mein Vater einfach so meinen Kindsunterhalt streichen kann? Denn nicht nur ich bin in gewisser Weise davon abhängig, sondern auch meine Schwester und meine Mutter. Denn uns dreien würden durch diesen Schritt knappe 500 Euro im Monat fehlen, was bedeuten würde, dass wir uns unsere aktuelle Wohnung nicht mehr leisten könnten und gezwungen wären auszuziehen.

Ich habe bereits gelesen, dass man Kindern wie mir, diese "Freizeit" zwischen dem Abschluss des Abitures und dem Beginn des Studiums nicht finanzieren müsse und der Unterhalt zahlende den Kindsunterhalt für diesen Zeitraum streichen kann. Aber es ist ja nicht so, dass ich diese Situation geplant habe, eigentlich wäre ich ja noch in Neuseeland und desweiteren habe ich nie gesagt, dass ich nicht arbeiten will. Ich habe bereits Bewerbungen abgeschickt und auch Probegearbeitet. Ich bemühe mich also und bin gar nicht darauf aus, bis zum Beginn des Studiums nur rumzusitzen.

Ich hoffe, ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich rüberbringen und mir kann jemand einen Rat geben.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

1. Solange ein Titel besteht, muss der Vater diesen Titel auch bedienen, nur, er kann bei der Situation auch ganz schnell eine Abänderung erreichen.

2. Solange Du nicht studierst, solange muss der Vater nicht für Dich sorgen. Wie Du Deinen Unterhalt bestreitest, ob durch Zeitungen austragen oder Klos putzen, das ist einerlei. Der Vater kommt erst wieder ins Spiel, wenn Du in einer Ausbildung bist.

3. Was mit Schwester und Mutter ist, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

4. Eventuell ALG II-Fall, wenn die Bedarfsgemeinschaft zu wenig hat.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 23.12.2014 10:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist nun, ob mein Vater einfach so meinen Kindsunterhalt streichen kann? <hr size=1 noshade>

Wenn kein Titel besteht: Ja

quote:<hr size=1 noshade>und mir kann jemand einen Rat geben. <hr size=1 noshade>

Das hier in die Tat umsetzen:
quote:<hr size=1 noshade>Für mich persönlich bin ich neben der Schule arbeiten gegangen und habe dies nun auch wieder vor. <hr size=1 noshade>


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

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