Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle

8. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
nick.9109
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle

Hallo, bin ganz neu hier :)

Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Also,unsere Eltern sind schon lange geschieden, mein Bruder und ich leben beide bei der Mutter. Er ist vor 2 Monaten 18 geworden, daher sind jetzt ja beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Vater und Mutter haben beiden den gleichen Beruf und verdienen auch beide fast exakt gleich viel (jeder ca. 3200 €) im Monat. Das heißt ja, dass auch beide 50% des Unterhalts an meinen Bruder zahlen müssen, ist das richtig?

Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich die genaue Summe nicht ganz nachvollziehen kann. Ich habe mal in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, die geht aber nur bis ca. 5000 €. Da aber ja das Einkommen beider Eltern addiert wird, wären das ca. 6400 €.

Mein Bruder bekommt 160€ Kindergeld und von meinem Vater 300€ Unterhalt. Wenn ich richtig gerechnet habe, hieße das:
160€ Kindergeld + 300€ vom Vater + 300€ von der Mutter = 760€, auf die mein Bruder Anspruch hat. Laut der Tabelle stehen einem 760 € aber zu, wenn die Eltern zusammen etwas weniger als 5000€ verdienen. Und das irritiert mich jetzt sehr :D

Kann mich vielleicht jemand aufklären, ob das mit den 300€ Unterhalt von beiden Eltern so richtig ist, oder ob mein Bruder zu wenig bekommt?

Vielen Dank im Vorraus!
nick.9109

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8 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Tja, es gibt da zwei Optionen beim Bedarf:
a) Dein Bruder lebt allein. Dann gibt es einen Maximalbedarf von ca. 670 Euro, der aber schon mal eine eigene Krankenversicherung voraussetzt.
b) Dein Bruder lebt noch bei einem Elternteil. Nur in diesem Fall kann man die Düsseldorfer Tabelle zu Rate ziehen.

Was allerdings immer gilt, ist § 1612 BGB .
IRgendwie logisch: Wenn deine Mutter deinem Bruder Kost und Logis gewährt, muss sie ihm nicht noch den vollen Barunterhalt zahlen.

Wenn weder Mutter noch Vater Kost und Logis geben, ist der Bedarf wie gesagt mit maximal 670 Euro gedeckt.
Generell würde ich bei DEM Elterneinkommen vermuten, dass er sich bei Muttern besser steht. SIE hat übrigens durchaus des Recht, ihn vor die Tür zu setzen, ER hat, wenn er ausziehen will, keinen Anspruch darauf, Barunterhalt von ihr zu bekommen (es sei denn, er zieht zum Vater).


Oder bezog sich die Frage darauf, ob der Vater mit 300 Euro zu wenig zahlt? Da sagen die Anwendungsvorschriften der Unterhaltstabellen (die nicht Gesetzeskraft haben, aber meistens vom Familiengericht genutzt werden), dass kein Elternteil mehr bezahlen soll, als er als Alleinzahler zahlen müßte. Wenn dein Vater also bisher die 300 Euro nach der Tabelle zahlte, wird er jetzt nicht mehr zahlen müssen.

-- Editiert quiddje am 08.11.2011 09:26

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#2
 Von 
nick.9109
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schonmal fUr die schnelle Antwort! :)

Also, mein Bruder lebt ja noch bei unserer Mutter. Daher muss sie natürlich nicht so viel an ihn auszahlen, wie mein Vater.
Was mich eben nur stutzig macht, ist, dass mein Bruder derzeit (wenn meine Rechnung oben richtig war) offenbar nur Anspruch auf so viel Geld hat wie jemand, dessen Eltern Zusammen ca. 5000€ verdienen. Dabei verdienen sie aber noch ca. 1400€ mehr, und das kommt mir irgendwie komisch vor.

Daher frage ich mich jetzt, ob ich einfach nur irgendwas falsch verstanden habe und es richtig ist, dass mein Vater 300€ an ihn zahlt (während meine Mutter ihren Anteil von ebenfalls 300€ für die Verpflegung meines Bruders einbehält), oder ob dieser Satz von 300€ von beiden Elternteilen eben zu niedrig ist. Das ist das, was ich nicht verstehe...

Nochmal was anderes: wenn mein Bruder nächstes Jahr auszieht und studiert, stehen ihm dann wirklich nur 670€ Unterhalt zu, völlig egal, wie viel die Eltern verdienen?
Also auch, wenn beide 10.000€ im Monat an Einkommen hätten, würden ihm trotzdem nur 670€ zustehen??

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es den 'Beruf' Sohn bzw.Tochter nicht gibt. Diese wiederkehrende Meinung, bei einem Auszug stünden generell Jedem 670,.-EUR zu,ist falsch. Der Auszug aus dem Hotel Mama muss aus Gründen der Ausbildung erfolgen, zudem besteht die Pflicht, vorrangig BaföG zu beantragen. Erst wenn das BaföG-Amt feststellt, dass der Auszug notwendig ist, kommt man langsam an diese 670,-EUR heran.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nick.9109
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay, das stimmt wohl. Aber mal angenommen, er MUSS ausziehen, um studieren zu können und das zuständige Amt stellt auch fest, dass die Eltern für den Unterhalt aufkommen müssen und er kein BaföG bekommt. Dann wäre es völlig egal, ob die Eltern vielleicht ein enormes Einkommen haben, dem Kind würden trotzdem nur 670€ zustehen?
Das kann ich ebenfalls nicht ganz nachvollziehen. Das hieße ja, das selbst irgendein hoher Bankmanager oder ähnliches, der monatlich z.B. 20.000€ netto verdient, trotzdem nur 670€ zahlen müsste? Das steht doch in gar keinem Verhältnis zueinander...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo nick,

es ist müßig darüber zu diskutieren.

Die DT geht nun mal nur bis zu einem Einkommen von 5.100€.

Weiter heißt es dort:

quote:
ab 5.101 nach den Umständen des Falles


Hier müsste sich das begehrende Kind mit den Eltern auseinandersetzen und einen Unterhaltsbetrag ausmachen. Kann dieses nicht im Einvernehmen passieren, stünde der Weg über ein Familiengericht frei.

Zu Deinem Beispiel des Bankmanagers mit Einkommen > 10.000€, hier sollte den Eltern daran gelegen sein, ihr Kind an den eigenen Lebensumständen teilhaben zu lassen.

Was der Bruder zur Zeit erhält, würde ich für angemessen erachten. 300€ vom Papa, 300€ von der Mutti (wird mit Kost und Logis verrechnet) und 184€ Kindergeld. 484€ zur freien Verfügung ist schon recht ordentlich, oder?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Warum?
Die Bundesregierung hat festgestellt, dass der Bedarf eines Volljährigen, dem ein eigener Hausstand bewilligt wurde, 670,-EUR beträgt.
Bei dem Einkommen der Eltern handelt es sich auch nicht um den zur Verfügung stehenden Betrag, der als Einkommen berechnet wird. Die Düsseldorfer Tabelle schreibt von einem
bereinigten Einkommen, was bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige von seinem Netto-Betrag noch Abzüge geltend machen kann, sowie 1150,-EURO, die dem Unterhaltszahler sowieso bleiben müssen.



quote:
Das kann ich ebenfalls nicht ganz nachvollziehen. Das hieße ja, das selbst irgendein hoher Bankmanager oder ähnliches, der monatlich z.B. 20.000€ netto verdient, trotzdem nur 670€ zahlen müsste? Das steht doch in gar keinem Verhältnis zueinander...




Was hat denn das Kindlein dazu beigetragen, dass Väterchen Bangmanager 20.000,-E netto verdient?......Nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nick.9109
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! So langsam kommt Licht ins Dunkel :)

Mir war, wie gesagt, schleierhaft, wie dieser Betrag von rund 300€ pro Elternteil zustande kommt. So langsam steige ich da aber jetzt auch durch.
Und es stimmt schon, fast 500€ ist für einen Schüler schon echt nicht wenig. Da würde ich anstelle meines Bruders auch die Füße still halten. Ich wollte es eben nur gerne nachvollziehen können, wie sich diese Summe zusammen setzt.

Naja, dass ihm als Student später tatsächlich nicht mehr als 670€ zusteht, finde ich zwar etwas krass, aber andererseits stimmt es natürlich, dass er dann auch langsam anfangen muss sich selbst zu versorgen. Studentenjobs gibt es ja schließlich nicht umsonst :D

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Naja, dass ihm als Student später tatsächlich nicht mehr als 670€ zusteht
bedeutet aber ja auch nicht, dass er nicht mehr bekommen könnte, wenn die Eltern das denn spendieren.
Ich kenne Studenten, die trotz auswärtiger Unterbringung noch ein Zimmer bei Mama haben, aber dafür natürlich keine Miete mehr bezahlen. Die kommen da gern mal übers Wochenende zu Besuch und räumen zum Abschluss mit Wohnwollen der Mutter noch die Vorratsschränke aus. Das hilft der Mutter, den Kontakt zum Sohn zu halten und dem Sohn, gut über die Runden zu kommen.
Es ist eben nur kein Rechtsanspruch auf derartige Leistungen da und eine Mutter, die in HartzIV lebt, wird das einfach nicht machen können.

Auch der von dir genannte Bankmanager wird dem Kind vielleicht etwas mehr als den Mindestsatz zukommen lassen.
Wenn das Kind dann allerdings nicht so handelt, wie der Vater es gern hätte, kann der Vater es auch wieder sein lassen. Ist ja sein Geld.

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