Unterhalt - mein genauer Fall (20 Jahre)

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
vegoh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt - mein genauer Fall (20 Jahre)

hallo,
ich habe folgendes Problem....ich wohne seit der Scheidung meiner Eltern bei meiner Mutter. Mein Vater zahlte erst gar keinen Unterhalt...dann ein paar läppische Eur (100 oder so) und seit meinem 18. grad mal 300(seit dem bekomm ichs aufs eigene Konto), obwohl er als Professor anner Hochschule (Fach: Baustofftechnik) verbeamtet ist. ZUSÄTZLICH hat er noch 15 Jahre lang ne 15-Mann firma geleitet und ist jetzt Mann der Geschäftsführerin.. jetzt sinds nur noch 3 Mann. Er hat ein Kind mit der Frau und die Frau hat ne Tochter mit in die Ehe gebracht, die studiert....

Jetzt habe ich, da ich wg Studium ausziehen muss um ein paar Eur mehr gebeten unter dem Gesichtspunkt, dass er nach Düsseldorfer Jahrelang zu wenig bezahlt.... da hat er mir ne Ohrfeige gegeben und gemeint, "klags doche ein" "dann krichste aber nix vererbt... Vererben könnte er mir ein Mehrfamilienhaus oder sein eigenes...bzw das meiner Oma..

Jetzt meine Frage:

Was soll ich am besten jetzt tuen...

1. Mit den 300 zufrieden sein
2. Weiter auf privater Ebene bohren
3. Jugendamt.... und wenn das .. wie läuft sowas ab?

Wär lieb, wen mir wer hilft, hab auch nicht Zeit hier alles durchzulesen, da ich so viel fürs Studium zu machen hab:(

Alles Liebe

Mafoe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

1. nein
2. nein
3. nein- dafür bist Du zu alt. Geh zum Amtsgericht, hol Dir einen Beratungsschein und lass Dich bei einem Rechtsanwalt Deiner Wahl beraten, wie Du weiter vorgehen kannst.
Übrigens: die Ohrfeige erfüllt den Staftatbestand der Körperverletzung

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#2
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
ich würde zum Anwalt gehen. Da Du studierst,
steht Dir auch Prozeßkostenhilfe zu, das heisst, dass Du nichts für den Anwalt oder einen evtl. Prozeß zahlen musst.
Ich bin mir sicher, dass Dein Vater mehr als 300 Euro zahlen muss. Ein Professor bekommt sicher so ca. 5000 Euro netto, für den Unterhalt der Tochter seiner Frau ist er nicht zuständig, das wird nicht angerechnet.
Es gibt auch die Möglichkeit, sein Erbe vor dem Tod zu fordern. Das nennt man vorzeitiger Erbausgleich. Dann muss Dir Dein Vater vor seinem Tod das Erbe auszahlen. Nachteilig wird es nur, wenn er später noch viel Geld erhält, dann hast Du Pech gehabt. Aber in diesem Fall würde ich es für angebracht halten. Denn wenn der Vater so reagiert, ist vielleicht damit zu rechnen, dass er Dich enterbt und dann wirst Du ein viel geringeres Erbtteil erhalten, den sogenannten Pflichterbteil. Der liegt, glaube ich, bei 25 % des normalen Erbteils.
Geh am besten zum Anwalt. Der wird Dich genau beraten.
Liebe Grüße
Keken

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#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Pflichtteil ist nach meinem Wissen 50% des normalen Erbanteils.

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