Unterhalt meiner Freundin

26. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ripoli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt meiner Freundin

Guten Tag mal ne frage:

Also meine Freundin zieht von ihrer Mutter zu mir (weil sie streit mit ihr hat)
Hat sie jetzt noch anspruch auf Unterhalt?
Das Unterhalt hat ihre mutter von der Stadt bezogen da der Vater nicht zahlen kann. Die mutter ist ebenfalls Harz4.

Jetzt Kann ich aber nicht für meine Freundin mitsorgen.
Welche Rechte und ansprüche hat sie auf Geld vom Staat?

Sie geht noch zur Schule



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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wie alt ist deine Freundin denn?


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#2
 Von 
Nadja01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

immer wieder ein Knaller, mit welcher Selbstverständlichkeit Leute reagieren :

Zitat Ripoli : "!Welche Rechte und ansprüche hat sie auf Geld vom Staat?"

Seht zu , das Ihr auf eigenen Füßen steht !!! Armes Deutschland !

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#3
 Von 
Ripoli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist 19 jahre

an Nadja01: Wenn man in deutschland nicht als 1€ jobler enden will muss man hallt länger schule machen, was dazu führt das nicht gerade wenige leute noch mit 19 zur schule gehen.
Es ist nicht so das wir den staat abzocken wollen oder so, aber ich verdiene mein geld hart und kann sie trotzdem nicht mit durchfüttern.

Ich mein ich verzichte ja auch gerne auf die Staatliche unterstützung, im Gegenzug zahle ich dann aber auch keine Steuern von meinem Bruttoeinkommen mehr ^^ Dann reicht das geld sogar noch für eine dritte person ^^

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-- Editiert am 26.08.2009 20:00

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#4
 Von 
Nadja01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

aha, aber wir ( der Staat) kann deine Freundlin mit durch füttern !!

Weißt Du , wieviele Arbeitnehmer auch in Deine Situation sind und auch sich um
Ihre Familie/Lebensgefährtin kümmern...auch mit hohen steuerlichen Abzügen !
Also, dat Argument finde ich lächerlich....um so mehr SOZIALSCHMAROTZER es in Germany gibt um so höher steigen die Steuern !!!(auch Deine Steuern !)






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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

gibt es hier auch einen Vater? Dieser würe evtl. unterhaltspflichtig.

Wenn die Freundin 19 ist und eine allgemeinbildene Schule besucht (in dem Alter vermutlich Abi?) unterläge auch die Mutter einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und sie könnte sich nicht auf ihrem Hartz4-Bezug ausruhen.

LG Nero

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Edit: ich sehe gerade, der Vater kann nicht zahlen. Warum nicht? Auch für ihn gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Nochmal edit:

Zitat:
Das Unterhalt hat ihre mutter von der Stadt bezogen da der Vater nicht zahlen kann


Das wage ich zu bezweifen, da Leistungen nach dem UVG nur bis zum 12. Lebesjahr bewilligt werden. Und bitte in Zukunft die richtigen Artikel verwenden.

-- Editiert am 26.08.2009 20:45

-- Editiert am 26.08.2009 20:48

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

die Frage wäre im Sozialrecht besser untergebracht.

Familienrechtlich besteht zwar ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern (wenn die mit dem Auszug einverstanden sind...), aber wenn beide nicht leistungsfähig sind...

Sind Mutter und Sozialhilfeträger mit dem Umzug einverstanden? Ich denke, ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft und dein Einkommen wird mit angerechnet.

Grüße

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#7
 Von 
Sharillon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt auch für Schüler ein "Schüler-Bafög". Ob ein Antrag darauf Erfolg hätte, muss deine Freundin mit der zuständigen Stelle besprechen. Oder den Antrag ausfüllen und sehen, was das Ergebnis ist.


Und welche Schule besucht sie?

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#8
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Das Kindergeld steht ihr zu.

Desweiteren: warum schaut sie sich nicht nach einem Nebenjob um?

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#9
 Von 
Sharillon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

>>>Desweiteren: warum schaut sie sich nicht nach einem Nebenjob um?

"Muss ja lernen und so. Keine Zeit dafür!!!" ;)

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#10
 Von 
Ripoli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie besucht die Berufsschule.


Was ist diese "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" genau?
Also beim Landkreis sagte man mir, da die eltern beide Harz4 sind und einen mindessatz haben brauchen sie nicht zahlen.

Das Problem ist nun wirklich das mein geld gerade ebend für mich reicht, wie um Gottes willen soll ich meine Freundin noch mit durchfüttern.
Ja das Kindergeld haben wir ja schon, nur die 150€ reichen gerade für ihr Essen und Trinken.
Aber meine Stromrechnung wasserrechnung undundun alles geht ja in die höhe.
Alleine schon weil sie als schülerin ja nochmehr zuhause ist als ich.

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

#>>>Desweiteren: warum schaut sie sich nicht nach einem Nebenjob um?

"Muss ja lernen und so. Keine Zeit dafür!!!"#
Was ist denn "und so"? :???:

Deine Freundin könnte sich zumindest um einen Job am Wochenende bemühen und auch in den Ferien jobben!!!

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119465 Beiträge, 39731x hilfreich)

Wegen erhöhten Wasserrechnung: zusammen duschen spart Wasser und macht Spass :)


ALG II Empfänger, die das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, steht ein Anspruch auf Kosterübernahme für eine eigene Wohnung nur unter bestimmten Bedingungen zu:
- ein Verbleiben in der elterlichen Wohunung ist unzumutbar durch gravierende soziale Gründe
- ein Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich ist

Also wird es schon mal keinen Mietzuschuss geben.

Desweiteren wird dein Einkommen angerechnet (Bedarfsgemeinschaft)

Für die Lebenshaltungskosten wird es eventuell einen Zuschuss geben. Hierzu Antrag ausfüllen und Bescheid abwarten.


Ansonsten bleiben nur Aushilfs-Nebenjobs.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#13
 Von 
Sharillon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

@cruncc1

Ich bin hier nicht der TE...

War nur meine Einschätzung, was als Ausrede kommen könnte. Daher die ".."

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#14
 Von 
Ripoli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab gestern durch zufall folgenden Beitrag in der Tvdirekt gesehen:




genau das meine ich!!!!!
Als ich auf den Amt war und der Herr mir sagte das sie kein unterhalt bekommt und ich darauf sagte das sie dann harz4 beantragen müsse sagte der mann das wir da auch wenig chancen hätten da wir ja in einer bedarfsgemeinschaft sind.
Also könnte ich da auch gegen an?


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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119465 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Also könnte ich da auch gegen an?


Man kann es versuchen. Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, es kristallisiert sich aber immer mehr heraus, das erst ab einem zusammenlaben von 6-12 Monaten von einer Bedarfsgemeonschaft ausgegangen wird.

Notfalls muss man klagen und hat erst dann Gewissheit ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Ripoli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhh also wir waren heute bei der Stadt, die sagten uns das wir Unterhalt von den eltern bekommen könnten.
Aber die sind beide Harz4 und leben getrennt.

Der vater brauchte nie zahlen da es bei harz4 son mindessatzt gibt, der einem zusteht (zum überleben)
Frage: Jetzt wo beiden jeweils die hälfte zahlen müssten währe das dann über den Regelsatz oder wie wird das gerechnet?



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119465 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
das wir Unterhalt von den eltern bekommen könnten

'bekommen könnten' heißt nicht 'bekommen werden'.

Wenn beide Hartz IV sind brauchen sie euch gar nichts zu zahlen.
Oder glaubst Du im Ernst die Eltern stellen mitten im Monat das Essen ein um euch die Hälfte des Hartz-IV-Regelsatzes zu geben???


quote:
Der vater brauchte nie zahlen da es bei harz4 son mindessatzt gibt, der einem zusteht (zum überleben)

Aha, und die Mutter braucht kein Essen???
Was für den Vater gilt, gilt auch für die Mutter (einfache Logik).


Zitat:

Jetzt wo beiden jeweils die hälfte zahlen müssten währe das dann über den Regelsatz oder wie wird das gerechnet?

Das wird so gerechnet: 50% von 0 + 50% von 0 = ????




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"


-- Editiert am 01.09.2009 12:01

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