Unterhalt meiner Tochter, nicht verheiratet

29. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Reussini85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt meiner Tochter, nicht verheiratet

Hi,
bin neu hier.
Habe ein paar Fragen.
Ich hoffe ich bin in diesem Forum Richtig.

Kurze Schilderung:
Ich und meine EX sind unverheiratet.
Wir haben eine 3 Jährige tochter.
Wir haben uns 03/13 getrennt.
Als Unterhalt haben wir uns nach der Düss. Tabelle gerichtet und uns auf 200€ geeinigt.
Berechnung:
mein durschnittseinkommen liegt bei ca 2500 Netto.
Laut tabelle wären 365€ fällig.
Davon hatten wir die hälfte des Kindergeldes abgezogen (92€) und 30€ für einen Sparvertrag den meine Tochter mit 16 ausbezahlt bekommt (für Roller oder so).
Wären dann 243€ unterhalt.
Geeinigt hatten wir uns auf die oberen 200€.

Zu ihrer Situation:
Sie ist wieder zu ihren Eltern gezogen und wohnt dort umsonst. Sie Arbeitet 2,5 Tage pro woche.
Meine Tochter besucht 3 mal die Woche eine Art Kindergarten.

So nun zu den Fragen:
Ihr Steuerberater hat ihr gesagt das mann den Unterhalt fest über das Jugendamt oder so festlegen sollte.
Jetzt kommt sie und möchte mehr Unterhalt für die Kleine Haben.

Wenn ich es ernst errechne nach der Düss. Tabelle wären 273€ fällig(30€ Sparvertrag nicht abgerechnet)
Kann ich so rechnen???

Was könnte auf mich zukommen wenn der Unterhalt über eine Offizielle Stelle erechnet wird.

Falls ihr noch Antworten braucht von mir, versuche ich dies zu beantworten.

Bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten.

MfG Reussini85

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Reussini85,

Bei offizieller Berechnung kommt m.E. ein Zahlbetrag von

289€ raus.

Den Sparvertrag sollte dann die Mutter übernehmen.

Ich würde das alles nicht so eng sehen, oder hast du auch

Betreuungsunterhalt für die Mutter gezahlt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 29.11.2013 21:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reussini85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
Danke für die Schnelle Antwort.
Kann sein das ich das ein wenig eng sehe.
Es geht mir nicht um 10€ oder 50€.
Ich will nur wissen ob ich so wie oben beschrieben rechnen kann. Nicht das sie in 3 Monaten wieder mehr haben will.

Habe nur so blödes Gefühl das es wenn es über Ofizieller Stelle gehen Sollte ich Probleme bekommen könnte.

Betreuungsunterhalt zahle ich nicht. weiss auch nicht was das ist. Ich glaub ihr steuerberater hat was davon erzählt.

Wichtig ist für mich ob ich mich vllt. auch Rechtlich absichern sollte falls es schlimmer kommen sollte.

MFG Reussini85

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Reussini85 ,

Betreuungsunterhalt steht der Mutter bis mindestens

zum 3. Geburtstag des Kindes zu. Das hätte für dich bedeuten können, alles über 1100€ von deinem EK, hätte an Mutter und Kind gehen können.( mindestens die ersten 3 Jahre).

Was spielt der Steuerberater für eine Rolle?

Ansonsten wie ich schrieb.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo,

den Sparvertrag kannst Du nicht vom Unterhalt abziehen. Wenn Du das zahlen willst, wäre das freiwillig, würde aber den Barunterhalt nicht schmälern.

Bei Deinem Einkommen wäre ein Kindesunterhalt zu leisten in Höhe von 289€ (Hochstufung wegen nur eines Unterhaltsberechtigen)

LG nero

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