Meine Tochter hat jetzt mit 18 ihre Schule beendet - wünscht sich aber weiter ihre Bildung auszubauen und möchte jetzt noch die mittlere Reife und ihr Abi machen.
Ich selber bin im Moment arbeitslos und beziehe Harz 4 - das Kindergeld wird mir beim Arbeitsamt sowie vom Unterhalt des Vaters schon abgezogen statt 401 € zahlte er das letzte Jahr 246 €.
Jetzt meint er, da meine Tochter nicht in die Lehre geht und weiter eine Schule besuchen will den Unterhalt einstellen zu dürfen.
Er hat einen Verdienst von ca. 1900 € und keine weiteren Kinder.
Darf er den Unterhalt trotz Schulbesuch einfach einstellen ?
Vielen lieben Dank vorab !
Unterhalt meiner Tochter
3. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2008 | 20:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt meiner Tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Juni 2008 | 20:59
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Juni 2008 | 21:21
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Hallo Sabine,
gibt es konkrete Gründe, warum Töchterchen mit 18 gerade mal den Hauptschulabschluss hat? Wenn es nämlich keine krankheitsbedingten sind, die den Schulbesuch zB verhindert haben, halte ich die Möglichkeit, Realschule und Abi zu schaffen für ziemlich gering...
gruß azrael
Und jetzt?
Schon
266.721
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten