Unterhalt meines kindes

5. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt meines kindes

Hallo ihr lieben,

Ich bin gerade so frustriert... kurz zu meiner geschichte

Ich bekam bis heute für mein sohn unterhalt in höhe von 270 eur. Nun hat der kindsvater ein weiteres kind bekommen. Er verdient "offiziell" 1200€ ( den rest vermutlich bar). Er ist bei seinem bruder in einer lackierei angestellt. Er bezahlt keine miete da er im haus seiner eltern (eigene Etage) mit seiner partnerin und dem kind lebt. Das jugendamt teilte mir mit, dass ich nun an dieser stelle nichts mehr machen könnte und ich mit dem unterhalt in höhe von 63€ leben müsste. Mich macht das so sauer weil ich weiß dass er "mauschelt" und ich nichts machen kann! Hat jmd evtl noch eine idee?

Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße

Caddy




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Caddy,

wenn dein Sohn noch keine 12 Jahre alt ist,solltest du zumindest den Unterhaltsvorschuss bei der

Unterhaltsvorschusskasse beantragen.

lg
edy

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 67x hilfreich)

Definitiv Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn es jetzt knapp für sie und ihr Kind wird. In Deutschland hat man hier zum Glück etwas Abhilfe geschaffen, wenn solche Fälle eintreten.

Verdient ihr ehemaliger Partner 1200 netto oder brutto? Hat das Jugendamt 63€ errechnet?

Bzgl der Mauscheleien können sie nicht viel machen. Es muss ihm ja nachgewiesen werden, dass er schwarz dazu verdient.
In dem Haus seiner Eltern zu wohnen halte ich zudem für legitim.
Frage ist ob beide Kinder gleich behandelt oder das erstgeborene Vorrang hat.

Ist ihr Partner mit Ihnen verheiratet gewesen bzw ist er jetzt verheiratet?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Für Kindesunterhalt ist es wurscht, ob man verheiratet war oder nicht. Da gibt es auch keine Bevorzugung von Kids, sofern die Voraussetzungen gleich sind, also minderjährig, bei einem Elternteil lebend.

Wir haben hier folgendes Problem: das Jugendamt ist gut geeignet, Routinefälle zu berechnen. Aber mehr funktioniert in der Regel nicht. Alles andere muss ein Rechtsanwalt machen.

Hier wäre zu überprüfen, was das übliche Entgelt für seinen Beruf ist. Wenn deutlich unterbezahlt, dann könnte man mit einem fiktiven Gehalt arbeiten. Weiterhin, ob der Selbstbehalt zu senken ist, weil er mit einer Partnerin zusammen lebt, weil er eventuell keine Miete zahlt. Und eventuell auch, ob er schwarz arbeitet. Das interessiert in der Regel das Hauptzollamt.

Also, ab zum Anwalt.

wirdwerden

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#4
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Lieben Dank für die schnellen Antworten:-)
Der kndsvater verdient 1200€ netto und der unterhalt wurde vom zuständigen JA berrechnet.. nein wir sind nicht verheiratet. Er heiratet nun im neuen Jahr. Bzgl den mauscheleien weiß ich dass ich leider nichts nachweisen kann, traurigerweise. Unterhaltsvorschuss werde ich beantragen müssen. Nochmal vieeeelen Dank...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Wir haben gleichzeitig geschrieben. Lies dir mal meine Antwort durch. Und, durch Heirat und Änderung der Steuerklasse kommt schon deshalb mehr Geld an das erste Kind.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 05.11.2016 09:50

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#6
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das mit dem anwalt habe ich mir auch überlegt...allerdings schrecken mich hier die kosten ab... zum einen sagte mir sas JA, dass ich da wenig erfolg haben werde zum anderen arbeitet er offiziell als hilfsarbeiter da er keine prüfung als lackierer abgelegt hat und somit nach mindestlohn bezahlt wird. Laut seinem arbeitsvetrag arbeitet er in schichten zwischen 7:00 und 19:00uhr, somit auch kein Nebenjob möglich (also sehr berrechnet eingefädelt)... das mit dem Zoll hab ich mir auch schon überlegt... ich möchte jedenfalls nihts unversucht lassen aus prinzip, da ich mich nicht seinen teil noch übernehmen will..
Ich arbeite Vollzeit und bin nun gezwungen eine nebentätigkeit aufzunehmen, da ich das finanziell nicht stemmen kann...

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3228x hilfreich)

Dann zum Gericht gehen, einen Beratungshilfeschein beantragen und sich beraten lassen, der Anwalt wird wissen, wie man weiter vorzugehen hat.

Wie war es in der Zeit, wo Sie mit ihm zusammen gelebt haben? Hat er da auch nur 1200 EUR bekommen und den Rest "so"? Wenn ja, wäre das ein Ansatzpunkt, aber hier sollten Sie wirklich mit einem Anwalt reden.

Viel Erfolg.

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#8
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Also bei meinem Partner der auch eine Wohnung im Elternhaus hat wird ein "ortsüblicher Mietpreis" auf sein Einkommen mit drauf gerechnet weil er sich ja die Miete spart. Das heißt Nettoeinkommen plus Mietersparnisse und davon wurde der Unterhalt berechnet.

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Asea):
Das heißt Nettoeinkommen plus Mietersparnisse und davon wurde der Unterhalt berechnet.


und dies wurde vom Anwalt deines Partners überprüft?

lg
edy

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#10
 Von 
Asea
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

Zitat (von Asea):
Das heißt Nettoeinkommen plus Mietersparnisse und davon wurde der Unterhalt berechnet.


und dies wurde vom Anwalt deines Partners überprüft?

lg
edy


ja

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Asea,

Und wenn die Eltern nun Miete verlangen?

aber auch:

Auszug aus den Leitlinien vieler OLG's

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als
Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

Wenn die Eltern also nicht wollen das es ihm angerechnet wird,dann wird es nicht angerechnet.

lg
edy

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#12
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Soweit ich informiert bin, wir die miete als einkommen nur dann berrechnet wenn es sich tatsächlich um sein offizielles eigentum handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Ihr lieben,
Wollte eich mal über den stand der dinge aufklären und gleichzeitig neue fragen in den raum werfen...
Das Jugendamt hat dem KV fiktive einkünfte berrechnet und ihn aufgefordert den mindestunterhalt duch aussübing einer nebentätigkeit sicherzustellen. Draufhin hat sich der KV einen anwalt genommen und er plädiert auf änderungsklage (titel über 273€). Das JA hat ihm nun drei monate zeit gegeben sich einen nebejob zu suchen. Ein protokoll über bewerbungen hat er bis heute keine eingereicht ( gesteigerte Erwerbspbliegenheit)... die fachkompetenz des örtlichen JA lässt zu wünschen übrig! Beratungsschein werde ich mit aller wahtscheinlichkeit nicht bekommen da ich zu viel verdiene ( knapp 2100 netto) und die frage über prozesskostenhilfe kann ich mir auch sparen. Nun bin ich wirklich an einem punkt mir zu überlegen ob ich nicht einen anwalt nehme, falls es vor gericht geht! Die rechtsprechungen sind leider nicht eindeutig und ich weiß daher natürlich nicht wie die chanchen stehen... da ich der gesetzl. Vertreter bin, werde ich im falle den prozess zu verlieren die gerichtskosten tragen müssen...meint ihr den gang zum anwalt ist die bessere lösung?

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#14
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Zum Anwalt würde ich persönlich auf jeden Fall gehen
und selbstverständlich muß ein KV seinen Beitrag zum Unterhalt zahlen - ist ja auch sein Kind - egal was die KM verdient.

Was ich aber nicht verstehe:

Zitat:
Ich arbeite Vollzeit und bin nun gezwungen eine nebentätigkeit aufzunehmen, da ich das finanziell nicht stemmen kann...

Zitat:
da ich zu viel verdiene ( knapp 2100 netto)


+ 192 € Kindergeld + 100 € Unterhalt = ca. 2400 € NETTO
und das reicht nicht ohne Nebenjob?

Kleine Hexe

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Eine gründliche Erstberatung, die ist doch gar nicht teuer. Die spielt so um die 200 € und dieses Geld wird auf die Gebühren auch noch angerechnet, wenn das Verfahren weiter betrieben wird. Also das Geld sollte man schon in die Hand nehmen. Wirklich.

wirdwerden

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#16
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4294 Beiträge, 2443x hilfreich)

Wieso muss die Mutter eigentlich den Anwalt bezahlen?
Unterhalt ist doch ein Anspruch des Kindes, somit wäre ein beratungshilfeschein für das Kind zu beantragen meiner Meinung nach. Und das Kind wird kaum Einkommen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Und dann wird überprüft, ob die Mutter diese Beratung bezahlen kann. Abgesehen davon, glaubst Du wirklich, dass ein Anwalt von 35 € eine fundierte Erstberatung machen kann/darf?

wirdwerden

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#18
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ich greif hier nochmal eine sehr wichtige Frage auf, die Sie bisher nicht beantwortet haben:
AltesHaus:

Zitat:
Wie war es in der Zeit, wo Sie mit ihm zusammen gelebt haben? Hat er da auch nur 1200 EUR bekommen und den Rest "so"? Wenn ja, wäre das ein Ansatzpunkt, aber hier sollten Sie wirklich mit einem Anwalt reden.

Wenn da mal mehr Geld war, dann ist das ja sicher ein Indiz, dass was nicht stimmt. Sowieso komisch, wieviele Unterhaltspflichtige immer genau so viel verdienen, dass nichts gepfändet werden kann..... :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Kleine Hexe):
Zum Anwalt würde ich persönlich auf jeden Fall gehen
und selbstverständlich muß ein KV seinen Beitrag zum Unterhalt zahlen - ist ja auch sein Kind - egal was die KM verdient.

Was ich aber nicht verstehe:
Zitat:
Ich arbeite Vollzeit und bin nun gezwungen eine nebentätigkeit aufzunehmen, da ich das finanziell nicht stemmen kann...

Zitat:
da ich zu viel verdiene ( knapp 2100 netto)


+ 192 € Kindergeld + 100 € Unterhalt = ca. 2400 € NETTO
und das reicht nicht ohne Nebenjob?

Kleine Hexe


Hallo kleine hexe,

Dein zitat habe ich nicht ganz verstanden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Caddy17):
Zitat (von Kleine Hexe):
Zum Anwalt würde ich persönlich auf jeden Fall gehen
und selbstverständlich muß ein KV seinen Beitrag zum Unterhalt zahlen - ist ja auch sein Kind - egal was die KM verdient.

Was ich aber nicht verstehe:
Zitat:
Ich arbeite Vollzeit und bin nun gezwungen eine nebentätigkeit aufzunehmen, da ich das finanziell nicht stemmen kann...

Zitat:
da ich zu viel verdiene ( knapp 2100 netto)


+ 192 € Kindergeld + 100 € Unterhalt = ca. 2400 € NETTO
und das reicht nicht ohne Nebenjob?

Kleine Hexe


Hallo kleine hexe,

Dein zitat habe ich nicht ganz verstanden


Jetzt hab ich es nach mehrfachem durchlesen verstanden... ich habe nun im
Januar eine gehaltserhöhung bekommen... aber trotz allem habe ich eine wohnung zu finanzieren (das wohnen in Freiburg ist nicht sehr billig) kita kosten etc

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Caddy17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen… weil ich es immer schade finde selten über den Ausgang des Falles zu lesen, Schilder ich den Ausgang meines Falles:

Der KV hat änderungsklage bei Gericht bezüglich dem unterhaltstitel eingereicht… einen Anwalt habe ich nicht beauftragt; vor Gericht haben wir eine Einigung für 24monate erzielt, der rückständige Unterhalt wurde tituliert und die Anwaltskosten/Gerichtskosten hälftig musste der KV übernehmen (PK wurde vor Gericht vom Richter nochmals abgelehnt)

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#22
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3103x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!

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"Valar Morghulis"

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