Unterhalt mit 18?

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
maku58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt mit 18?

Hallo,
die Tochter meines Mannes lebt bei der KM.Sie hat mit 16 Jahren die Realschule ( Schuljahre voll )und einem schlechten Abschluss verlassen. Sie ist seitdem Schulunfähig und Arbeitsunfähig geschrieben. ( Laut Angaben der KM auch noch weiter ).
Nun meine Frage: " Steht ihr noch Kindesunterhalt zu " ?
Sie wird im Februar volljährig.

-- Editiert am 10.01.2011 07:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

was bedeutet denn "schul- und arbeitsunfähig geschrieben"?

Wenn kein Titel besteht, den Unterhalt ab Volljährigkeit einstellen. Sollte ein Titel bestehen, Herausgabe und Verzichtserklärung fordern. Kommt das Kind dem nicht nach, Abänderungsklage führen. Das volljährige Kind hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das Kind muss seinen Unterhaltsanspruch nachweisen.

LG nero



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#2
 Von 
maku58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

HuHu,
sie ist aus Psychologischer Sicht schul und arbeitsunfähig geschrieben,.

LG

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

und wer hat das attestiert? Die Aussage/Krankschreibung eine Hausarztes/Allgemeinmedizieners düfte da nicht ausreichen.

Ist das Kind in Behandlung? Was wird getan, um den Zustand zu beheben?

LG nero

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#4
 Von 
maku58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

HuHu,
ein Physolge. Laut KM bekommen wir diese Woche ein neues Attest.
Die Tochter meine Mannes geht 2x die Woche zur Therapie.

LG Tina

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