Hallo,
die Tochter meines Mannes lebt bei der KM.Sie hat mit 16 Jahren die Realschule ( Schuljahre voll )und einem schlechten Abschluss verlassen. Sie ist seitdem Schulunfähig und Arbeitsunfähig geschrieben. ( Laut Angaben der KM auch noch weiter ).
Nun meine Frage: " Steht ihr noch Kindesunterhalt zu " ?
Sie wird im Februar volljährig.
-- Editiert am 10.01.2011 07:56
Unterhalt mit 18?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
was bedeutet denn "schul- und arbeitsunfähig geschrieben"?
Wenn kein Titel besteht, den Unterhalt ab Volljährigkeit einstellen. Sollte ein Titel bestehen, Herausgabe und Verzichtserklärung fordern. Kommt das Kind dem nicht nach, Abänderungsklage führen. Das volljährige Kind hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das Kind muss seinen Unterhaltsanspruch nachweisen.
LG nero
-----------------
""
HuHu,
sie ist aus Psychologischer Sicht schul und arbeitsunfähig geschrieben,.
LG
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
und wer hat das attestiert? Die Aussage/Krankschreibung eine Hausarztes/Allgemeinmedizieners düfte da nicht ausreichen.
Ist das Kind in Behandlung? Was wird getan, um den Zustand zu beheben?
LG nero
-----------------
""
HuHu,
ein Physolge. Laut KM bekommen wir diese Woche ein neues Attest.
Die Tochter meine Mannes geht 2x die Woche zur Therapie.
LG Tina
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
13 Antworten
-
20 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten