Unterhalt mit 21, eigene Wohnung

8. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
ulf11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt mit 21, eigene Wohnung

Hallo

Ich hoffe, ich kann hier noch einige Tipps von Euch bekommen. Mein Kind wird in wenigen Wochen 21 und möchte seit kurzem wieder Unterhalt von mir. Ich möchte Euch kurz den Lebenslauf schildern.

-mit 14 sitzen geblieben, das Schuljahr wiederholt
-mit 15 die Schule abgebrochen
-mit 17 auf die Abendschule, um den Abschluß nachzuholen, abgebrochen
-mit 18 auf die Abendschule, siehe oben
-mit 19 bei einem Finanzdienstleister ein Praktikum mit dem Ziel der Ausbildung, siehe oben
-mit 20 ein berufsvorbereitendes Jahr, wie es ausgegangen ist weiss ich leider nicht
-seit September 2009 Beginn einer Ausbildung zum Verkäufer.

Zwischendurch hat er gar nichts gemacht. Zumindest nichts offizielles. Ich habe bis letztes jahr regelmäßig Unterhalt gezahlt. Da hatten wir auch noch Kontakt. Keinen engen, aber der Kontakt war da. Ich hatte ihm bereits vor dem Finanz-Praktikum gesagt, dass ich gerne über die Fortschritte oder einen evtl. Abbruch informiert werden möchte.

Diesen Abbruch habe ich von Dritten erfahren. Da habe ich die Zahlungen das erste Mal eingestellt. Als er mit dem berufsvorbereitenden Jahr anfing hab ich wieder gezahlt. Allerdings habe ich ihm zur Auflage gemacht, mir nachzuweisen, ob er finanzielle Unterstützung dabei erhält. Zwischenzeitlich ist er dann auch mit seiner Freundin zusammen gezogen.

Einen Nachweis bekam ich von ihm nicht. Ich habe daher die Zahlungen wieder eingestellt. Im anschließenden Telefonat habe ich ihm meine Gründe dargelegt. Was anschließend kam, war eigentlich nur noch traurig. Er meinte, ich hätte zu zahlen, bis er 27 ist, egal was er macht. Anschließend beleidigte er mich und ich beendete das Gespräch.

Jetzt nach über einem Jahr habe ich dem Arbeitsamt Auskunft über mein Gehalt gegeben (zwecks Bafög für seine Ausbildung). Das wurde abgelehnt. In seinem anschließenden Brief forderte er mich auf, mich bis zum xxx zu melden, da er mich sonst verklagt. Da ich einen Schritt auf ihn zu gehen wollte, meldete ich mich bei ihm, um mit ihm zu reden. Er blockte mich ab und nun habe ich einen Brief vom Anwalt bzgl. meiner finanziellen Verhältnisse.

So langsam hab ich eigentlich keine Lust mehr. Irgendwann muss auch mal Schluß sein. Ich würde dem Anwalt erstmal entsprechen, gleichzeitig die finanziellen Verhältnisse von Mutter und Kind einfordern und sehen, was sie verlangen. Ansonsten hab ich vor das jetzt auszusitzen. Soll er doch klagen und dann ein Richter entscheiden.

Was meint Ihr ?? Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Ulf,

quote:
Soll er doch klagen und dann ein Richter entscheiden.


So wird es wohl kommen müssen.

Wie Du in Deinem Beitrag beschreibst, lässt er Sohn jedliche Zielstrebigkeit im absolvieren einer Ausbildung vermissen. Allerdings können ihm die Verfehlungen als Minderjähriger nicht (oder nur zum Teil) angelastet werden. Daher kommen nur die Abbrüche als Volljähriger zum Tragen.

Die Gerichte entscheiden häufig zu Gunsten eines jungen Erwachsenen. Nach dem Motto, geben wir ihm noch eine Chance.

quote:
Er meinte, ich hätte zu zahlen, bis er 27 ist, egal was er macht.


Das ist natürlich Quatsch.

quote:
Als er mit dem berufsvorbereitenden Jahr anfing hab ich wieder gezahlt.


Hättest Du nicht müssen. BVJ ist keine Ausbildung, daher kein Anspruch.

Wenn er jetzt in einer eigenen Wohnung wohnt, hat er einen Unterhaltsanspruch von 640€. Das Kindergeld wird darauf voll angerechnet wie auch die Ausbildungsvergütung abzüglich 90€ für berufsbedingte Aufwendungen. Der Rest ist, je nach Leistungsfähigkeit, von den Eltern zu tragen.

Die Ausbildungsvergütung im Einzelhandel liegt im ersten Lehrjahr so bei 620€ brutto. Entspricht 490€ netto. Wenn da die 90€ abgezogen werden, verbleiben 400€ + 164€ Kindergeld = 564€. Zu deckender Restbedarf 76€.

Die Rechnung erhebt jetzt keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit. Ist aber auch nicht ganz abwegig. Das solltest Du dem Sohn mal aufzeigen. Wegen 76€ lohnt sich keine Rechtsstreit.

LG Nero

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#2
 Von 
ulf11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal. Deshalb wollte ich ich ihm ja auch entgegen kommen. Aber wenn er meint. Dann schau ich wohl erstmal was der Anwalt mir schreibt und was er in der Ausbildung verdient. Es ärgert mich einfach nur. Zumal ich ja nie weiß, ob er diese Ausbildung auch zu Ende bringt. Soll ich jeden Monat einen Nachweis verlangen ? Beim letzten Mal hab ich auch gezahlt und er ist gar keiner Tätigkeit nachgegangen.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

wenn Junior alleine wohnt, werden die 90 € nicht abgezogen. Er hätte also gar keinen Unterhaltsanspruch mehr...

Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Stimmt LL Hamm 13.1.2

Hatte ich übersehen.

LG Nero

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