Unterhalt mit 21

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
dl.schneider
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt mit 21

Guten Tag,
Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein.
Person A ist 21 und beginnt im August die erste Ausbildung, seit dem 18ten Lebensjahr arbeitet Person A festeingestellt in einer Firma. Person A hat auch einen alten unterhaltstitel aus den 90ern. Der Vater von Person A hat bis zum 18 ten Lebensjahr Unterhalt bezahlt. Im Titel ist der Vater bis zum 18ten Lebensjahr unterhaltspflichtig. Meine Frage, ich habe gehört das nach neuem Recht der Unterhalt bis zum ende der Ausbildung gezahlt werden muss. Hat person A ab Ausbildungsbeginn recht auf Unterhalt?
Danke schonmal für die hilfe.
Mfg

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Person A ist 21 und beginnt im August die erste Ausbildung, seit dem 18ten Lebensjahr arbeitet Person A festeingestellt in einer Firma


Ein 'Kind' ist dazu angehalten, seine Ausbildung zügig zu beginnen und auch zügig zu beenden. Ob im Streitfalle ein Familienrichter hier noch Ausbildungsunterhalt sieht, ist zumindest zweifelhaft.

Ein 'Kind' ist aber auch dazu angehalten, zur Entlastung der Eltern BAB bzw. BaföG zu beantragen, und dies rechtzeitig, etwa 3 Monate vor Ausbildungsbeginn.

Eigenes Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung angerechnet.

Ab 18 sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#2
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Das ist kein neues Recht, sondern schon immer so gewesen. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich bis zum Abschluss einer Erstausbildung.

Der alte Titel ist jedoch hinfällig, aus diesem kann nicht mehr vollstreckt werden, da er bis zur Volljährigkeit begrenzt war.

Der Auszubildende muss sich also an seine ELTERN und zwar beide wenden und Unterhalt geltend machen. Ab Volljährigkeit sind beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet.

Vom Bedarf des Auszubildenden wird das volle Kindergeld und sein eigenes Einkommen abgezogen, den Rest müßten sich die Eltern nach Leistungsfähigkeit teilen. Das Einkommen des Auszubildenden ist nach den Maßstäben der unterhaltsrechtlichen Leitlinien bzw. auch der Düsseldorfer Tabelle zu bereinigen, das der Eltern natürlich ebenfalls.

Wo wohnst du während der Ausbildung?

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#3
 Von 
dl.schneider
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

ich wohne seit 3 jahren alleine, verdiene in der ausbildung 400 + bab + kindergeld.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Tja bei 400 pus 184 = 584 + BAB bist du wohl raus aus deinen Ansprüchen!!

Warum gehst du 3 Jahre Arbeiten und beginnst erst dann eine Ausbildung??


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"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Tja bei 400 pus 184 = 584 + BAB bist du wohl raus aus deinen Ansprüchen!!


wobei es auf die Höhe der BAB ankommt. Unterhalt steht in Höhe von 640 Euro zu (plus evtl. anfallende Krankenkassenbeiträge und Studiengebühren)

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dl.schneider
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum gehst du 3 Jahre Arbeiten und beginnst erst dann eine Ausbildung??

Warum nicht? ;)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Schneider,

die Frage nach dem "warum erst nach drei Jahren" war durchaus ernst gemeint und berechtigt.

meri hatte Dir bereits berichtet, dass Volljährige Kinder gehalten sind die Ausbildung zügig zu beginnen und zielstrebig durchzuführen. Davon kann, nach dem was Du bisher geschrieben hast, nicht die Rede sein.

Nach drei Jahren bezahlter Tätigkeit kann vermutlich auch von Bedürftigkeit nicht gesprochen werden.

Kurzum, vieles deutet darauf hin, dass Du einen möglichen Unterhaltsanspruch verwirkt haben könntest.

SG

Berry

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dl.schneider
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ganz einfach, mit 18 keine Ausbildung gefunden, und warum sollte ich dann daheim bleiben, also hab ich halt mal 3 Jahre gearbeitet. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Deine Eltern waren damit einverstanden, du hast mit ihnen besprochen, dass du später auf jeden Fall noch eine Ausbildung machen möchtest??



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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dl.schneider
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Nö, mit meinen Eltern habe ich nichts am Hut. Muss man das vorher abklären?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Ganz einfach, mit 18 keine Ausbildung gefunden, und warum sollte ich dann daheim bleiben, also hab ich halt mal 3 Jahre gearbeitet


wenn Du Dich die drei Jahre nachweislich um eine Ausbildung bemüht, und erst jetzt eine bekommen hast, könntest Du gute Chancen haben. Wenn nicht, sprich damals nichts bekommen, dann arbeiten gegangen und erst jetzt wieder um eine Ausbildung bemüht, wirst Du evtl. Probleme bekommen.

Hast Du schon mal mit dem Vater und der Mutter geredet - wenn beide von sich aus zahlen würden, wäre es sowieso kein Problem, wenn nicht, müßtest Du eben klagen. Die Erfolgsaussichten solltest Du bei einem Rechtsanwalt erfragen. Garantien gibt es natürlich keine...

Überhaupt: Du bekommst bei einer Ausbildung üblicherweise eine Ausbildungsvergütung. Dazu stehen Dir wahrscheinlich das Kindergeld in Höhe von 184 Euro zu. Deine Eltern müßten nur für den Betrag geradestehen, die dann noch zu 640 Euro fehlen würden. Bei 400 Euro Ausbildungsvergütung z.B. ergeben das 400+184=584 Euro. Blieben noch 56 zu leistende Euro übrig. Aufgeteilt auf beide Elternteile (nicht hälftig, sondern nach dem Verhältnis ihrer beiden zur Verfügung stehenden und einzusetzenden Einkommens).

Das macht es Deinen Eltern ja vielleicht leichter, sich nicht gegen einen Unterhalt zu wehren?

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
Nö, mit meinen Eltern habe ich nichts am Hut.


Aber Unterhalt magst schon haben.... :augenroll:

Wie wäre es, wenn du dich mal in ihre Situation versetzt...

Ein Gespräch wäre ja wohl dringend angeraten. Oder wie wolltest du den dir deiner Meinung nach zustehenden Unterhalt "erbitten"???

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

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